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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.07.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-07-16
- Erscheinungsdatum
- 16.07.1897
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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162, 16. Juli 1897. Sprechsaal.— Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. 5127 urteilen. Anderseits aber könnte man auch den § 12 so auslcgen, daß er die Ermächtigung zu unverlangten Sendungen, die durch die entsprechende Bezeichnung im Adreßbuch gegeben ist, aus Neuig keiten cinschränken will und unverlangte Lagerergänzungssendungen in jedem Falle, einerlei ob die betressende Sortimentsfirma Neuig keiten annimmt oder nicht, unter den Schluß des § 12 sollen, der mit den Worten »so trägt» beginnt. Auch über die Folgen der Unterlassung der im Z 12 vor geschriebenen Anzeige binnen Monatsfrist spricht sich die Verkchrs- ordnung nicht direkt aus. Diese Unterlassung würde doch wohl den Sortimenter verpflichten, über die Sendung wie über eine auf Verlangen gelieferte zur nächsten Ostcrmesse ordnungsmäßig ab zurechnen. Dies muß insbesondere aus den im Anfang des ß 30 gebrauchten Worten »aller in der Jahresrcchnung stehenden» ge folgert werden, da hier ein Unterschied zwischen verlangten und unverlangten Sendungen nicht gemacht wird. ll. Antwort der Redaktion. — Der vom Börsenvereins- vorstande im Börsenblatt Nr. 87 vom 15. April 1897 veröffentlichte (von der diesjährigen Cantateversammlung aber noch vorbehaltene) Entwurf der Verkehrsordnung nach der Revision des Vereins- Ausschusses sagt im 8 12 unter e: »Zusendungen von Verlags werken, die nicht mehr Neuigkeiten sind, sogenannte Lagerartikel, dürfen nur auf ausdrückliches Verlangen des Sortimenters erfolgen». Damit ist nur ausgesprochen, was im Buchhandel schon längst als tatsächlich bestehendes Recht angesehen wird. Die Abrechnung regelt sich natürlich nach den Vorschriften der Verkchrsordnung (HK 24, 26, 33 Absatz 3). Zinn buchhändlerischen Verkehr. (Vgl. Börsenblatt Nr. 158.) Im Sprechsaal der Nr. 158 des Börsenblattes findet sich eine für uns Sortimenter höchst lehrreiche kontroverse Deichmann o/a. Mickisch, die uns wieder lehrt, daß es hohe Zeit wäre, wenn Orts und Kreisvereine in ihren Generalversammlungen Maßnahmen zum Schutze gegen Uebergriffe einzelner Verleger und gegen die Buchbinder-Kommissionäre und Grossisten beraten wollten. Wir Sortimenter wissen sehr wohl, daß der Verleger seine Verlagswerke nicht nur auf den Markt zu wersen braucht, um durch die rührigen Sortimenter Absatz zu finden; sondern er ist nicht nur heutzutage, er war vielmehr von jeher gezwungen, auch für den Absatz seiner Verlagswcrke selbst mit zu agitieren; daher die Be griffe: Inserat, Prospekte, Rezensions-Exemplare. Natürlich ebnet der Verleger dem Sortimenter dadurch das Feld; früher war es aber ein nobile otlloiuw für den Verleger, alle direkt aus den Kreisen des Publikums dadurch an ihn kommenden direkten Bestellungen dem Sortimenter zu überweisen, und das Publikum hatte Achtung vor dem Verleger, weil er unerreichbar für direkten Verkehr war, und übte regen Verkehr mit dem Sortimenter, denn das Sortiment galt als offizielle Bezugsquelle. Herr Mickisch expedier! die Bestellungen des Publikums selbst; ja, er erschwert sogar die Lieferung an den Sortimenter, indem er erst eine verpflichtende Anfrage stellt, keinen Rabatt zu gewähren!! Ob dies juristisch richtig ist. mögen Berufene entscheiden; meiner Ansicht nach war Herr Mickisch verpflichtet, diese Bedingung dem Sortimentshandcl offen bekannt zu geben; dann hätte jeder Sorti menter diese Bedingung gekannt und sich rechtzeitig bei Bestellung danach richten können. Inzwischen heimst Herr Mickisch die Bestellungen direkt ein und vertröstet das Sortiment auf bessere Zeiten. Möge Herr Mickisch diese besseren Zeiten dadurch herbeiführen helfen, daß er nicht auch Buchbindern und Nichtbuchhändlern als Kommissionär und Grossist dient, möge er diese seine Kommittenten mindestens ebenso verpflichten, keinen Rabatt zu geben; dann stehen wir vor der Morgenröte des besseren buchhändlerischen Zeitalters. Die Verleger beschweren sich, daß die Sortimenter lässig werden im Vertrieb der Novitäten, ja, daß cs Sortimenter gebe, die sich mehr und mehr einschränken, überhaupt Novitäten zu verlangen. Das ist aber ganz natürlich; cs ist eine Folge der jetzigen traurigen Wirtschaft, die immer mehr überhand nimmt. Wenn Verleger ihre Manipulationen so einrichten, daß sie die Bestel lungen sich selbst zusühren, wenn jeder beliebige Händler jetzt im stande ist, Bücher aus Leipzig oder Berlin von Kommissionären — vulgo Grossisten — zum Buchhändlerpreis zu erhalten und uns in den Beruf zu pfuschen, — wo soll da für den Sortimenter noch die Lust Herkommen, mühseligen Novitätenvertrieb zu poussieren? Dem Sortimenter werden die Brotartikel genommen durch allerhand Bücherverkäufer, und er soll dennoch wirtschaftlich stark bleiben, um dadurch seine Thätigkeit für Novitäten zu erhöhen, wo sich der Verleger durch Prospekte rc. nicht allein den Absatz schaffen kann. Wo bleibt dann unser Umsatz, wenn z. B. einige Jugendschriften-Verlegcr erst die Herren Grossisten besuchen, ihnen mehrere tausend Exemplare ihrer Jugendschristen und Bilderbücher bar zu bedeutend billigeren Preisen verkaufen, damit diese ihre Buchbinder damit überschwemmen? Dann erst läßt der Verleger durch Reisende die Sortimenter besuchen und wundert sich, wenn das Sortiment nachläßt im Absatz seiner Jugendschrtsten. Das Absatzfeld bleibt immer dasselbe, und wenn Buchbinder genau so gut Bilderbücher, Jugendschrtsten, Schulbücher, Kochbücher rc. führen wie jeder Sortimenter, dann wird das Sortiment mehr und mehr hinfällig, besonders wenn der Verleger überdies selbst noch Sorti menter für seinen Verlag spielt. So lange sich das Sortiment aber nicht einmütig in Provin zial- oder Kreisvereinen zusammenschließt, eine offizielle Sortimenter liste aufstellt und von den Verlegern verlangt, nur auf Grund dieser Liste, die ja trotzdem nach einem weiten Gesichtskreise zusammen gestellt werden kann, zu expedieren, so lange wirds nicht besser im Sortiment, so lange geht das Sortiment mehr und mehr rückwärts. Selbstverständlich würden sich dann die Sortimenter gegen teilig gern verpflichten, bezw. verpflichten müssen, sür diejenigen Verleger einzutreten und für deren Verlag nach Kräften zu arbeiten, die sich aus die Sortimenterliste verpflichten. — Dann wird das Sortiment wieder eine Macht, mit der der Verleger gern rechnet und die ihm wieder mehr wert wird, als die Grossisten und Buch binder-Kommissionäre cs jetzt zu sein scheinen, und es werden nicht weniger Kochbücher, Jugendschristen, Schulbücher rc. abgesetzt werden als jetzt mit Hilfe jener. Em Versuch mag es beweisen. Dessau, 13. Juli 1897. Hermann Oesterwitz. s31094j ^ ^ Ilisrwit erlaube wir clie Aussige, claes wir wein Auelietsrungslager in Doipsig mit beutigsm 'läge surüolcsisbe unci weinen Verlag in der l'olgo nur noob in Davos auslistnrn werde. leb werde zedsn Nontag regelmässige Dostsencluugsn naob Dsipsig waobsn. Dirolct per Lost, Verlangtes liefere iob direlct mit Dortobsrsobnnng und erbebe Betrag in Deipsig äurob Lartabtur. üoebaobtungsvoll Davos, den 15. duli 1897. l2r ^c> Ltoktsr, Verlag wobbanclluug. Anzeigeblatt. AM" 1'üi- d«ll Llusikiilitziiliiiittlsl! Dntorw 7. lull erwarb iob Icäulliob von I,. Nassuts's llotwusibalionbandlung in Dranlc- furt a./Ocisr das aussoblisssliobs Vsrlagsrsebt von ktllsn AtiSkabsn, kür Nils Dknäsr null 2öiton der gätwlieb vergriffenen llowposition: s31253j OuVSktUNS „Ksidöl's Zopdomsdö" von LlllAltltlät, llokbapsllwsistsr in Dessau, künftige Destsllungsn sinä an wiob ru liebten. Das IVorb srsvbsint dswnäebst in neuen Ausgaben, ^unliebst sind clor Llavisr- irussux ru 2 unci 4 lländsn, sowie die Orottsstorausgado in Vorbereitung, worüber s. 2t. iw biauw burg'seben Wabbeltet Mit teilungen erfolgen. Ha^rsutb, den 15. fluli 1897. 6ml 6ti«88«I ^'iin. Nusilcvorlag. Ar grf. Kklliitiiismhm. s29465j Vom 10. Juli bis 14. August findet die Auslieferung meines Verlages nur in Leipzig durch Herrn Beruh. Hermann statt. Carl Habel, Verlagsbuchhandlung in Berlin 8V7. (48). 685'
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