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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.07.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-07-09
- Erscheinungsdatum
- 09.07.1897
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- Deutsch
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4982 Nichtamtlicher Teil. 156, 9. Juli 1897. die durch diese Einschränkungen in ihrem Vertrieb geschädigt werde. Er habe seiner Zeit namens des Vereines der Wiener Antiguarbuchhändler eine Milderung dieser Bestimmung bean tragt und Herrn Müller gebeten, gelegentlich der Beratungen im Börsenvcrein, diese Anträge zu vertreten. Er wünsche die Abänderung dieser beschränkenden Bestimmungen, dann werde er für die Annahme der Vorlage stimmen. Herr Konegcn weist darauf hin, daß die Restbuch handelsordnung zwei Jahre lang auf der Tagesordnung des Bürscnvereins gestanden sei und gewissenhaft durchberaten und durchgearbeitct wurde, es könnte daher ein Amendement unseres Vereines, wie es Herr Dr. Breitenstein eben er wähnt, nicht Berücksichtigung finden. Wenn sich der Verleger zu Preisherabsetzung entschließe, so geschehe es nur im äußersten Falle und bringe demselben jederzeit großen Schaden. Wenn, wie Herr vr. Breitenstein meine, der Restbuchhandel die Basis für manche Antiquarhandlung bilde, so könne dies für den Buchhandel nicht maßgebend sein, da der Verlagsbuchhandel denn doch die Majorität des Buchhandels bilde. »Wirklichen Nutzen hat hier nur das Publikum; wir sind aber nicht be rufen, diese Interessen zu vertreten.» Herr Müller macht aufmerksam, daß die Wünsche des Herrn vr. Breitenstein eigentlich doch nur Kleinigkeiten seien, da es sich nur um einige Worte des Textes handle; er empfiehlt neuerdings die unveränderte Annahme. Da der Antrag des Herrn Müller auf ev bloe-An nahme der vorliegenden Restbuchhandlungs-Ordnung genügend unterstützt wird, so bringt ihn der Vorsitzende zur Abstimmung. Der Antrag wird mit überwiegender Majorität angenommen. Zu Punkt V der Tagesordnung, Besprechung, eventuell Antrag, bezüglich einiger unklarer Bestimmungen des Preß- gesetzes, hinsichtlich Ablieferung der Pflichtexemplare, erteilt der Vorsitzende Herrn A. I. Gut mann das Wort. Er führt aus, daß er bereits gelegentlich der vorjährigen Hauptversammlung den Antrag vorgebracht habe, der Verein möge in einer Eingabe an das Justizministerium darum petitionieren, daß die Strafbestimmungen betreffs Nichtabliefe rung der Pflichtexemplare auf dem Verordnungswege gemildert werden. Wie er schon das letzte Mal mitgeteilt, sei er nur durch Zufall einer Verurteilung entgangen, weil er die Stimmen eines Orchesterwerkcs, die ja doch in der Partitur enthalten seien, in einem Falle nicht abgeliefert habe, in dem guten Glauben, daß eine zweimalige Ablieferung von Pflicht exemplaren nicht verlangt werden könne. Eine Bestrafung in diesem Falle ist aber von ernstlichen Folgen für den Betreffenden begleitet, da derselbe dann nicht mehr gerichtlich unbeanstandet erscheine. Der Vorsitzende bemerkt, daß das von ihm ernannte Komitee zur Beratung dieser Frage, bestehend aus den Herren Artaria, Gutmann, Hölder, Konegen, Müller, wiederholt zusammenberusen wurde, jedoch wegen Abwesenheit und Nicht erscheinens einiger Herren nicht beraten konnte. Erst in aller letzter Zeit habe eine Sitzung stattfinden können. Er betont, daß auch die Wünsche betreffs der Pflichtexemplare bereits in der Petition, die 1891 gemeinsam mit dem Buchdrucker- Gremium und dem Journalistenverein »Concordia« dem Abgcordnetenhause überreicht worden sei, ihren Ausdruck ge funden hätten. Herr Müller erklärt, daß er eine Eingabe speziell be treffs der Pflichtexemplare für erfolglos halte, da diese Wünsche erst bei Gelegenheit einer gründlichen Revision des Preßgesctzes, die nach Aeußerung des Ministers beoorstehe, ihre Erfüllung finden könnten. Der Vorstand werde zu rich tiger Zeit und im geeigneten Momente an den Referenten des Abgeordnetenhauses herantreten. Herr Gut mann erwidert, daß er eine besondere Ein gabe, die sich ausschließlich mit den Strafbestimmungen be treffs der Pflichtexemplare beschäftige, denn um diese handle es sich in erster Linie, für wirkungsvoller halte, als eine solche, die sich mit dem Preßgcsetz im allgemeinen befasse. Es könnte auf dem Verordnungswegc eine Milderung dieser Bestimmungen erreicht werden. Er bittet, seinen Antrag: eine bezügliche Petition an das Justizministerium noch vor Eröffnung des Parlaments zu richten, zur Abstimmung zu bringen. Dieser Antrag wird mit Majorität zum Beschluß erhoben. Der Vorsitzende fordert Herrn Gutmann auf, seine Mit wirkung bei Verfassung dieser Petition zur Verfügung zu stellen. Vor Beratung des VI. Punktes der Tagesordnung: »Ansuchen des Institut international äs Libliograpbis in Brüssel: Die österreichischen Verleger wollen allen Erschei nungen ihres Verlages ein Blatt mit einer dreifachen genauen Titelkopie zu Katalogszwecken beigeben«, bringt der Vorsitzende folgendes Schreiben zur Verlesung: -Wien, 17. November 1896. -Löblicher Vorstandl -Vor wenigen Tagen hat unser Institut die beifolgende Ein gabe an den Börsenverein der deutschen Buchhändler gerichtet. Ich bin beauftragt. Euer Hochwohlgeboren hiervon in Kenntnis zu setzen und die Bitte zu unterbreiten, daß auch der löbliche Verein der österreichisch-ungarischen Buchhändler zu dem Vor schläge, daß die Verleger allen neuen Erscheinungen ihres Ver lages künftig ein Blatt mit einer dreifachen genauen Titelkopie zu Katalogzweckcn beilegen mögen, Stellung nehme. -Wir geben uns der Hoffnung hin, daß unsere Bitte seitens des österreichisch-ungarischen Vereines eine um so freundlichere Be achtung finden werde, da jener Vorschlag, wie aus dem beifolgen den Separatabdruck eines Artikels im Börsenblatt*) für den Deutschen Buchhandel hervorgeht, wahrscheinlich in Oesterreich seinen Ursprung gehabt haben dürfte. -Sollten die österreichischen und ungarischen Verleger einen Schritt weiter machen und den vorgeschlagenen Katalogzetteln die Jndices des in Ihrem Organ so ausführlich besprochenen Dcweyschen Dezimalsystems beifügen wollen, so wird unser Institut dies mit der größten Freude begrüßen und stets bereitwilligst den Herren Verlegern oder Autoren bei der Bestimmung der in den einzelnen Fällen zu wählenden Jndices behilflich sein. -Hochachtungsvoll Für das Institut iutsrnatiousl äs Libliograpbig Der Sekretär für Oesterreich Carl Junker. - -Brüssel, den 8. November 1896. -Löblicher Vorstandl -Aus unseren Ihnen übersandten Publikationen ist Ihnen der Zweck unseres Institutes bekannt, das ja in Ihrem Organ eine eingehende und, wie wir dankend anerkennen können, freund liche Besprechung gefunden hat. Unsere Aufgabe, durch inter nationale Mitwirkung die bibliographische Frage zu lösen und jedem Schriftsteller die Aufsuchung der litterarischen Quellen für seine Arbeit wesentlich zu erleichtern, hat allenthalben ein freund liches Entgegenkommen gefunden, und wir können heute schon — ein Jahr nach Gründung unseres Institutes — eine Reihe ermu tigender Erfolge verzeichnen. -Wir beehren uns Sie insbesondere auf die von der ^sso- oiaeions tigograüco librariu Italiava für den 25. und 26. Sep tember etnberufene Konferenz italienischer Bibliographen aufmerk sam zu machen, auf welcher ein Komitee eingesetzt wurde, um die Beschlüsse unserer vorjährigen internationalen Konferenz eingehend zu studieren. -Wir haben mit Befriedigung wahrgenommcn, daß seit kurzem in Deutschland der alte Vorschlag, die Verleger mögen ihren Büchern gedruckte Katalogzettel beilegen, neuerdings in verschiedenen Blättern zur Sprache gekommen ist und insbesondere, daß derselbe in Ihren« Organ seit Jahren warm befürwortet wird, ein Vorschlag, durch dessen Verwirklichung, wie jüngst von sehr beachtenswerter Seite gesagt wurde, eine -wahrhafte Lebensfrage für größere Bibliotheken ohne merkliche Kosten gelöst werden könnte-. -Da nun unser Institut nach dem ersten Punkt seiner Statuten den Zweck hat, sür den Fortschritt der Bibliographie zu wirken, und auch aus unserer Konferenz jener Vorschlag zur Sprache kam, haben wir die Ehre, uns in dieser Angelegenheit an Sie zu wenden, und stellen die Bitte: -Der löbliche Börsenverein der Deutschen Buchhändler möge *) Siehe Börsenblatt Nr. 252 vom 28. Oktober 1896.
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