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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.06.1897
- Strukturtyp
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- Band
- 1897-06-05
- Erscheinungsdatum
- 05.06.1897
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- Deutsch
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Amtlicher Teil. 4131 ^ 128, 5. Juni 1897. Platz greifen würde, sind spärlich gewesen. Soweit ich die Sachlage kenne — und ich bescheidc mich ja gern — glanbe ich nicht, das; die Aenderungen, welche wir ans Grund dieser neuen bürgerlichen Gesetzbücher mit unserer Verkchrsordunug vor nehmen werden, sehr grnndstürzender Natur sein werden. Es wird sich vielleicht um einige Ausdrücke, einige Wandelungen Handel». Nun, meine Herren, ist Vvrgeschlagen, erst im nächsten Jahre die Sache anzunchmen, und vom nächsten Jahre ab die Vcrkehrsordnung in Kraft treten zu lassen. Ich bitte Sic, sich frcundlichst mit mir zu vergegenwärtigen, in welchen Zustand wir dann kommen. Allseitig anerkannte Thatsache ist, daß die Verkehrsordnung, wie sic gegenwärtig ist, in verschiedenen Punkten den Interessen einer großen Zahl Buchhändler widerspricht; Thatsache ist, daß anerkannt wird, daß sie in einzelnen Punkten bereits Schaden gestiftet hat. Das sollen wir alles ruhig weiterdauern lassen, obwohl wir etwas Besseres jetzt in der Hand haben und in Kraft treten lassen könnten? Wohin kommen wir denn aber nun, wenn wir im nächsten Jahre wirklich dazu kommen sollten — ich glaube es noch nicht -— daß wir die Verkehrsordnung dann in Kraft treten lassen? Wie ist dann der Zustand? Dann haben wir das vorweggenommen, was wir glauben, aus der neuen Gesetzgebung in unsere Verkehrsordnung hinein- bringen zu müssen. Ja, aber die neuen Gesetzbücher treten doch erst 1900 in Kraft. Sie haben also einige Grundsätze vorweggenommen, die noch gar keine gerichtliche Gültigkeit haben, sie haben volle zwei Jahre nach den alten Gesetz büchern noch die gerichtlichen Urteile zu sprechen und kommen mit einer Verkehrsordnung, die Grundsätze aufstellt, die überhaupt nicht Geltung haben können. Mir scheint das doch viel konfuser zu sein, als wenn wir jetzt eine Bcrkehrsordnung annehmen, die thatsächlich bis zum Jahre 1900 den geltenden Gesetzen vollständig entspricht, und daß wir dann, im Jahre 1900, sagen: die Fassung der Gesetzbücher zwingt uns jetzt zu ihrer Aenderung. Dann haben wir etwas, worauf sich das Gericht verlassen kann, etwas, was das Verhältnis zwischen den Buchhändlern in verständiger Weise regelt. Ich kann deshalb nur sagen: die Klarheit scheint mir durchaus auf meiner Seite insofern zu liegen, als wir doch in keine falsche Stellung gebracht werden, was unfehlbar geschieht, wenn wir im nächsten Jahre etwas annehmen, was thatsächlich noch gar keine Geltung haben kann. Wir haben jetzt drei Jahre vor uns; nehmen Sie heute die Verkehrsordnung an, beschließen Sie, daß sie dann sofort in Gültigkeit tritt, so haben wir die Jahre 1897, 1898, 1899 vor uns, in welchen die Bestimmungen der Verkehrsordnung mit de» Bestimmungen der Gesetzbücher in vollem Einklänge stehen. Erweist es sich dann, daß wir im Jahre 1900 gezwungen sind, einige Aendernngen eintreten zu lassen, die, ich wiederhole es, schwerlich grundstürzender Natur sind, so können wir nach drei Jahren das thun. Es ist gesagt worden, es entspräche nicht der Würde des Buchhandels, wenn wir so bald Aenderungen vornehmen. Nun, meine Herren, seien wir nicht stolzer als der Neichstag, als die höchste gesetzgebende Körperschaft, die wir haben. Der Reichstag geniert sich gar nicht, wenn möglich jedes Jahr eine Novelle zur Gewerbeordnung hcrauszubringen. (Sehr richtig.) Und die Gerichte finden sich schnell in alle die Novellen hinein und wissen darnach zu urteilen, so daß ich glaube, sie werden auch nicht gerade vom Stuhl fallen, wenn wir nach drei Jahren einige Aenderungen in unserer Verkehrsordnung bringen. Also ich kann nur sagen, die Not des Augenblicks für viele, welche durch schlechte Bestimmungen der gegenwärtigen Verkehrsordnung getrosten werden, ist so groß, daß eine Abänderung so schleunig wie möglich gefordert wird. Die Gründe, die gegen eine sofortige Abänderung ins Feld geführt worden sind, scheinen mir in keiner Weise stichhaltig. Ich wiederhole: es werden unklare Verhältnisse künstlich geschaffen, die wir nicht nötig haben zu schaffen. Wenn wir uns im Augenblick den gegenwärtigen Gesetzen anschließcn, und dann, wenn die neuen Gesetze in Kraft getreten sein werden, uns ihiwn dann auch wieder anschließen, so vermeide» wir das. Ich bitte Sie also dringlich, meine Herren, und kann, glaube ich, mit gutem Gewissen wiederholen, daß Sie den Wünschen von Tausenden von Buchhändlern in der Provinz damit entgegenkommen würden, nehmen Sie heute die Verkehrs- ordunng nicht nur an, sondern beschließen Sie auch, daß dieselbe vom heutigen Tag an in Kraft tritt. (Bravo!) Herr R. L. Prager-Berlin: Meine Herren! Nach den dringlichen Worten des Herrn Meißner wird cs mir in der That schwer, gegen seinen Antrag zu sprechen; aber klato arniou«, umioa veritas. Die Gründe, die diejenigen, die den Antrag der Leipziger Herren unterstützt haben, dazu gebracht haben, sind ja schon angeführt worden; ich möchte aber nur hinzufügen, daß es doch etwas anderes ist, wenn eine Novelle zu einem bestehenden Gesetz gemacht wird, das heißt: einem Zustand, der sich als nicht haltbar erwiesen hat, in etwas abgeholfen werden soll, als wenn es sich um eine Summe von Rechtsgewohnheiten handelt, die doch eben Rechtsgewohnheiten sein müssen, das heißt: fixiert sind. Wir sind kein Gesetzgeber, wir machen keine Gesetze und haben keine Gesetze geschaffen, sondern wir haben die bestehenden Gesetze dadurch vervollständigt, daß wir diejenigen Rechtsgewohnheiten, die sich im Laufe der Jahrhunderte in unserem Beruf ergeben haben, und die also verschieden sind von dem allgemeine» Recht, daß wir die fixiert haben. Welchen Eindruck soll es nun auf die Gerichte machen, welchen Eindruck auf die Juristen, wenn wir alle paar Jahre kommen und ändern, und sagen: ja, das ist doch bisher nicht die richtige Rechtsgewohnheit gewesen, unsere Rechtsgewohnheit ist so. Es ist nun hauptsächlich von Herrn Meißner und den Herren, die für die Annahme sind, immer auf der falschen Auslegung des Ortes des Gerichtsstandes herumgeritten worden. Meine Herren! Wenn Sie sich das gefallen lassen, so ist dies Ihre Sache. Wenn ein Gericht solche falsche Auslegungen macht, so müssen Sie es sich nicht gefallen lassen, sondern mit Händen und Beinen ausschlagen. Das ist geradezu eine Ungeheuerlichkeit, daß irgend einer Plötzlich einen Gerichtsstand einseitig ver ändert. Meine Herren! Ich stehe nicht an zu sagen, daß ich das für geradezu ungeheuerlich halte, um eben noch einen parlamentarischen Ausdruck zu gebrauchen. Ich möchte aber bemerken, daß diejenigen Herren, die auf Grund dieses Paragraphen verurteilt worden sind, doch eigentlich nicht deswegen verurteilt worden sind, sondern weil sie die Remittcnden zu spät gebracht haben. Wie das vom Standpunkt der Coulanz, der Kollegialität aufzufassen ist, brauche ich nicht zu sagen; aber das steht auch in der neuen Verkehrsordnung; die Herren würden heute auch verurteilt werden, gleichgültig, ob sie ihren Gerichtsstand in Leipzig haben oder in Elbing; da heißt es ganz einfach: der späteste Termin für die Remittenden ist Sonnabend nach Kantate, und wer dagegen fehlt und an einen uncoulanten Verleger kommt, muß sich die Folgen ge fallen lassen. Nun hat Herr Meißner ferner gesagt: warum wollen wir die Verkehrsordnuug nicht in Kraft treten lassen? Wir lassen sie heute in Kraft treten und in drei Jahren machen wir etwas Neues. Nun, wie steht dann die Geschichte? Im Jahre 1900 treten die neuen Gesetze in Kraft, da müssen wir schon unsere neue Verkchrsordunug fertig haben, da muß sie in Kraft treten; also der späteste Termin wäre 1899; aber ein richtigerer Termin ist der in dem modifizierten Antrag der Leipziger Herren, ist das Jahr 1898; also heute übers Jahr. Es handelt sich also doch nur um ein Jahr. Nun hat 554'
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