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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.08.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-08-19
- Erscheinungsdatum
- 19.08.1897
- Sprache
- Deutsch
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Zu dem Aufsätze : Bibliographische Bestrebungen in Italien in Nr. 181 des Börsenblattes. Herr Karl Junker in Wien betreibt mit anerkennens werter Rührigkeit die Interesse» des internationalen Institutes für Bibliographie in Brüssel in der deutschen Presse. Daß er sich die in obengenanntem Artikel angezogcne, kürzlich er schienene Schrift des Prefetto der Liblioteoa dlarionals ventrale di Kireors, Herrn Chilovi, nicht würde entgehen lassen, um aus ihr Kapital für seine Zwecke zu schlagen, war voraus zusehen. Wir begnügen uns. um die Gründlichkeit der Aus führungen dieses Herrn zu zeigen, auf die Thatsache hinzu weisen, daß er Behauptungen nachschrcibt. die schon längst und wiederholt widerlegt waren. So führt er, um seine Gegner aus dem Felde zu schlagen, ein Citat von neuem an, das von Herrn Otlet, einem der Begründer des Brüsseler Instituts, hcrrührt, das er aber einem Bibliothekar de Marchi in Pavia beilegt. Daran möchte nun nichts liegen, wenn die Behauptung des Herrn Otlet, die ihm von Herrn de Marchi nachgeschrieben ist, nicht längst widerlegt worden wäre. (S. Centralblatt für Bibliothekswesen 1897. S. 374.) Herr Chilovi, der keine gelehrte Vorbildung besitzt, scheint cs mit seinen Citaten etwas leicht zu nehmen. Wie leicht es aber auch Herr Junker mit seinen Ausführungen nimmt, möchte aus folgendem Beispiele klar werden. Er citiert nach Herrn Chilovi (Sp. 21) einen Satz des Herrn von Härtel, der kurze Zeit Vorstand der Wiener Hosbibliothck war und ein ausgezeichneter Gelehrter ist. Dieser sagte in einer Biblio theksinstruktion, um vor allzu raschen Aenderungen in den Katalogen großer Bibliotheken zu warnen, da dadurch die Bibliothek leicht in arge Unordnung gerate: »Der wichtigste und praktischste Zweck ist, schnell und mit Sicherheit das ge wünschte Buch zu finden und sich orientieren zu können, welche Bücher über ein gegebenes Thema die Bibliothek besitzt«. Daraus folgert Herr Junker mit Chilovi: »Ob nun das Klassifikationssystem den gestrengen Anforderungen der Wissen schaften genau entspricht, ist von weit geringerer Bedeutung«. Wie will man aber die Bücher über ein »gegebenes Thema« rasch und sicher in einer Bibliothek finden, wenn man sie nicht wissenschaftlich zusammenordnet? Der Italiener geht aber noch weiter! Herr Chilovi sagt: rOoci d uüwialments dioiüarato ells' il victalogo scisntiüco vou pvö eeguir eewprs s da vioirw Is soisnre nslla loro oorea triolltals«. So sehr wir Herrn von Härtel in seiner Warnung beistimmen, so wenig glauben wir doch, daß das, was er sagt, für die Bibliothekswissenschaft uüwialmeoto gesagt sei. Er wird das gewiß nicht behaupten wollen und mit uns darin übcreinstimmcn, daß es faktisch allerdings sehr viel schlechte Realkataloge auf Bibliotheken giebt, wir aber darum nicht ein System, das von ganz unwissenschaftlichen, mecha nischen Grundsätzen ausgeht, zur Grundlage für einen Real katalog der Weltlitteratur und aller Bibliotheken der Erde machen dürfen. 8. 6, Kleine Mitteilungen. Bibliographisch-Lexikalisches. — Lexikon der deutschen Schriftstellerinnen. Eine Zusammenstellung der seit dem Jahre 1840 erschienenen Werke nebst Biographieen der lebenden Autorinnen und einem Verzeichnis sämtlicher Pseudonymen. — Unter diesem Titel giebt Frau Sophie Pataky, Berlin 8., Prinzen straße 100, ein Werk über Frauenlitteratur heraus, das die Be dürfnisse des deutschen und österreichischen Buchhandels besonders berücksichtigt und für diesen ein brauchbares Nachschlagewerk werden soll. Wir haben bereits früher sin Nr. 131 vom 10. Juni d. I., S. 4236) aus dieses Werk hingewicscn. Heute teilt uns die Ver- ' fasserin mit, daß der Druck des Werkes begonnen habe, und sie ersucht alle jene Herren Verleger, die das erforderliche Material noch nicht eingesandt haben, dies ehestens zu thun. Insbesondere ersucht die Herausgeberin um folgende Mitteilungen: 1. Name der Autorin und des Pseudonyms (sowie der genauen Adresse, falls die Schriftstellerin noch lebt). 2. Ausführlicher Titel (von Werken, die noch vorhanden sind und abgegeben werden können, werden Redaktions-Exemplare zur Einsicht erbeten). 3. Angabe, ob Roman, Novelle, Erzählung, Gedichte rc. 4. Angabe des Formats, der Seitenzahl, Anzahl der Seiten des Vorwortes, Jahr der Ausgabe, wie viele Auflagen das Werk hatte, des Verlegers und des Preises. Nur bei thüiiger Mitwirkung der Beteiligten sei die Verfasserin in der Lage, der Aufgabe, die sie sich gestellt hat, in zuverlässiger und erschöpfender Weise gerecht zu werden. Bei vielen Frauen werken ist der Verlag in andere Hände übergcgangen oder die Auf lage vergriffen oder cs befindet sich eine neue Auflage unter der Presse. Auch diese Mitteilungen werden erbeten; ganz besonderen Wert legt die Herausgeberin auf Bekanntgabe derjenigen Verlags werke von Frauen, die sich unter der Presse befinden und in diesem oder im nächsten Jahre auf den Markt gelangen. Auch Ueber- setzungen von Frauen werden berücksichtigt. Die Verfasserin dankt gleichzeitig verbindlichst allen denjenigen Herren, die sie durch An gabe von Adressen und Zusendung von Novitäten und Redaktions- Exemplaren unterstützt haben. — Mitteilungen werden durch die Verlagsbuchhandlung Carl Pataky, Berlin 8., Prinzcnstr. 100 (Kommissionär: E. F. Stetnacker, Leipzig) erbeten. Reichsgerichtsentscheidung. Gotteslästerung. — Der Schriftsteller L. S. und der Redakteur E. St. waren der Gottes lästerung angeklagt, weil sie in dem von dem letzteren redigierten Blatte eine Novelle veröffentlicht hatten, worin das Leben Christi behandelt war, und einem Römer die verletzendsten Urteile über die Person Jesu in den Mund gelegt waren. Verurteilt, ergriffen die beiden Angeklagten Revision, weil sie nicht selbst jene Urteile ausgesprochen hätten, sondern dem Römer nur Aeuherungen im Geiste seiner Zeit, um die damalige Loge zu schildern, in den Mund gelegt hätten. Das Reichsgericht verwarf die Revision, in dem es die Straflosigkeit dichterischer Gestaltung in der ange gebenen Richtung im weitesten Umfange zugab, aber in Gegensatz dazu stellte, daß jemand solche Schilderungen nur zum Deck mantel nehme, um die eigene abweichende Anschauung nuszu sprechen. Ob das eine oder das andere der Fall sei, müsse lhat- sächlich entschieden werden. Die getroffene Entscheidung zeige aber keinen Rechtsirrtum und gestatte keine Nachprüfung des RevisionS- richters. (Urt. III. 528/97 v. 25. März 1897.) (Juristenztg.) Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Osutsobs 1uristgll-2situng. llrsA. von Or. ?. l-abaud, Or. U- 8tsnß)siv, Or. U. 8taub. II. labrg. Hr. 16. (15. August 1897.) Alt liittsraturübsrsiebt, mitKstsilt von Professor 8obule, Liblio- tbolrar bei äem ksiebsgsriebt. 4". 8. 309—328. Verlag von Otto bisbmann in Lsriiu. Neueste Erwerbungen. Verschiedenes. Antig.-Katalog Nr. 3 von Hermann Mayer in Stuttgart. 8°. 48 S. 1336 Nrn. Lusrbaebs Keller. Kias Krillasrung an äis Zällbsiseb-I'bürlvgisobe Industrie- und Osvsrbs-tlnsstsIIung Usipelg 1897. gu. gr. 8". 24 8. mit vielen Abbildungen. Usip^ig, Verlag von Neissn- baob, Rikl'artb L Oo. Amtlicher Verlag. — Die vom Reichsamt des Innern ver anstaltete Ausgabe des Werks -Handbuch für die deutsche Handelsmarine auf das Jahr 1897» ist im Verlage der Buch handlung Georg Reimer in Berlin soeben erschienen und im Buchhandel zum Preise von 7 50 -ß für das Exemplar zu be ziehen. Das Buch ivird den Reichs- und Staatsbehörden bei direkter Bestellung, sowie den Wiederverkäufern zum Preise von 5 ./«! 62 H für das Exemplar von der Verlagsbuchhandlung geliefert. (Reichsanzeiger.) Bibliothekskatalog. — Aus Bonn wird der Beilage zur Allgemeinen Zeitung gemeldet: Der alphabetische Katalog der hiesigen Universitätsbibliothek, der seit 1881 in Arbeit war, ist, wie die soeben erschienene Chronik der Universität mitteilt, im vorigen Jahre im Umfang von 42 Foliobänden fertiggestellt. Auch der neue Realkatalog der semitischen Litteratur wurde gleichzeitig ab geschlossen. Ausführungsverbot. — Hermann SudermannS neue stem Bühncnwerk -Johannes-, das als eine der ersten Novitäten dieses Spieljahres im -Deutschen Theater- zu Berlin in Scene gehen sollte, hat, nach einer Mitteilung der -Nat.-Ztg -, die Censur die Erlaubnis zur Aufführung versagt. Die Direktion des -Deut schen Theaters- hat gegen dieses Verbot zunächst beim Oberpräsi-
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