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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.06.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-06-21
- Erscheinungsdatum
- 21.06.1897
- Sprache
- Deutsch
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>4S 140, 21. Juni 1897. Nichtamtlicher Teil. 4501 gliedern traten 2 freiwillig aus, 1 infolge Geschäftsverkaufs, 3 nach Z 4 der Satzungen. Durch den Tod verlor der Verein angesehene Mit glieder: Herrn Moritz Böhm in Augsburg und Herrn Stadtrat Wilhelm Volkmann in Leipzig. Auch der Rechtsanwalt des Vereins, Herr vr. H. Melly, ist seiner langjährigen Thätigkeit durch den Tod entrissen worden. Die Versammlung ehrte die Heimgegangenen, indem sie sich von den Plätzen erhob Der Verein hatte die Freude, im Laufe des Jahres die Firmen C. A. Klemm in Leipzig am 18. Mai 1895 zum 75jährigen Bestehen zu beglückwünschen und konnte gelegentlich der Versammlung dem Chemnitzer Hause der selben Firma die Glückwünsche zum 50jährigen Bestehen zu- rufcn Auch der Firma C. G. Röder, deren Bedeutung für den deutschen und ausländischen Musikalienhandel der Vorsteher hervorhob, konnte der Verein zum 50jährigen Bestehen ihrer Notendruck-Anstalt am 1. Oktober 1896 die aufrichtigsten Glückwünsche aussprechen. Die Einzeichnungen in das Vereins-Archiv um fassen 2248 Nummern, gegen 2286 im Jahre 1895. lieber die Thätigkeit der Amtlichen Stelle in New Jork, die wiederum von Herrn Reinhard Volkmann über nommen worden ist, liegt ein ausführlicher Bericht (laut Mitteilungen des Vereins der deutschen Musikalienhändler, Nr. 38, Seite 404) vor. Bei Berücksichtigung der früheren Berichte ergiebt sich, daß die Zahl der Eintragungen 1892 72l, 1893 948, 1894 1023, 1895 1137, 1896 1457 Nummern umfaßte, von denen im letzten Jahre allein 1338 auf Musikalien entfielen. Die Thätigkeit der Amtlichen Stelle in London wurde nur in bescheidenem Maße in Anspruch genommen. Von dem Gesamtkataloge der deutschen Musikver leger wurden 2 Ergänzungsbände ausgegeben. Von dem in 6 Bänden ausgegebenen ersten Hauptbestandteile dieser Katalogsammlung sind bisher 50 Exemplare verbreitet worden. Die Liste der Musikalien-Sortimentshandlungen, die der Verein zur Aufrechterhaltung guter Kreditverhält nisse alljährlich herausgiebt, hat sich auch im vergangenen Jahre bewährt. Ebenso hat die praktische Verwendung dieser Liste seitens der Musikalienverleger für ihre Versendungen zugenommen. Im vergangenen Jahre wurden 88 Listen verkauft. Die »Mittheilungen des Vereins der deutschen Musikalienhändler« erschienen in 4 Nummern, Nr. 35—38. Aus denselben ist unter anderem die Uebersicht über die Ausgabe von Neuigkeiten des deutschen Musikalienhandels zu ersehen, die auch im vergangenen Jahre auf Grund der Fr. Hofmeister'schen Ausstellung veröffentlicht worden sind. Der Ausschuß des Vereins hat unter Zuziehung des Herrn Edmund Astor sich darum bemüht, daß der Musikalicnhandel auf der in Leipzig eröffneten Gewerbe- und Industrie-Ausstellung, soweit es nach der Be grenzung des Ausstellungsbezirks zulässig war, eine würdige Vertretung finde. Dies ist dadurch geschehen, daß inner halb der buchgewerblichen Kollektiv-Ausstellung der Musi kalienhandel einheitlich auf Grund vorangegangener Be sprechungen ausstellte. Diese Ausstellung sollte zugleich ein Vorspiel dafür sein, daß der Musikalienhandel auf der Welt-Ausstellung in Paris 1900 eine würdige Vertretung finde, selbstverständlich in einer der größeren Beschränktheit des Platzes entsprechenden Auswahl und in Beschränkung auf derartige Werke, in denen der deutsche Musikalienhandel dem auswärtigen überlegen ist. Der mit dem deutschen Bühnenverein vereinbarte Staffeltarif hat sich auch im vergangenen Jahre als eine VlerimLischMler Jahrscnz. naturgemäße Normierung für die Bewertung des Opern- Materials an deutschen Bühnen bewährt. Er hat eine Er weiterung insofern erfahren, als der geschäftsführende Aus schuß nach Anhörung von Sachverständigen auch die dem Bühnenverein nicht angehörenden Theater wesentlich nach denselben Grundsätzen, wie die dem Bühnenverein ange hörenden, eingeschätzt hat. Ueber die Bewegung auf dem Gebiete des Urheber schutzes berichtete der Vorsteher eingehend, wobei er jedoch diejenigen Maßregeln, die mit einer geplanten Neuregelung des deutschen Urheberrechts in mittelbarem Zusammenhänge stehen, zunächst ausschied, so insbesondere die Beschlüsse der Regierungs-Konferenz zu Paris vor einem Jahre, soweit sie das musikalische Aufführungsrecht angehen. Zum Schutze des Urheberrechts in Amerika war der von Amerika aus gehenden Bewegung zu gedenken, die sich unter dem Namen von »Treloar« gegen den Schutz von Musikalien, deren Platten dort nicht hergestellt werden, richtete. Die Beteiligung an einer Agitation gegen die dortigen Be strebungen mußte der Verein als solcher ablehnen, da mit dieser Bestimmung der Schutzvertrag zwischen dem Reiche und den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika steht und fällt, deutscherseits deshalb die Möglichkeit einer Ver änderung dieses Kardinalpunktes überhaupt nicht ins Auge gefaßt werden kann. Thatsächlich ist denn auch die Treloarsche Bestrebung in Amerika selbst ins Hintertreffen gekommen; umgekehrt hat sogar eine Erweiterung des Urheberschutzes durch einen verbesserten Schutz des musikalisch dramatischen und musikalischen Aufführungsrechts in den Vereinigten Staaten selbst stattgefunden, ein Schutz, der von der Frage der Herstellung überhaupt unabhängig ist. Weiter wurde auf die verschärfte Gesetzgebung Amerikas in Bezug auf den unberechtigten Aufdruck des sogenannten Copyright-Vermerks aufmerksam gemacht. — Den Be strebungen. die den Schutz des geistigen Eigentums in Dänemark durch Anschluß an die Berner Konvention verstärken wollen, ist der Verein mit Anteil gefolgt; auch hat er dem Versuche von Gegnern dieser Bestrebungen, aus dem Mißbrauche der Aufführungsrechte, namentlich seitens französischer Gesellschaften, Kapital zu schlagen, durch Richtigstellung entgegenzutreten gesucht. Zur Zeit steht die Angelegenheit in Dänemark so, daß die Kommission des Folkething für den Gesetzentwurf betreffend den Schutz des geistigen Eigentums am 15. März ihren Bericht er stattet und sich mit Mehrheit für den wesentlichen Punkt des Gesetzentwurfs, durch den der Anschluß an die Berner Konvention ermöglicht wird, erklärt hat. Zwar ist der Gesetzentwurf zunächst vom Folkething zurückgewiesen worden, doch wird er nach Behandlung im Landsthing zur ent- giltigen Entscheidung zum Folkething zurückkehren. Es ist festzustellen, daß die dänischen Musikalienhändler sich für den Anschluß an den Berner Vertrag erklärt und lebhaft bemüht haben. — Bestrebungen russischer Verleger zum erhöhten Schutze des Urheberrechts russischer Originalwerke gaben Veranlassung zu einem Briefwechsel zwischen dem Vorsteher des Vereins der deutschen Musikalienhändler und Herrn P. Jürgenson. Aus dem Wortlaute, der sich in den Mitteilungen des Vereins abgedruckt findet, darf die Hoffnung entnommen werden, daß man in Rußland auch dem internationalen Urheberschutze nicht entgegen sein wird, wenn dabei Rußland selbst die Möglichkeit gewahrt bleibt, die besonderen Interessen seiner Musikpflege zu wahren. 2. Nach Genehmigung des Geschäftsberichts erfolgt die Nechnungsablage über das Jahr 1896/97. An Kassabestand vom vorigen Jahre her waren 66 36 H geblieben. Es kam hierzu an Eingängen ein 603
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