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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.06.1897
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- Band
- 1897-06-05
- Erscheinungsdatum
- 05.06.1897
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- Deutsch
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4133 128, 5. Juni 1897. Amtlicher Teil. Herr Bernhard Hartmann-Elberfeld. Meine Herren! Ich kann mich kur; fassen, nachdem die Gründe für die Annahme des Vorstanvsantrags ans sa beredtem Munde Ihnen klargelegt worden sind. Ich kann mir aber doch nicht versage», Herrn Meissner einiges zu erwidern mit Bezug auf seine Ausführungen über den Wert der jetzt noch zu Recht bestehenden Verkehrsordnung. Meine Herren, es sind jetzt sechs Jahre her, da wurde in diesem Saale hier die Verkehrs ordnung en l)Ioo angenommen, und alle Welt war zufrieden und freute sich über den Fortschritt. Ich war damals eines der Mitglieder des Vereinsausschusscs, das half, dieses Werk weiter zu führen. Sie werden mir doch wohl zugeben, dass ich dieses Gesetz, an dem ich selbst anderthalb Jahre mitgearbeitet habe, ziemlich genau kenne, und werden mir wohl auch das Vertrauen schenken, das; ich die neue Verkehrsordnung sehr sorgfältig mit der alten Arbeit, die wir damals gemacht haben, verglichen habe: und ich verschließe mich keineswegs dem großen Fortschritt, der in der neuen Verkehrsordnung ent halten ist. Allein, meine Herren, ich muß offen bekennen, daß die sachlichen Differenzen in den beiderseitigen Verkehrs- vrdnungen gar nicht so erheblich sind, als daß durch das Jnkraftbleiben der alten Verkehrsordnung nun über uns ein Tohu wabohu einstürmen müßte, und Herr Meißner wirklich berechtigt wäre, im Namen von Tausenden von Sortimentern zu sprechen, welche die unbedingte sofortige Annahme der Verkehrsordnung verlangen. Meine Herren, ich bin auch Sorti menter, und glaube mit gleichem Recht sagen zu können: hinter mir stehen auch Tausende von Sortimentern. (Bravo!) Wenn Herr Meißner im Eifer der Rede sich hat Hinreißen lassen zu sagen, diese Verkehrsordnnng habe nur Schaden gestistet, so weise ich das von mir, das ist nicht richtig. .(Zuruf: Habe ich nicht gesagt!) Sie hat nicht lediglich Schaden gestistet Was das bedauerliche Vorkommnis betrifft, daß Verurteilungen wegen einer nicht richtigen Auslegung des Gerichtsstandes vorgekommen sind, ja, meine Herren, daran konnten wir damals nicht denken, das ist in die bisherige Verkehrsordnung hincingesügt worden von seiten eines Richters; Herr Prager hat das richtig gesagt: es ist eine Ungeheuerlich keit gewesen, und dagegen hätten wir uns mit Händen und Füßen wehren müssen. Aber ich betone nochmals, in der Sache über diese Verurteilung, welche erfolgt ist in ca. 200 Fällen, wie Herr Meißner gestern sagte, — in der Praxis würden die Herren auch jetzt verurteilt werden, wenn wir diese Verkehrsordnung heute annehmen und morgen eine Klage anhängig gemacht wird. Denn weshalb sind die verurteilt worden? Weil sie säumig gewesen sind; weil sie nicht das gcthan liaben, was auch die neue Verkehrsordnung vorschreibt. Ich muß offen bekennen, ich sehe nicht ein, weshalb wir heute etwas annehmen sollen, um es in ganz kurzer Zeit wieder zu verändern. Das macht keinen guten Eindruck. Es darf nicht exemplifiziert werden auf die Gewerbeordnung, wo der hohe Reichstag in jedem Jahre eine Novelle macht, wir sind eben kein Reichstag; wir sind ans das Entgegen kommen, auf das subjektive Ermessen der Richter angewiesen. Der Richter hat es in der Hand, wie weit er diese Handels gebräuche gelten lassen will oder nicht; er hat es in der Hand, wieweit er Sachverständige heranziehen will, die sich wieder auf diese Verkehrsordnung stützen müssen. Das Ansehen einer Verkehrsordnung wird untergraben, wenn alle paar Jahre daran geändert wird. Wir haben die erste Verkchrsordnung im Jahre 1889 gehabt; wir haben diesen ersten Entwurf 1891 abgeändert; wie würde es denn aussehen, wenn wir 1897 eine dritte haben, und 1898 oder 1899 eine vierte? Dem kann ich nicht zustimmen; und, meine Herren, im Namen von Tausenden von Sortimentern, die hinter mir stehen, fordere ich Sie auf, den Antrag des Vorstandes anzunehmen. (Heiterkeit und Bravo.) Herr Theodor Ackermann-München: Meine Herren! Ich möchte nur beruhigen über die Gefahr, die Herr Meißner darin wittert, daß etwa im nächsten Jahre schon Bestimmungen, die erst später mit dem neuen Handelsgesetzbuch und mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch in Kraft treten, für uns bindend gemacht werden sollen. Darin ist keine Gefahr; denn bis das neue Handelsgesetzbuch in Kraft tritt, bleibt der § 1 — oder welche Ziffer er gerade hat — im alten Handelsgesetzbuch in Kraft, daß die Haudelsgebräuche in Betracht zu ziehen sind. Also wenn wir Handelsgebräuche im nächsten Jahre ein führen, die erst im Jahre 1900 von Gesetzes wegen allgemein werden, so kann uns nichts am Zeuge geflickt werden, weder vom Richter, noch weniger unter uns. Also, Herr Meißner und jeder von uns darf sich über diesen Punkt beruhige». — Alles andere, was ich noch sagen könnte, ist bereits von anderer Seite treffend ausgeführt worden, und ich glaube, die Tausende, die Herr Meißner hinter sich vermutet, schrumpfen doch sehr zusammen gegen die anderen Tausende, von denen Herr Hartmann gesprochen hat. Herr Carl Meißner-Elbing: Meine geehrten Herren, nur ein ganz kurzes Wort. Ich denke, das Adreßbuch weist 5—7000 Buchhändler auf, wir können uns also ganz ruhig in die teilen, (Heiterkeit) ich mache keinen Anspruch darauf, daß ich sie alle habe. Also redliche Teilung. Ich bin aber verpflichtet, gegen einiges, was gegen mich eingewendet worden ist, doch, um meinen guten Namen aufrecht zu erhalten, Einspruch zu thun. Ich habe keineswegs gesagt, daß die neue Verkehrsordnnng nur Schaden gebracht hat; nicht mit einer Silbe. Ich habe nur gesagt, daß sie allerdings verschiedene — ich denke es sind etwa vier — wesentliche Punkte enthält, deren Abänderung einer großen Zahl— ich will nicht wieder die Tausende ins Feld führen, aber ganz sicher einer großen Zahl Buchhändler dringend erwünscht ist; und ich kann wie gesagt trotz aller der Entgegnungen auch jetzt »och nicht einsehen, weshalb man diese Verbesserungen, die, wie allseitig an erkannt wird, in der neuen Verkehrsordnung liegen, nicht dieser großen Zahl von Buchhändlern jetzt schon nutzbar und zugänglich machen will. Ich möchte nur das Eine sagen: alle diejenigen Herren, die heute dagegen stimmen, daß die Verkehrsordnung so fort in Kraft trete, möchten sich doch klar machen, daß sie damit das Inkrafttreten der neuen Bestimmungen auf volle drei Jcchre verschieben. (Widerspruch.) Auf volle drei Jahre; denn ich wiederhole, Bestimmungen, die wir im nächsten Jahre treffe» und die der gegenwärtigen couranten Gesetzgebung nicht entsprechen, die werden bei dem Gericht als nicht gültig angesehen werden müssen; und der Zustand ist ein viel konfuserer, wenn Sie im nächsten Jahre etwas schaffen, was den ttzatsächlich bestehenden gesetzlichen Vorschriften nicht entspricht, als wenn Sic heute etwas ans drei Jahre schaffen, was den thatsüchlich bestehenden Vorschriften völlig entspricht, und nach drei Jahren nur dem Beispiel unserer höchsten gesetzgebenden Versammlung folgen, und eine Aendernng, von der ich noch jetzt behaupten muß, daß sie sehr gering sein wird, eintreten lassen. Ich bitte Sie dringend, verabschieden Sie die Sache endlich. Vorsitzender: Ich möchte Herrn Meißner entgegnen, daß er sich mit der letzten Behauptung entschieden nicht im Recht befindet. Wenn wir in unsere Verkehrsordnung jetzt Bestimmungen aufnehmen, oder im nächsten Jahre beschließen, die auf das neue Handelsgesetzbuch, das erst 1900 in Kraft tritt, Bezug haben, so könne» wir das ganz getrost thun, so- BterundscchUgsktr Mhrgnnz. 555
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