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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.08.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-08-25
- Erscheinungsdatum
- 25.08.1897
- Sprache
- Deutsch
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läge dienen können, nnd zunächst darüber Erörterungen an zustellen, wer überhaupt in buchhändlerischen Betrieben ver- sicherungspslichtig ist, wie groß die Zahl der Versicherungs pflichtigen sein wird und inwieweit einzelne Angestellte schon anderweit (etwa in der Buchdrucker-Berufsgenosscnschaft) ver sicherungspflichtig oder doch dort versichert sind, und er richtet demgemäß an Sie das dringende Ersuchen, den anliegenden Fragebogen bis spätestens den 30. August d. I. gehörig ausgcfüllt an die Geschäftsstelle des Börsenvereins zurück zusenden Der Vorstand hofft zuversichtlich, daß seinem vorstehenden Ersuchen allseitig entsprochen und ihm dadurch die Grundlage für seine ferneren Entschließungen in weitgehendster Weise geboten wird. Hochachtungsvoll Leipzig, den 31. Juli 1897. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Carl Engclhorn. Wilhelm Lader. Otto Nauhardt. Johannes Stettncr. Emanuel Rcinicke. Wilhelm Müller. Fragebogen zum Rundschreiben des Börsenvcreins-Vorstandes vom 31. Juli 1897 (bis zum 30. August 1897 an die Geschäftsstelle des Börsen vereins in Leipzig zurückzusenden). Nicht versicherungspflichtig sind diejenigen Gehilfen, die ein Gehalt von über 2000 Mark für das Jahr beziehen. Name, Ort der Firma und des Besitzers. Gegenstand des Betriebes. (z. B. Verlag, Sortiment, Antiquariat, Musikalienhandlung.) Welcher Geschäftszweig ist Hauptbetrieb? Gesamtzahl der beschäftigten Personen. Stellung und Thätigkeit der beschäftigten Personen. (Wieviel Gehilfen, Lehrlinge, Schreiber, Markthclfer, Lauf burschen rc.) ' Wieviel Personen sind in der Regel auf Ballenlagern, bei Aufzügen und in Maschinenräumen beschäftigt? Wieviel Personen sind in der Regel im Verpackungsraum und mit Ausladen der Ballen beschäftigt? Ist lediglich Handlager vorhanden? Wieviel Personen aus Ihrem Betriebe sind bereits anderweit versichert und in welcher Genossenschaft? Welche Thätigkeit üben diese anderweit versicherten Personen in Ihrem Betriebe aus? Ort und Datum: Unterschrift: Sächsisch-Thüringischer Buchhändler-Verband. Der Generalversammlung des Sächsisch-Thüringischen Buchhändler-Verbandes, die am 12. September in Dessau abgehalten werden soll, liegt folgender Antrag des Herrn Hermann Oesterwitz-Dessau vor, den dieser im Druck versandt hat: Antrag. Die General-Versammlung des »Sächsisch-Thüringischen Buchhändler-Verbandes» wolle beschließen: »In Anbetracht der Nachteile, die nichtberufsmäßige Konkurrenz dem Sortimentsbuchhandel zufügt, wird der Vorstand des Verbandes beauftragt, ein Sorti menter-Verzeichnis der Provinz Sachsen zusammenzu stellen und bei namhaften Verlegern da'.,in zu wirken, daß diese nur an solche Sortimenter der Provinz liefern, die in dem gedachten Verzeichnis aufgeführt sind.» Begründung: In jeder Stadt haben die Sortimenter darüber Klage zu führen, daß Geschäfte, die im übrigen dem Buchhandel fern stehen, nichtsdestoweniger die eigentlichen Brotartikel un seres Berufs vertreiben und den dabei erzielten Gewinn als gefahr- und mühelosen Nebenerwerb in die Tasche stecken. In diesen Geschäften, unter denen namentlich Buchbindereien, Bazare, Galanteriegeschäfte und Papierhandlungen sich bemerk bar machen, aber auch Cigarrenläden, Viktualienhandlungen und überhaupt die verschiedenartigsten Gewerbe mit offenen Verkaufsstellen auftreten, hänget: nicht nur Plakate von Verlagshandlungen aus, sondern werden auch Bücher wie Meyers Reisebücher, Meyers Volksbücher, Davidis, Schcibler rc. Kochbücher, Jugendschristen und Bilderbücher aus dem Verlage von Stroeser, Weise, Schreiber, Bagel rc. u. a. m. in den Fenstern zur Schau gestellt, ganz abgesehen von Schulbüchern, Kalendern, Kursbüchern, Gesangbüchern, Antho logien: u. s. w., deren Vertrieb durch Nicht-Buchhändler bereits zum stehenden Brauch geworden ist. Es haben sich daher bereits schwunghaft betriebene sogenannte Grosso- und auch Buchbinder-Kommissions-Geschäfte in Leipzig und Berlin als zeitgemäß fest begründet, welche als die eigentlichen Züchter und Versorger obengenannter Zwitter-Buchhandlungen anzusehen sind. Wie obengenannte Liste zeigt, beschränkt sich die nicht berufsmäßige Konkurrenz des Sortiments auf den Vertrieb solcher Artikel, die sozusagen zu des Lebens Notdurft gehören, d. h. im alltäglichen Leben kaum oder gar nicht zu entbehren sind und daher auch dem Publikum nicht besonders angeboten zu werden brauchen. Der Vertrieb dieser Artikel erfordert mithin weder Verständnis, noch Mühe, noch besondere Un kosten und schließt zudem besonderes geschäftliches Risiko aus, falls einer der gedachten Zwitterhändler je einmal einen größeren Posten auf Lager nehmen sollte, eventuell nimmt der freundliche »Grossist» seinem »Kunden» Nichtverkauftes zurück. Der wirkliche Sortimenter dagegen braucht nicht nur einen besonderen Vertriebsapparat, hat nicht nur sein Personal zu besolden, Kommissions- und viele andere Spesen zu tragen, möglichst einen Laden in besserer Geschäftslage und daher zu teuerem Preise zu halten, sondern er muß auch, um mit dem gebildeten Publikum, aus dem die Käufer wissenschaftlicher und wertvoller Werke sich rekrutieren, in Kontakt zu bleiben, einen größeren persönlichen Aufwand machen. Alle diese Unkosten aber soll und muh er unter den geschilderten Umständen fast ausschließlich durch den Vertrieb von Novi täten, wissenschaftlichen Werken, illustrierten Ausgaben und Journalen, Musikalien rc. decken, da der Zwitterhandel ihm nur einen geringen Teil der Brotartikel zum Absatz übrig läßt. Wie schwierig, zeitraubend und wie wenig rentabel oft der Novitätenvertrieb im großen und ganzen sich stellt, brauche ich keinem der Herren Kollegen zu illustrieren. Danach leuchtet ein, daß in jenem Zwitterhandel eine nicht zu unterschätzende Benachteiligung und Schädigung des berufsmäßigen Sorti mentshandels liegt und daß eine Aenderung dieses Zustandes durchaus erstrebenswert ist. Es fragt sich demnach in der Hauptsache nur, ob der in meinem Anträge vorgeschlagene Weg gangbar ist, d. h, ob die Verleger geneigt und bereit sein werden, die Verpflichtung, nur an die in unserer Liste eingetragenen berufsmäßigen Sortimenter zu liefern, auf sich zu nehmen. Damit würde allerdings Hand in Hand zu gehen haben, daß dieselben Verleger keinem Kommissionär liefern, bevor derselbe die genaue Adresse seines
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