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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.06.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1897-06-21
- Erscheinungsdatum
- 21.06.1897
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- Deutsch
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140, 21. Juni 1897. Nichtamtlicher Teü- 4503 hat, beauftragt die Hauptversammlung den geschäftsführenden Nusschuß des Vereins in Gemeinschaft mit dem Urheber ausschuß, die Begründung einer derartigen Anstalt unter thunlichster Berücksichtigung des vorjährigen Beschlusses über musikalisches Aufführungsrecht und der voraussichtlich bei der Revision des deutschen Urheberrechts zu gewärti genden Abänderungsbeschlüsse über musikalisches Aufführungs recht zu erwägen und im Falle einen Entwurf einer außer ordentlichen Hauptversammlung vorzulegen«. Zu den Sitzungen der vereinigten Ausschüsse soll Herr Karl Peiser zugezogen werden. Zu Punkt 6 der Tagesordnung gelangt die Ordnung des Börsenvereins der deutschen Buchhändler über den Rest buchhandel, wie sie nunmehr zur Annahme gelangt ist, zum Vortrag, und es wurde einstimmig beschlossen, die Ordnung auch für den Musikalienhandel anzunehmen. 7. Die Verlegervereinigung, betreffend den Abdruck von Chören in Festheften von Sängerbünden und Gesang vereinen, war seiner Zeit nur auf eine bestimmte Reihe von Jahren gebildet worden. Man beschloß einstimmig, diese Vereinigung zu erneuern und zum Anschluß an sie die inzwischen neu beigetrctenen Mitglieder aufzufordern. 8. Nach Erledigung der Tagesordnung werden Schreiben der Herren Theodor Lißner in Charlottenburg, Carl Simon in Berlin und Georg Bratsisch in Frankfurt a. O. zum Vortrag gebracht. » Herr Martin Plötner bestätigte das Vorhandensein der von den beiden letzteren gerügten Uebelstände und em pfahl, zu deren Abstellung Schritte zu thun. Auf seinen Vorschlag beschloß man, eine Warnung gegen das Aus schreiben von Musikalicn den Militärkapellen zuzustellen und ähnliches in den Musikzeitungen zu veröffentlichen, um auch die Gesangvereine vor widerrechtlichem Abschreiben zu warnen. Der Vorsteher sprach den besonderen Wunsch aus, daß alle diejenigen Musikalienhändler, die Wünsche geltend zu machen habetsi doch an der Hauptversammlung des Vereins regen Anteil nehmen möchten; nur so sei es möglich, daß be rechtigte Bestrebungen von Erfolg gekrönt würden. Im Gegen satz zu dem Sortimentsbuchhandel sei namentlich der Musi kaliensortimentshandel noch außerordentlich lässig darin, seine berechtigten Ansprüche wahrzunehmen und zu vertreten. Gegen 7 Uhr wurde die Hauptversammlung geschlossen. Von 8 Uhr an vereinte ein gemeinsames Essen im Buch händlerhause den Musikalienhandel mit seinen Gästen, ins besondere angesehenen Musikern der Stadt Leipzig. Kleine Mitteilungen. Dom Reichsgericht. — Das objektive Verfahren betreffend die Einziehung der Nr. 41 des - Simplicissimus - beschäftigte am 17. d. M. den 3. Strafsenat des Reichsgerichts. Wegen eines Ar tikels -Das jüngste Gericht« war die genannte Nummer in Leipzig beschlagnahmt worden, und die Staatsanwaltschaft hatte deren Einziehung auf dem Wege des objektiven Verfahrens be antragt. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft enthielt der Artikel die Kriterien des Religionsvergehens. Das Landgericht hatte in der Verhandlung am 1. Februar, in der der Ein ziehungsinteressent, nämlich der Verleger des Blattes, Herr Albert Langen, durch Rechtsanwalt Dr. Rosenthal vertreten war, den Antrag auf Einziehung abgelehnt. Zur Begründung dieses Urteils wurde angeführt! Die Beschlagnahme hätte nur auf Grund des H 42 StrGB. erfolgen können. Nach diesem Para graphen können, wenn die Verfolgung oder Verurteilung einer be stimmten Person nicht möglich ist, die daselbst vorgeschriebeaen Maßnahmen selbständig getroffen werden. Die Einziehung nach Z 42 kann jedoch nur dann erfolgen, wenn der volle Thatbestand der strafbaren Handlung gegeben ist, eine Bestrafung des Thäters aber nicht herbeigeführt werden konnte, sei es, daß dieser un bekannt geblieben ist oder sich der Strafverfolgung entzogen hat oder aus einem andern Grunde nicht zur Verantwortung gezogen werden kann. Im vorliegenden Falle war aber eine Strafver folgung ausgeschlossen, weil, wie die Staatsanwaltschaft in der Begründung des Einziehungsantrages selbst ausgeführt hatte, die Thatbestandsmerkmale der Gotteslästerung nicht gegeben waren. Der Gerichtshof war aber nicht der Ansicht, daß in der Ver sendung der Nummer an die buchhändlerischen Kommissionäre bereits eine Verbreitung des betreffenden Artikels erfolgt sei. Es waren somit die Voraussetzungen des Z 166 nicht vollständig ge geben, und es war aus diesem Grunde der Antrag aus Einziehung abzulehnen. Gegen dieses Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Revision ein gelegt. Es wurde darin auszuführen gesucht, daß eine Verbreitung doch stattgefunden kabe und daß der Polizeibeamte, der das Pflicht- Exemplar der betreffenden Nummer in Empfang nahm, Aergernis an dem Artikel genommen habe, der das Fortleben nach dem Tode verhöhne und jeden gottesfürchtigen Christen verletzen müsse. — Das Reichsgericht erkannte auf Verwerfung der staatsanwaltlichen Revision. Allerdings muß, so wurde aus geführt, der Revision zugegeben werden, daß die Feststellung, der Artikel enthalte keine beschimpfende Aeußerung, eine rechts irrtümliche ist, da das Gericht den Begriff der Beschimpfung in einem zu engen Sinne aufgefaßt hat. Dennoch hat der Revision der Erfolg versagt werden müssen, weil § 41 in Verbindung mit ß 42 verlangt, daß eine an sich strafbare Handlung vorliegen muß und nur in diesem Falle das objektive Verfahren als zulässig er scheinen läßt. Wenn auch der Artikel eine Gotteslästerung nach Z 166 enthält, so ist doch nicht festzustellen gewesen, daß durch den selben ein Aergernis verursacht worden ist. Unter diesen Umständen liegt eine strafbare That nicht vor, und es war unmöglich, im ob jektiven Verfahren die Einziehung auszusprechen. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Dibliotdslr Orsnssr. Ratalog einer rsieddaltigsn u. wertvollen 8awmlung von Werden aas der Osnsalogis u. Dsraldid, aus äsr Asgsldunds, kiumismatid u. aus verwandten päcdsrn. ^ulrt.-Ratalog von Riedard Dsrtling in Dresden. (Ver steigerung: Nittwocd den 14. luli u. folg. Nage.) 8". 84 8. 1400 kirn. Idsosopdis u. N/stid, 8slrtsnwsssn, Pietismus, Askese, Aber glauben, Magnetismus, 8omnambulismus, 8piritismus, Osbsim- bünds, prsimaursrsi. Untig.-Ratalog kio. 237 von Oottlisb Osigsr in 8tuttgart. 61 8. 1400 kirn. Dsutsebs 1uristsn-2situg. Hrsg, von Dr. p.Daband, Dr. N.8tsnglsin, Dr. 11. 8taub. II. labrg. kir. 12. (15. .luni 1897.) Nit Ditts- raturübsrsicbt, mitgstsilt von Professor 8ebulx, Dibliotbsdar bei dem Rsicbsgsricbt. 4". 8.229—248. Verlag von Otto Disb- mann in Dsrlio. Nbsologias kiovitatss. Dibliograpbis und Rundscbau auf dem Osbists der svangsliscbsn Ideologie und verwandter Wissens gebiete. II. labrgang. kio. 6. (luni 1896.) 8". 8. 113 —128 Dsiprig, Dsrnbard Ricktsr's Ducbbandlg. läbrlicb 1 60-H. De Droit cHutsur. Organs otboisl du Dursau de 1'Dnion inter nationale pour la protection des ceuvrss littsrairss st artistiguss (Derne). X. aones. kio. 6. 15 juin 1897. 8ommairs: Partie olficislls: DsAieiakron i-cks'rieitre.' 8uisss. Reglement rslatil aux oopiss des ceuvrss d'art appartonant ä la Oonlsderation (Du 3 avril 1897). — Oonvenkions xarki- nckieres.' Oonvsntion interessant un des ?a)-s de 1'Dnion. Lsxagns. I. Hcbangs de notss otüoisllss au sujst de I'axpli- oation, ä l'Lspagns, de la loi amsrieains du 3 inars 1891. II. proclawation du President des Stats-Dvis eonesrnant l'application de estte loi aux sujets de l'Dspagns (Du lO juillst 1895). — Partie non olficislls: LOtdee Asnsralee: Da gusstion des lormalites en Italis. I. Disposition^ oonesrnant Iss formalites. II. kiaturs des lormalites. III. Observation des lormalites. IV. Vosux dans Is ssos de la simpliücation des formalites. Da protection des ceuvrss pbotograxkiguss sn kiouvslls-2elands (Doi du 24 ssptsmbrs 1896). — ckaris- prudence.' I. ^Ilsmagns. Rsproduction d'un xortrait xboto- grapbigus par la gravurs. Motion en contrstayon. Rsjst, estte rsproduction ns constituant xas un proceds mecanigus. Doi du 10 janvisr 1876, art. 1«r. II. Dg/pts. Rxecutions rnusiealss publiguss non autorissss. Racults pour Iss auteurs de fixer libremsnt lss droits d'sxecution. Otkrss insuküsantss. Oondamnation. III. prancs. 1. propriets artistigus. (Duvres d'art. Destination industrielle, protection. Oaractsrs ar- tistigus. 2. kropriete artistigus. Oontrsla^on. pdotograxdiss Oratuite de l'ceuvrs. Droit de rsproduction axpartsnant au sujst. — rVoavede.z de la ^ropriele irtteraire et artiekigue.' I. 8ueds. Adoption d'uns nouvells Isgislation eonesroant la protection de la propriets littsrairs st artistigue. II. 8uisss. Rapport du Dursau federal de la propriets intsllsctuslls. Ratification des Vctss de la Oonksrsncs de Paris par Is Oon- ssil des Rtats. — P'aitn divers.' Oongrss international des Lssoeiations de la presse. Loulersncs bibliograpbigus intsr- 603"
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