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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.12.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-12-23
- Erscheinungsdatum
- 23.12.1897
- Sprache
- Deutsch
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298, 23. Dezember 1897. Nichtamtlicher Teil. 9641 Lehmann, das Wort und teilt unter Betonung der wenig günstigen Kassenverhältnisse, die anderweite Maßnahmen erfordern dürften, mit, daß die Gesamteinnahmen 120326 H, die Gesamtausgaben 1012 74 H betragen haben, außer dem aber noch ein Betrag von 170 60 H an Tagegeldern aus der Kasse zu erstatten sei, so daß nur ein Kassenbestand von 29 ^ 92 H verbliebe. Die zu Kassenrevisoren ernannten Herren Maelzer-Bautzen und Hackarath-Dresden bestätigten die Richtigkeit der Abrechnung, worauf dem Herrn Schatz meister Entlastung erteilt wird. Nach dem Voranschläge würden sich für das nächste Vereinsjahr Einnahmen im Betrage von 903 ^ 92 H er geben, denen Ausgaben in der voraussichtlichen Höhe von 1033 ^ gegenüberständen. Auf Antrag des Herrn Stett in er wird der Dresdener und der Chemnitzer Verein die Ver bandsbeiträge für sich allein übernehmen, solange es die Kasscuverhältnisse des Verbandes erforderlich machen, wodurch das richtige Verhältnis der Einnahmen zu den Ausgaben ohne jede Erhöhung der Beiträge gesichert erscheint. Der Vor anschlag wird hierauf einstimmig gutgeheißen. Punkt IV, Ergänzungswahl des Vorstandes, wird durch die Wiederwahl der bisherigen Vorstandsmitglieder, der Herren Stettner-Freibcrg, Troitzsch-Chemnitz. Bräu- ninger-Zwickau, Graun-Zittau und Berger-Leipzig erledigt. Sämtliche gewählten Herren sind anwesend und nehmen die Wahl wieder an. Zu Punkt V, Wahl des Ortes für die nächste Haupt versammlung, wird zunächst Dresden in Vorschlag gebracht, dem jedoch von anderer Seite widersprochen wird, da es selbst auf die Gefahr geringerer Beteiligung hin doch sehr vorteilhaft und wünschenswert sei, der Reihe nach in allen Teilen des Ver bandsgebietes zu tagen. Hieraus wird von Herrn Schirrmeister Alten bürg vorgeschlagen und nach einiger Debatte mit großer Mehrheit angenommen. Zu Punkt VI, Wahl des Vereinsvertreters für den Vereinsausschuß schlägt Herr von Zahn vor, den künf tigen Vorstand des Dresdener Vereins zu wählen, da er selbst wohl kaum in der Lage sein werde, dieses Amt noch weiter zu bekleiden. Auf Antrag des Herrn Stettner wird Herr von Zahn gebeten, selbst für den sehr bedauerlichen Fall, daß er auf seiner Absicht, das Vorstandsamt nicht wieder zu über nehmen, beharren sollte, doch diese kleine Funktion in Leipzig jedenfalls weiter auszuüben, was Herr von Zahn auch ver spricht, sofern ihm sein Gesundheitszustand erlauben wird, wieder, wie bisher, zu Ostern nach Leipzig zu gehen. Zu Punkt VII, Lehrlingsprüfung, führt der Referent, Herr Graun, folgendes aus: In der letzten Vorstandssitzung unseres Verbandes ist mir der ehrenvolle Auftrag geworden, zu Punkt 7 unserer heutigen Tagesordnung den Bericht zu übernehmen. Mit Freuden habe ich diesen Auftrag entgegengenommen, weil ich der Einführung einer Lehrlingsprüfung stets günstig geneigt gewesen bin, zumal ich von einer solchen zuversicht lich erhoffe, daß sie unserem Berufe mehr besser durch gebildete Gehilfen zuführen wird, als es heute tatsächlich der Fall ist. Wohl keinem von den Herren Kollegen ist der von mir zu behandelnde Stoff ein neuer, denn viele Abhand lungen über dieses Thema haben die Spalten unseres Börsenblattes gefüllt und sind von uns mit mehr oder weniger Interesse gelesen worden. Es muß höchst anerkennenswert hervorgehoben werden, daß gerade die Gehilfen unseres Standes und ihre Ber einigungen die Anregung zur Einführung einer Lehrlings prüfung gegeben und unverdrossen an der Verwirklichung derselben bis zur jüngsten Zeit weitergearbeitet haben. Sie sind es gewesen, die dem Börsenvereinsvorstand die Ver anlassung gaben, daß er alle Kreis- und Ortsvereine auf forderte, sich mit dieser Materie zu beschäftigen und Stellung zu derselben zu nehmen. In unserer vorjährigen Verbandssitzung in Meißen mußte leider wegen der sehr kurz bemessenen Zeit für unsere Verhandlungen dieser wichtige Punkt von der Tages ordnung abgesetzt werden, aber heute wollen wir in diese Beratung eintreten. Ehe ich zur Beantwortung der Frage übergehe, wie wir uns zur Einführung einer Gehilfenprüfung stellen wollen, möchte ich zunächst in ganz kurzen Zügen darzu legen versuchen, aus welchen Gründen eine Prüfung der angehenden Buchhandlungsgehilfen empfehlenswert oder gar nötig ist. In den letzten Jahren sind die Klagen der Geschäfts inhaber in unserem Berufe immer lauter geworden, daß die Jünger unserer Kunst, unsere Gehilfen, ein wenig be friedigendes Allgemein-, sowie auch berufliches Wissen auf zuweisen haben, daß ein großer Teil derselben infolge zu geringer Schulbildung, sowie auch wenig befriedigender Berufsausbildung die ihm übertragene Stellung nur mangel haft ausfüllt, so daß das Ansehen unseres bisher hoch geachteten Standes in den Augen der Welt zu schwinden beginnt. Es steht fest, daß unser Stand durch die Ware, die er vertreibt, eine andere, bessere Bildungsstufe ein nehmen muß, wenn er den Ansprüchen der höher gebildeten Abnehmer dieser Ware gerecht werden will, als eben der junge Mensch, der sich z. B. in einer Materialwarenhand lung oder in einem Speditionsgeschäft u. s. w. zum Kauf mann ausbildet. Wenn man nun zugiebt, daß die Verhältnisse in unse rem Berufe in diesem Punkte verbesserungsbedürftig sind, so muß man weiter die Frage beantworten: »Bietet die Einführung eines Examens für unsere Lehrlinge die Mög lichkeit, die anerkannten Uebelstände zu mildern, so daß durch die Einführung einer solchen brauchbare, tüchtige Ge hilfen herangebildet werden?« Ich neige der Ansicht zu, daß eine solche Prüfung das wohlbegründete Streben, Besserung in unserem Berufe zu schaffen, fördern wird und zwar begründe ich meine Ansicht dadurch, daß ich behaupte, wenn eine Prüfung eingeführt wird, daß der Prinzipal sein Augenmerk zunächst gewissenhaft darauf richten wird, daß der Lehrling gute, geistige Fähigkeiten mitbringt und eine tüchtige Schulbildung genossen hat. Wenn diese beiden Bedingungen erfüllt sind, so liegt am ehesten die Hoffnung vor, daß der junge Mann zu einem tüchtigen Buchhändler herangebildet werden kann, der später seinem Berufe Ehre machen wird. Welche Schulbildung soll aber von einem angehenden Buchhändler verlangt werden? Darüber läßt sich vielleicht streiten. Viele der Kollegen behaupten, daß als Mindest maß der Schulbildung das Zeugnis für den einjährig freiwilligen Militärdienst verlangt werden muß. Ich gebe zu, daß der Inhaber des Freiwilligen-Zeugnisses am ehesten zur Hoffnung die Berechtigung giebt, daß er ein würdiges Glied in unserem Berufe werden kann. Die Erfahrung hat aber auch gelehrt, daß strebsame ehemalige Schüler einer Volksschule tüchtige Buchhändler geworden sind, zu mal wenn ihnen Gelegenheit gegeben ist, durch einen tüch tigen Privatunterricht oder durch den Besuch einer Handels schule die Lücken in ihrem Wissen nachträglich noch auszu füllen. Für vollständig unzulänglich, geradezu unwürdig, erachte ich die weitere Ausbildung eines Buchhandlungs lehrlings durch den Besuch einer Fortbildungsschule. Wie schon erwähnt, muß bei Annahme eines Lehrlings von seiten des Geschäftsinhabers die größtmögliche Sorg falt obwalten; aber dann darf sicher nicht minder gewiffen- 1383'
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