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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.06.1897
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 21.06.1897
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- Deutsch
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4502 Nichtamtlicher Teil. 140, 21. Juni 1897. rückständiger Beitrag 5 an Eintrittsgeldern von 8 Mit gliedern 40 „H, n» l61 Mitgliederbeiträgen 805 an Verkauf der Sortimeuterliste 88 10 an Verkauf von Musikverlagskatalogen 140 au Zinsen von Wertpapieren 114 Einnahmen insgesamt 1258 ^ 46 Dagegen an Ausgabe für Anzeigegebühren 20 10-^, allgemeine Druck kosten 204 ^ 15 H, Herstellung der Mitteilungen 348 60 H, Vuchbindcrarbeit und Druck von Titel und Inhalt zum Ge- samt-Musikverlagskataloge Band 1—6 313 90 -H, an den Rechtsanwalt des Vereins 56 ^ 85 Portoauslagcu und Trinkgeld 35 ^ 93 <^, zwei Palmen 60 Kassabestand 218 93 Kassabuchbelege und Depositenschein der Firma Breitkopf L Härtel über die Wertpapiere im Betrage von 2100 ^ wurden zur Einsicht vorgelegt. Die leider durch Krankheit vom Besuche der Versammlung abgehaltenen Aus schußmitglieder, Herren Richard Linnemann und Or. Max Abraham, an deren Stelle Herr Edmund Astor an den Vor standstisch einberufen worden war, hatten laut schriftlicher Erklärung das Rechnungswerk geprüft uud richtig befunden. 3. Bei der Vornahme der Neuwahl des Vorstehers, sowie zweier Ausschußmitglieder, die auf Vorschlag des Herrn Eulenburg durch Zuruf erfolgte, wurden Herr 6,-. Oscar von Hase als Vorsteher und die Herren Richard Linnemann und vr. Max Abraham als Ausschußmitglieder des weiteren auf 3 Jahre einstimmig gewählt. Dem Herrn Justizrat 1>i. Röntsch, der die Güte gehabt hat an Stelle des Heim gegangenen vr. H. Melly die Thätigkeit eines Vereins anwaltes zu übernehmen, wurde besonderer Dank ausgesprochen. Als Punkt 4 der Tagesordnung wurde die Frage des musikalischen Urheberrechts gegenüber den mechanischen Musikwerken verhandelt. Auf Wunsch der vorangehenden Hauptversammlung waren hierüber von einer großen Anzahl von Musikalienhändlern Meinungsäußerungen eingefordert worden. Von 54 einge- gangcnen Antworten erklärten sich die allermeisten für ein Markensystem, das einen bescheidenen dauernden Anteil und eine gewisse dauernde Kontrolle bei der Benutzung des Urheber rechts seitens der Fabriken mechanischer Musikwerke gewähr leistet. Nach Mitteilung der Ergebnisse gelangt ein Schreiben des Herrn Wilhelm Dietrich zur Vorlesung, das die Wahl einer Kommission von 3 Vereinsmitgliedern vorschlägt, die die Verwertung der Musikstücke einesteils gegenüber den Fabriken, andernteils gegenüber den Verlegern regeln soll. Der Antragsteller, Herr W. Dietrich, erklärte sich hierbei gegen das Markensystem als unzureichend. Herr Hugo Bock aus Berlin vertrat die Ansicht, daß eine einheitliche Normierung kaum ausführbar sein dürfe, sprach sich jedoch für die Wahl einer Kommission aus, die als Auskunfts- und Ausgleichs organ thätig sein solle. Der Vorsteher trat für die Einsetzung einer Kommission ein, die diese Angelegenheit zunächst prüfe und geeignete Vorschläge mache. Auch Herr Martin Plötner aus Dresden hielt die Angelegenheit für außerordentlich wichtig und befürwortete eine derartige Kommission, die sich mit dem Schutze des Musikoerlagshandels gegenüber der Ausbeutung durch Fabriken mechanischer Musikwerke eingehend beschäftige und mit den Fabriken selbst in Verkehr trete. Nach der An sicht des Herrn Hugo Bock sollte diese Kommission zugleich die Kontrolle ausüben. Dieser Ansicht traten mehrere der Anwesenden bei, und cs wurde, nachdem auch die Herren A. Cranz aus Hamburg, Constantin Sander, E. Eulen bürg und Felix Klemm aus Leipzig dazu gesprochen, einstimmig beschlossen, eine Kommission zu wählen, die die nötigen Unterlagen schafft, den gegenwärtigen Stand feststellt und hierüber mit Verlegern und Fabrikanten ins Einver nehmen tritt. In diese Kommission wurden einstimmig ge wählt Herr Richard Linnemann als Vorsitzender und die Herren A. Cranz und E. Eulenburg unter Zuziehung des Herrn W. Dietrich als Sachverständigen. Die anwesenden Herren nahmen die Wahl an. Punkt 5 der Tagesordnung bildete die Neuregelung des deutschen Urheberrechtes. Der Vorsteher wies zunächst darauf hin, daß der Verein im Laufe der Zeiten eine Reihe seiner Wünsche für die Neugestaltung des Urheberrechts bei der Reichsregierung, der königlich sächsischen Regierung und dem Börsenverein der Buchhändler ausgesprochen habe. Neue Gesichtspunkte für die nationale Regelung seien in letzterer Zeit aus den Verhandlungen über den internationalen Urheber schutz zu entnehmen gewesen, auf dem internationalen Ur heberrechts-Kongresse in Dresden im Herbst 1895 sei die Frage des musikalischen Aufführungsrechtes in den Vordergrund gerückt worden. Er habe damals nach Rücksprache mit den Kollegen der grundsätzlichen Anerkennung des Schutzes unter Wegfall eines besonderen Vorbehalts zugestimmt, aber für die Grenzen und die Art dieses Schutzes landesgesetzliche Regelung vor der internationalen Festlegung gefordert, auch habe er diesen Standpunkt in der zu Anfang des Jahres 1896 folgenden Aussprache von Sachverständigen im Auswärtigen Amte zu Berlin aufrecht erhalten. Thatsächlich sei in der im Mai 1896 erfolgten Regierungskonferenz über die Berner Konvention zu Paris eilt Antrag Frankreichs auf Annahme des musikalischen Urheberrechts schlechthin zur Annahme nicht gekommen, wohl aber sei entsprechend der vom Verein der deutschen Musikalienhändler genommenen Stellung grundsätz lich dieses musikalische Aufführungsrecht als berechtigt an erkannt worden. Die Denkschrift, mit der der Zusatzvertrag dem Reichstage vorgelegt worden sei, enthalte aber zugleich den Wunsch der Reichsregierung, die Angelegenheit zunächst landesgesetzlich festzulegen. Durch diese neue Sachlage er scheine es für den Verein der deutschen Musikalienhändler nicht mehr geboten, sich gegenüber den internationalen Be strebungen auf Schutz des musikalischen Aufführungsrechtes vorläufig ablehnend zu verhalten; es sei vielmehr wohlgethan, innerhalb der durch die besonderen Bedingungen der deut schen Musikpflege gebotenen Grenzen selbst aufbauend und fördernd vorzugehen und insbesondere eine Gesellschaft zur Ausübung der bestehenden und weiter gesetzlich festzu legenden Rechte der musikalischen Aufführungen zu begründen, bei der Mißbräuche, wie sie leider bei der französischen Ge sellschaft in der Schweiz, in den deutschen Reichslanden, in Belgien und in Frankreich selbst festgestellt worden seien, ver mieden werden und überhaupt jede Willkür ausgeschlossen sei. Herr A. Cranz empfahl nach längeren Ausfüh rungen, die Sache kraftvoll in die Hand zu nehmen, keine Zeit verstreichen zu lassen, vielmehr sofort eine Kommission zu ernennen, die sich zur Aufgabe zu machen habe, den Ne gierungen geeignete Vorschläge zur Regelung der Frage des musikalischen Urheberrechtes zu unterbreiten. Herr Karl Peiser sprach sich im Anschluß an den Beschluß der vor jährigen Hauptversammlung gegen jede Besteuerung der Auf führungen aus und bat, der Verein wolle als solcher Stellung gegen etwaige Besteuerung nehmen. Dem gegenüber vertrat Herr Hugo Bock die Notwendigkeit einer Modifikation des vorjährigen Beschlusses. Nachdem in eingehender Besprechung die Herren Martin Plötner, Karl Peiser, Hugo Bock, A. Cranz und Constantin Sander ihre Meinungen dargelegt haben, wird einstimmig der folgende Beschluß gefaßt: »Nachdem die Reichsregierung in der dein Reichstage vorgelegten Denkschrift zur Deklaration des Zusatzabkommens zur Berner Litterarkonvention, vereinbart auf der Pariser Konferenz am 4. Mai 1896, die Bildung eines Syndikats für die Einziehung der Tantiemen aus den öffentlichen Aufführungen von Musikwerken als anstcebenswert erklärt
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