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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.02.1925
- Strukturtyp
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- 1925-02-14
- Erscheinungsdatum
- 14.02.1925
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- Deutsch
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X« 38, 14. Februar 1925. Redaktioneller Teil. verwertet werben, in der der Zentralausschuß diese ersuchen wird, bei der Neuauflage von Schulbüchern allzugrohe Änderungen tunlichst zu vermeiden. Die Entschließung besagt, daß öie Mehrausgaben für Schulbücher sowohl Schwierigkeiten hinsichtlich der wirtschaftlichen Stellung der Eltern als auch eine nachteilige Beeinflussung des Un terrichts Hervorrufen. Die gleichzeitige Benutzung verschiedener Auf lagen nebeneinander gefährde einerseits den erfolgreichen Unterricht uud mache es andererseits unmöglich, daß Geschwister, die dieselbe Schule besuchen, auch dieselben Lehrbücher benutzen können. Da cs ja in erster Reihe die Autoren und die Schulbehörden find, die die fortwährenden Änderungen in den Schulbüchern herbeifuhren, bleibt es fraglich, ob den Verlegern genügend Handhaben zur Besserung zur Verfügung stehen. F. V. Einführung des Urheberschutzes in Rußland. — Dem Präsidium der Zentral-Exekutive hat der Nat der Volkskommissare einen Gesetz entwurf vorgelegt, durch bcn der bisher in der Sowjet-Union man gelnde Urheberschutz eingcführt werden soll. Künftig sollen alle Er zeugnisse des Schrifttums, der Wissenschaft und der Kunst ohne Be schränkung geschützt sein. Der Autor behält alle Rechte während seines Lebens. Seine Erben sind 15 Jahre nach dem Tode noch Nutznießer. Der Gesetzentwurf weist hinsichtlich des Schutzes ausländischer Autoren auf die Notwendigkeit völkerrechtlicher Abkommen hin. Die Berliner öffentlichen Bibliotheken. — In Berlin befindet sich in der Staatsbibliothek ein Auskunftsbüro der deutschen Bibliotheken, dessen Aufgabe es ist, nachzuweisen, ob sich ein gesuchtes Buch in einer deutschen Bibliothek befindet unb welche Bi bliothek dies ist. Mit 709 deutschen Bibliotheken fteht dieses Aus kunftsbüro in Verbindung, fodaß im allgemeinen die Gewähr besteht, ein gesuchtes Buch auch zu erhalten. Vorausgesetzt wird, wie aus einer längeren Abhandlung im »Vorivärts« hervorgeht, daß sich der Reflektant darüber Gewißheit verschafft hat, daß das benötigte Buch in der für ihn zuständigen Landes- oder Universitäts-Bibliothek ver gebens gesucht worden ist. Von den Berliner Bibliotheken ist in erster Linie die Staats bibliothek zu erwähnen, die keine Stand-, sondern eine Ausleih bibliothek ist. Es ist nicht zu verkennen, baß eine derartige Bibliothek ihre Vorzüge, aber auch ihre Schattenseiten hat, denn es ist nicht gerade angenehm, wenn man ein Buch dringend benötigt und man erhält dann den Verlangzettel mit dem Vermerk »Verliehen« zurück. Der Staatsbibliothek ist auch ein imposanter Lesesaal angcgliedert, bes- glcichen ein Zeitschriften-Lesesaal, wo etwa 2909 Zeitschriften auflicgen. Die Staatsbibliothek hat einen Bestand von 1/4 Millionen Büchern, 14 909 Handfchriftenbände und 30 009 Orientalin. Die Mnsikabtei- lung umfaßt 295 000 Bände, außerdem ist eine Kartcnsammlung vor handen, die rund 60 000 Kartenwerke enthält. Nächst der Staatsbibliothek ist die vor 20 Jahren gegründete Stadtbibliothek zu erwähnen, die etwa 230000 Bände umfaßt. Ruch diese Bibliothek ist mit einem schönen und praktischen Lesesaal ausgeftattet. Sie ist gleichfalls eine Ausleihebibliothek. Im Jahre 1923/24 wurden 273 900 Bücher ausgeliehen. Den Besuchern des Lefe- faals stehen auch Tageszeitungen zur Verfügung. Im Laufe der Jahre ist die Stadtbibliothek durch Stiftungen in wertvoller Weife ergänzt worden. Erwähnenswert find vor allem bie Sprichwörter sammlungen aus dem Nachlaß des Chemikers vr. Jacobsen, sowie bas Nodenberg- und das Wildcubruch-Zimmer. Außer den Bibliotheken dieser beiden Schriftsteller ist auch das gesamte Mobiliar ihrer Arbeits zimmer ausgestellt. Der Stadtbibliothek sind noch Volksbüchereien, Lesehallen und Kinderlesehallen angeschlossen. Von sonstigen Berliner Bibliotheken sind noch zu erwähnen die Bibliothek des K u n st g e w e r b e - M u s e u m s, die eine Standbibliothek ist unb 45 900 Bücher enthält. Insgesamt dürfte sich ber Gesamtbestand der Berliner Bibliotheken auf 3 090 990 Bände be laufen. Eine Anzahl Berliner Biibliotheken verfügt über mehr als 109 090 Bänbe. Die Universitäts-Bibliothek zählt 313 441 Bände, die Bibliothek des Reichstags 235 900 Bände, die deutsche H e c r e s b ü che re i 250 OOO Bände usw. Zu den staat lichen und städtischen Bibliotheken kommen noch viele Vereins- und Privatbibliotheken: alles in allem genommen weist Berlin eine statt liche Fülle von wertvollen Bibliotheken auf. Die erste Kindcrbibliothck in Paris. — Nach amerikanischem Muster und unterstützt durch amerikanische Spenden ist kürzlich im Pariser Quartier Latin bic erste öffentliche Kindcrbibliothck mit Lese saal eröffnet worben. Gedacht ist die Einrichtung für K linder von 5 bis 17 Jahren, denen Gelegenheit geboten werden soll, in ihrer Börsenblatt s. den Deutschen Buchhandel. V2. Jahrgang freien Zeit unter sachgemäßer Beaufsichtigung gute Bücher und Schrif ten zu lesen. Diese Pariser Bibliothek steht unter der Leitung einer Berufsbibliothekarin, Mademolselle Huchot, die sich trotz ihrer fach lichen Vorbildung auf diesen neuen Posten durch ein dreijähriges, praktisches und theoretisches Studium vorbereitet hat. Der schöne Helle Raum, in dem die Bibliothek untergebracht ist, und ber gleich zeitig für die Kinder als Lesesaal dient, macht einen überaus freund lichen Eindruck. Die Wände sind mit guten Reproduktionen bekannter Bilder aus dem Gebiet des Mutter- und Klndcrlebens geschmückt, and die Bücherbestände, die auf großen Regalen nntergebracht sind, um fassen zunächst 2000 Bände. Die Bibliothek ist den ganzen Tag über von 9 Uhr morgens bis )47 Uhr abends geöffnet und weist natürlich in den Stunden nach Schulschluß die höchste Besuchsziffer auf, aber auch tagsüber erscheinen häufig genug noch nicht schulpflichtige Kinder. Mit Rücksicht auf die amerikanischen Spender ist neben der franzö sischen Literatur auch die englische berücksichtigt; von deutschen Dichtern ist Goethe mit »Hermann und Dorothea« and »Kaust« vertreten, Schiller mit sämtlichen dramatischen Werken. Selbst verständlich fehlen auch nicht geographische und Reisewerke, und selbst dem Sammelsport ist durch Briefmarkenkataloge usw. Rechnung ge tragen. Wie sehr diese Einrichtung einem weitgehenden Bedürfnis cntgegenkommt, mag der Umstand beweisen, daß bereits in den ersten vierzehn Tagen nicht weniger als 1500 Besucher gezählt wurden. Plagiat. — Ein Fr. Möllenhoff in M ü n ch e n ist als Pla giator entlarvt worden. Er hat unter seinem Namen in der Zeit schrift »Raphael« (Donauwörth) eine humoristische Erzählung »Seppl in der Großstadt« erscheinen lassen, die bis auf die Namen der darin ! vorkommenden Personen fast wörtlich dem Buche: Victor Fleischer, > »Zehn Geschichten vom Löffler und seinen Nachbarn« (Leipzig. Fr. Wilh. Grnnow). entnommen ist. Möllenhoff ist bereits im Jahre 1924 von der Neckarzeitung des gleichen Vergehens überführt worden. Verbote im besetzten Gebiet. — Die N h e i n l a n d k o m m i s s i o n hat durch Beschluß vom 7. Februar d. I., Nr. 17 618/U. 6.1.1. U., das Theaterstück von Arnoldt Bronnen: »Rheinische Re bellen« in den besetzten Gebieten verboten. Ter Verkauf, die Bearbeitung und die Aufführung dieses Theaterstücks unterliegen da her den auf Zuwiderhandlung gegen die Verordnungen der Hohen Kommission stehenden Strafen. Ferner hat die R h e i n l a n d k o m m i s s i o n durch Beschluß vom 9. Februar d. I., Nr. 17 634/H. 6.1.1. ki., die unter der Ver antwortlichkeit des Freiherrn Georg von Branca in München heraus gegebene Revue »Die Schmach am Nhei n« für einen Zeitraum von drei Monaten vom 9. Februar d. I. ab in den besetzten Gebieten verboten. Zeitschriftcn-Vcrbot. — Die seit Januar 1925 unter dem Titel »Die Fackel, Wochenschrift für Sachsen« (Truck und Ver lag: Verlag »Die Fackel«, verantwortlicher Redakteur zunächst Johan nes Hofmann, jetzt Hans Scholz, sämtlich in Dresden) in Dresden erscheinende Wochenschrift stellt sich fachlich als dieselbe Zeitschrift dar, wie die unter dem 14. Januar 1925 vom Polizeipräsidium Dresden auf die Dauer von drei Monaten verbotene Wochenschrift »Das Dresd ner Echo« (s. Bbl. Nr. 20). Die Zeitschrift »Die Fackel« füllt daher unter das Verbot vom 14. Januar 1925 — LI 44/25 — (H 21 Absatz 2 des Gesetzes zum Schutze der Republik vom 21. Juli 1922). Dresden, am 9. Februar 1925. Polizeipräsidium, Abt. 6. Fritsch. (Deutscher Neichsanzeigcr Nr. 35 vom 11. Febr.) Beschlagnahmte Druckschriften. — Auf Antrag der Staatsanwalt schaft vom 27. 1. 1925 wird die Nr. 2 des Jahrgangs 20 der Zeitschrift: »Die Muskete« gemäß 88 184 Zisf. 1, 40. 41 St.-G.-Bs., 94 sf. St.-P.-O. beschlagnahmt. (203) 17 I 172/25 (49/25). Berlin, 29. Januar 1925. Das Schöffengericht Berlin-Mitte. * Durch rechtskräftiges Urteil des Schöffengerichts in Hannover vom 9. Dezember 1924 ist die U n b r a u ch b a r m a ch u n g der im Verlage Freyholdt L Hammer, Hannover 1924, in 2. veränderter Ausgabe erschienenen Druckschrift »Die sexuelle Aufklärung des F a l l e s H a a r m a n n« von Peter Brauer, unter Mitarbeit von I)r. -Hans Linden, ungeordnet. 6 I 884/24. Hannover. 3. Februar 1925. Der Oberstaatsanwalt. (Deutsches Fahndungsblatt. 27. Jahrg.. Nr. 7804, vom 11. Febr.) 347
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