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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.06.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-06-21
- Erscheinungsdatum
- 21.06.1897
- Sprache
- Deutsch
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4504 Nichtamtlicher Teil. — Sprcchsaal. 140, 21. Juni 1897. nationale. ba douans anglaiss st la oollsotion VauobnitL. Lxsmpls äs probits. — et »e»rselA»ement«: 21. (jusllss »out Iss dispositions legales gui, sn 8uisss, vissnt la rspro- duotion d'osuvrss musioalss Mi' lg. eopis ä lg niain? — ^rbtioArapIlis.' Keller, (lssstr bstr. das Ilrbsbsrrsobt. — I-e 8oudisr, Libliograpbis äs lg Erguss. Lsrgsr, Vnnuario äsllg stamxa italiana. lordsll, Latalogus äs lg librairis krangaiss. Lublioations psriodiguss. Das Verhältnis des Prinzipals zu seinem Gehilfen und Lehrling nach dem neuen Handelsgesetzbuch. — Unter dieser Ueberschrift ist in Nr. 109 d. Bl. vom 13. Mai d. I. eine Besprechung der in dem neuen Handelsgesetzbuche vom 10. Mai d. I. enthaltenen Bestimmungen über die Handlungsgehilfen und -Lehr linge erfolgt, die in einzelnen Punkten doch der Berichtigung bedarf. Zunächst ist durch Artikel I des Einsührungsgesetzes zum neuen Handelsgesetzbuche bestimmt, daß die Bestimmungen betreffend die Handlungsgehilfen und Lehrlinge, d. h. die KK 59 bis 83 nur mit Ausschluß des tz 6b bereits am 1. Januar 1898 in Kraft treten. Unrichtig ist ferner, daß die Verletzung der dem Prinzipal dem Gehilfen gegenüber obliegenden Pflichten mit Geldstrafe bis zu 150 ./t geahndet werden kann. Dieser Strafparagraph (im Gesetz übrigens nicht § 80g, sondern § 82) bezieht sich lediglich auf be- stimmte Pflichten des Prinzipals dem Lehrling gegenüber. Gegen über den Gehilfen besteht nur die Schadenersatzpflicht. Auch die Anwendung der Bestimmung des Z 60 aus den Buch handel entspricht nicht dem Wortlaut des Gesetzes. Der Betrieb eines eigenen Gewerbes, d. h. z. B. ein eigener Verlag, ist dem Gehilfen ohne Einwilligung des Prinzipals überhaupt nicht gestattet. Die Vornahme einzelner Geschäfte auf eigene oder fremde Rechnung ist ebenfalls nur in einem anderen Handlungszweige erlaubt. Da aber der Buchhandel ein besonderer Handelszweig ist, so kann der Buchhandlungsgchilfe auch nur einzelne Geschäfte in anderen Handelszweigen, die nicht den Buchhandel berühren, machen, ohne daß der Prinzipal einen Anspruch darauf erheben kann. Selbst verständlich darf aber auch das nicht gewerbsmäßig geschehen. — —s — Anerkennung und Dank. — Se. Heiligkeit der Papst hat ein von der Nationalen Vcrlagsanstalt in Regensburg über reichtes Exemplar ihres illustrierten Prachtwerkes von Boyer dÄgen über -Die Jugend des Papstes Leo XIII. gemäß dessen bis jetzt unveröffentlichten Briefen- cntgegengenommen und der genannten Verlagshandlung durch seinen Privatsekretär Monsignore Avgeli seine Anerkennung und seinen Dank aussprechen lassen. Personalnachrichten. Gestorben: am 17. Juni in Wörishofen der schwer leidende und bereits vor mehreren Wochen fälschlich todtgesagte Pfarrer Se bastian Kneipp. Kneipp war am 17. Mai 1821 in Stephansried bei Ottobeuren geboren, erlernte zuerst die Weberei, besuchte dann ein Gymnasium und studierte später in Dillingen und München katholische Theologie. 1852 em. pfing er die Priesterweihe. 1855 wurde er Kaplan, 1881 Pfarrer in Wörishofen in Bayern und später päpstlicher Geheimkämmerer. Seit den vierziger Jahren beschäftigte er sich mit dem Wasserheilverfahren und brachte es in ein voll ständiges System, das ebensoviel Anklang als auch wegen gewisser Uebertreibungen, die daraus eine Universalkur machen wollten, Widerspruch erfahren hat. Pfarrer Kneipp wirkte für die Verbreitung seiner Heilmethode durch Vorträge und namentlich, wie dem Buchhandel bekannt ist, durch zahl reiche Bücher. Wir behalten uns vor, letztere ausführlich zu verzeichnen. Sprechsaal. Bestellzettel. (Vgl. Börsenblatt Nr. 136.) So weit vom Ziele ab, wie der Vorschlag in Nr. 136 geht, ist bis jetzt noch niemand gekommen. Brauchbar sind nur solche, die sich für die Allgemeinheit eignen; Herr Beuge dürfte aber gewaltig im Irrtum sein, wenn er glaubt, es würden sich alle Sortimenter dazu entschließen, eine Bestellung dreimal zu schreiben. Das Formular des Herrn Beuge hat aber noch einen anderen Nachteil, der für die Nichteinführung wohl ausschlaggebend sein dürfte. Es ist doch nur zu gut bekannt, daß die meisten Sortimente ein möglichst kleines Format für ihre Bestellzettel wählen, die dann noch vielfach auf Flor post gedruckt werden (ich will die Zettel im Format von ca. 3x5 sw gar nicht eingehender behandeln), um möglichst viele Bestellungen aus einen 10 -ß-Brief zu bringen. Wie steht es aber da mit dem Formular Beuge, das ungefähr ein Oktavblatt einnimmt? Nein, wir können nur Vorschläge verwenden, die diese Fragen auch in praktischer Beziehung mit Vorteil lösen. Dies dürfte nur erreicht werden, wenn nach den bereits gemachten Vorschlägen <s. Börsenblatt 1897, Nr. 37 u. 65) verfahren wird. Für das verlangte Rechnungspaket genügt ja der von vielen Sorti mentern beigegebene -Adreßabschnitt-. Für Barpakete aber nicht, weil daraus nicht zu ersehen ist, ob fest bezw. bar verlangt wurde. Es müßte also mindestens der Zettel vorgezeigt werden, der als dann vom Kommissionär wieder zurückzusenden wäre, da der Bestellzettel dem Verleger gehört und dieser verpflichtet ist, ihn auf zubewahren. Ein brauchbarer Vorschlag ist daher nur der, wie er in Nr. 65 gemacht ist, wobei erwähnt wird, daß er bereits in die Praxis eingesührt sei. Der Verlangzettel ist demnach mit einem kurzen --Einlösungsauftrag- zu versehen, der vom Verleger der Faktur aufgcklebt wird; dann ist allem Uebel abgeholfen. 8. »Versuch, ein Vertriebsmittel zu finden« rc. (Vgl. Nr. 138 d. Bl.) Der Verfasser des Vorschlags unter dieser Ueberschrift in Nr. 138 ds. Bl. hat augenscheinlich vergessen, das Facit seines Exempels zu ziehen. Wenn der Verleger 10000 Prospekte den Sortimenter» gratis zur Verfügung stellt, und 5000 Sortimenter davon bestellen, so erhält jeder 2 Prospekte. Das lohnt denn doch die Mühe nicht. Angenommen aber, der Verleger stellte 300000 Prospekte gratis zur Verfügung, so würde ihm das Inserat im Börsenblatt mit den Prospekten 1030 ^ 20 kosten. Sollte der Verleger aber wirklich dieses Opfer bringen können, so hätte der Sortimenter doch nur erst die Anzeigen eines Verlegers. Da aber wöchentlich ca. 300 Verleger Neuigkeiten anzeigen, so müßte der Sortimenter wöchent lich 300 verschiedene Prospekte in der nötigen Anzahl bestellen, bei legen und austragen lassen! Da ist denn doch die Benutzung eines Offertenblattes, in dem die Verleger weit billiger inserieren, viel wohlfeiler und praktischer für den Sortimenter. lil. 0. H. Anzeigevlatt. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen j27708j Uns der klaoblassmasss äss vsrst. liuebbändlsrs lob. Xrauss in Instsrburg übsrnabm iob ässssn gesamtes IVarsnlagsr und ^.usssnständs und vsrds das Kssobatt unter dsr Virma M. ÜW8 UM, IlIÜVl'lMZ in soliäsr V^siss vsitsrtubrsn. Msins Vsrtrstung bat k. 8trsIIsr in b-siprig äis 6üts auob tsrnsr r:u übsrnsbmen. Inäsin isb bitte, msin junges Untsrnsbwsn durob Xontosrötknung untsrstütrsn ru vollen, siobsrs isb stets prompte ^breobnung nu. Meinen Lsdark väbls isb sslbst, dagegen sind mir Lrospskts etc. über Militaria, 1-and- u. Vorstvirtsobakt und Vbsologis direkt sr- vünsobt. Iloobaobtungsvoll Instsrburg, 18. luni 1897. ^.Ib. I-tnss i/ka. lob. Xrauss dlaobt., Insterburg. Ltvaigs bordsrungsn an lob. Xrauss sind an das Xgl. Lmtsgeriobt Insterburg tür dis Haeblassmasss sirwursiobsn. k. 8. Herr ^1b. I-inss ist mir ssit labrsn als sin tuobtigsr, durob sins längs Xarrisrs taobmännisob dursbgsbiidstsr Luobbändlsr bekannt. lob bsge dis bsgründsts Lrvar- tung, dass er dis gssunds gssobättliobs Krundlags alsbald bsbsn und sins Verbin dung mit ibm ru sinsr nutrbringsndsn gs- staltsn vird. bsiprig, dsn 19. luni 1897. Ktreller. s27691j Bad Reichenhall, Juni 1897. Hierdurch beehre ich mich, Ihnen mit zuteilen, daß ich mit meiner am hiesigen Platze bestehenden Papier- und Schreib materialienhandlung auch eine Buchhand lung verbinde und meinen Bedarf gegen bar beziehen werde. Herr G. E. Schulze in Leipzig hat meine Vertretung übernommen. Hochachtungsvoll Carl Grewing.
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