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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.07.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-07-02
- Erscheinungsdatum
- 02.07.1897
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18970702
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189707025
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18970702
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- Public Domain Mark 1.0
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1897
- Monat1897-07
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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage und wird nur an Buch händler abgegeben. — JahreSprei« ftir Mitglieder deS DörsenvereinS e i n Exemplar 10 sllr Nichtmitglicdcr 20 — Beilagen werden nicht angenvmmen. Börsenblatt für den Anzeigen: die dreigespaltenc Petit-etie »der deren Raum 20 Psg., nichtbnchhiindlerilche Anzeigen »a Psg. - Mitglieder der Börsen- Vereins zagle» nur 10 Ps., ebenso Buch handlungSgchilscn siir Stellegcsuche. Rabatt wird nicht gewähr«. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum deS Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 150. Leipzig, Freitag den 2. Juli. 1897. Amtlich Bestimmungen über die Aufnahme in das Verzeichnis der erschienenen Neuigkeiten des deutschen Buch- und Landkartenhandels. 8 Alle Neuigkeiten, Fortsetzungen und neuen Auflagen des deutschen Buch- und Landkartenhandels sind an die I. C. Hin- richs'schc Buchhandlung (Katalogs-Konto) in Leipzig, Blumcn- gasse 2, sofort bei Erscheinen behufs Aufnahme in das Ver zeichnis der Erschienenen Neuigkeiten des deutschen Buch- und Landkartenhandels« im Börsenblatte für den Deutschen Buch handel mit der Bezeichnung »Für das Ncnigkciten-Vcrzeichnis« in einem Exemplare unverlangt einzusenden. Die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung haftet für diese Einsendungen in demselben" Umfange und in derselben Weise, wie für die ihrer Handlung sonst zugehenden Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. 8 2. Jedes aufzunehmende Werk muh bei der Anfertigung des Verzeichnisses im Original vorlicgen; einfache Titeleinsendungen bleiben ohne Berücksichtigung. 8 3- Die Werke sind berechnet zu senden und werden berechnet znrückgesandt. Die Rücksendung erfolgt in der Ncgcl allmonat lich. Auf besondcrn, ans der Begleitfaktur zu bezeichnenden Wunsch findet die Rücksendung alsbald nach der Aufnahme in das Verzeichnis statt. 8 4. Die Aufnahme in das Verzeichnis erfolgt unmittelbar nach Empfang seitens der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung; in der Regel erfolgt der Abdruck im Börsenblatte (nach dem Alphabete der Verleger geordnet) zwei Tage später, als die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung in den Besitz des Werkes gelangt ist. 8 3. In das Verzeichnis werden die eingesandten Werke dem Wortlaute ihres Titels entsprechend ausgenommen. Außerdem werden Format und Ladenpreis vermerkt. Der Abdruck erfolgt in der Schriftgattung (Fraktur, Antiqua, Griechisch u. s. w.), die zum Texte des betreffenden Werkes verwendet worden ist. 8 6. Die Einsendungen müssen von Fakturen begleitet sein, die genaue Angaben über den Ladenpreis und den Nettopreis in lausender Rechnung enthalten. BürundfMWer Jahrgang. er Teil. Giebt der Einsender ein Werk nur bar, so wird »bar« vor den Preis gesetzt. Artikel, welche mit wenigstens 33'/,°/« vom Ladenpreise in laufender Rechnung abgegeben werden, sind mit keiner Bezeichnung. Artikel, bei denen 25 — 30°/« Rabatt in Rechnung gewährt wird, mit o. vor dem Preise zu versehen; den Preisen von Artikeln, die mit weniger als 25°/« rabattiert werden, sind ü.v. vorzusetzen, Artikel, die ohne Rabatt an Buchhändler geliefert werden, sind mit v.n.v. zu bezeichnen. Artikeln, welche ohne Angabe eines Ladenpreises cingehcn, wird rund der dritte Teil des Nettopreises zngeschlagen, und der auf diese Weise gewonnene Ladenpreis init st gekenn zeichnet. Bücher, auf denen die Firma des Einsenders nicht gedruckt angegeben ist, werden mit ° bezeichnet. Bei Werken, die anher in geheftetem Zustande auch kartoniert oder gebunden abgegeben werden, sind die Preise für Kartonnage oder Einband, falls sie auf den Begleitfaktnren vermerkt sind, ebenfalls anzugcben. Der Beifügung kartonierter oder gebundener Exemplare bedarf es nicht. Bereits vcrzeichnete Artikel, die mit unverändertem Texte, aber mit anderm Titel oder Vorwort von neuem ans gegeben werden, sogenannte Titelauflagen, werden mit „(Titel)" nach der Zahl der Auflage bezeichnet. 8 7- Von Zeitschriften, die ganz-, halb- oder vierteljährlich berechnet werden, wird nur das erste Heft oder die erste Nummer eines Bandes, Quartals, Semesters oder Jahrgangs ausgenommen mit Angabe der Zahl der einen Band re. bildenden Nummern oder (Hefte; Monats-, Wochen- und Tagesblätter höchstens viermal im Jahre, auch wenn sie öfter oder einzeln berechnet werden. 8.8- Zur Aufnahme berechtigt sind: «>.) sämtliche in den Staaten des Deutschen Reiches, Oester reich-Ungarns und in der deutschen Schweiz erscheinenden bnchhändlerischen Neuigkeiten, Fortsetzungen und neuen Auslagen, gleichviel in welcher Sprache sie versaht sind, ausgenommen die slavische und ungarische Littcratur, welche in der Oesterreich-ungarischen Buchhändler-Corre- spondcnz zum Abdruck gelangt, b) die Erzeugnisse aller anderen Staaten in deutscher oder einer toten Sprache. 8 s. Von der Aufnahme ausgeschlossen sind: ->.) alle Artikel, die nicht innerhalb eines halben Jahres nach ihrer Ausgabe an die I. C. Hinrichs'sche Buchhand lung eingesandt worden sind, auch wenn sie früher noch nicht im Buchhandel vertrieben wurden; Zeitschriften müsfen innerhalb vier Wochen cingcschickt morden sein, b) alle auhcrbalb des Deutschen Reiches, Oesterreich-Ungarns und der deutschen Schweiz erscheinenden Werke in einer 644
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