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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.11.1874
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1874-11-30
- Erscheinungsdatum
- 30.11.1874
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18741130
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4512 Nichtamtlicher Theil. 276, 30. November. nen, die im Gebiete des Norddeutschen Bundes (Deutschen Reiches) ihre Handelsniederlassung haben, so stehen diese Werke unter dem Schutze des gegenwärtigen Gesetzes." Erscheinen daher Jokai's Romane fortan zuerst deutsch bei Jonke in Berlin, so genießen sie den Schutz, wie ihn das Gesetz vom I I. Juni 1870 jedem anderen in Deutschland erscheinenden Werke zu Theil werden läßt, und cs hat Niemand das Recht, wenn später ein solcher Roman in Ungarn in magyarischer Sprache ver öffentlicht wird, denselben nun aus dem Ungarischen in das Deutsche zu übertragen und in Deutschland solche deutsche Ausgabe zu ver öffentlichen. Ob solche bei einem deutschen Verleger erschienene deutsche Ausgabe eines Jäkai'schen Romanes die von Jokai allein, oder mit Hilfe eines Dritten, oder lediglich durch einen Dritten für Jokai nach dem magyarischen Manuscriptc geschehene deutsche Ucbcrtragung ist — schwächt den Schutz nicht, welchen das in Deutschland erschienene Originalwerk des Ungarn Jokai in Deutschland genießt, und es kann Jokai nicht verwehrt werden, von dem gedachten K. 61. Gebrauch zu machen, um für seine in deutscher Sprache — vor dem Erscheinen in magyarischer in Ungarn — in Deutschland veröffentlichten Werke den Schutz des deutschen Gesetzes zu verlangen. Wir berühren diese Seite des Gegenstandes nicht, um Hrn. Jokai oder Jankc sozusagen einen guten Rath zu geben; sie wer den dessen nicht bedürfen; wir beabsichtigen lediglich aus das Be denkliche des gedachten H. 61., gegen welchen Schreiber dieses im Börsenblatte und an anderen Orten auf das lebhafteste gestritten hat, aufmerksam zu machen. Mittelst dieses Paragraphen kann auch Holland uns ein nicht bloß „objektives" Schnippchen schlagen, sofern es, da die Literarconvention mit Deutschland mit dem Ueber- setzungsschutz schwerlich sobald zu Stande kommen wird, auch ohne eine solche, für den, wenn auch vereinzelt dastehenden Fall, daß ein holländischer Autor eine deutsche Ausgabe seines Werkes in Deutschland geschützt erhalten will, dies in leichter Weise dadurch erreicht, daß die deutsche Ausgabevor der holländischen einem deut schen Verleger in Verlag gegeben wird, während der letztere nicht im Stande ist, für irgend eines seiner deutschen Bücher in Holland den Schutz einer deutschen Ilebcrsetzung des selben zu erlangen. Vielleicht werden erst einige recht crasse Vorkommnisse solcher Art den Z. 61. zu Fall bringen. o. II. Deni Einsender 0. 6. des Artikels in Nr. 265 d. Bl. zur Nachricht: daß ich es für meine und nicht sür seine Sache halte, mein Recht zu verfolgen, wenn ich es für nöthig erachte. Im klebrigen wird auch er wohl damit einverstanden sein, daß etwaige unautori- sirte gegen den ausdrücklichen Willen des Verfassers angefertigte Ucbersetzungen der M. Jökai'schen Romane, selbst wenn dieselben durch die Gesetze nicht verfolgt werden könnten, von jedem ehren haften Verleger vcrurtheilt werden dürften. Berlin, 24. November 1874. Otto Zanke. Zu der Literarconvention mit den Niederlande». II.») Gegenüber der Behauptung des Artikels o. in Nr. 270 d. Bl.: der Nachdruck deutscher Originalwerke in Holland stehe sehr vereinzelt da, machen wir daraus ansmerksam, daß im Ver lauf weniger Jahre allein ans nnserm Verlage: Hefele, Concilien- geschichte in sieben Bänden — Jörg, Geschichte des Protestantismus — Hirscher, Leben Mariä — und Schlciniger, Bildung des Predi gers; ans andern, katholischen Verlage: Hcsele, Zkimenes — Döllin- ») I. S. Nr. 2io. ger, Reformation — Schund, historischer Katechismus — Hahn- Hahn, Babylon und Jerusalem — Holzwarth, Abfall der Nieder lande und eine Reihe anderer Werke in deutscher Sprache »ach- gedruckt, und wie wir dem Vorstand des Börsenvereins der deutschen Buchhändler schon unterm 19. November 1868 nachgewiesen haben, leider auch in Deutschland verbreitet worden sind. Wir wollen nicht unterlassen, diese Thatsachen hiermit öffent lich zu constatiren. Freibnrg im Br., 25. November 1874. Herder'sche Verlagshandlung. Hinrichs' Bücher-Eatalog 1851—18<>5. Bearbeitet von Adolph Büchting und Eduard Baldamus. 2 Bände hoch 4. (I. 487 u. II. 519 S.) Preis 18H Thlr. od. 56 Mark. Im vorgenannten Werke liegt, wie die Verlagshandlung im Vorwort mittheilt, eine Umarbeitung der drei ersten Bände ihres fünfjährigen Bücher-Catalogs vor, die zunächst wohl durch das Ver griffensein des ersten Bandes desselben, die Jahre 1851—55 um fassend, veranlaßt wurde. Die Umarbeitung dürste sich in der Hauptsache auf ein Verschmelzen der drei vorhandenen Alpha bete in eines und die dadurch bedingte Umänderung der Preise, Berichtigung der Firmen re. erstrecken. Wenngleich nun die Herausgeber ihr Werk ans ausgezeichneter Grundlage ausbanen konnten, denn die Arbeiten A. Kirchhoff's, G. Herre's und des Mitherausgebers A. Büchting in den drei fünfjährigen Katalogen erfreuen sich durch ihre Correctheit ja der allgemeinsten Aner kennung, so war doch die auszuwendende Mühe augenscheinlich immer keine geringe. Die Veränderungen, welche in einem Zeit raum von ca. 20 Jahren im deutschen Verlagsbuchhandel und da durch mit den Vcrlagswerken vor sich gegangen, sind so erheblich, daß es außerordentlicher Aufmerksamkeit bedurfte, den Katalog möglichst aus den Status gno zu bringen. Eine nicht unbedeutende Anzahl Fragezeichen, in den Büchertiteln neben die Angabe des Verlegers gestellt, beweist, wie es manchmal unmöglich war, den jetzigen Inhaber des betreffenden Werkes zu ermitteln. Gewiß ist es bei dieser Gelegenheit gestattet, dem Gesammtbuchhandel gegen über die Bitte auszusprechen, doch jeden Besitzwechsel in den Ver lagsartikeln, die Erwerbung von Büchervorräthen aus Concursen re. stets durch unser officiellcs Organ zur Anzeige zu bringen. Es liegt dies in eines Jeden eigenstem Interesse, denn ein Aufführen der Titel ohne richtige Angabe der Bezugsquelle ist ja ebensosehr gegen das Interesse der Verleger wie der Sortimenter. Der Katalog gewährt eine interessante Uebersicht fünfzehn jähriger deutscher literarischer Thätigkeit. Fleißige Autoren füllen ganze Spalten mit ihren Geistesproducten aus dieser Zeit. Möge er anerkennende Ausnahme finden; den, vielbeschäftigten Sortimen ter loird er besonders willkommen sein, denn sein Gebrauch erspart demselben viel Zeit. Misccllen. Leipzigs Ausfuhr von Büchern, Musikalien und Bildern nach den Bereinigten Staaten betrug nach den statistischen Ta bellen vom hiesigen nordamcrikanischen Consulate vom 1. Oktober 1873 bis 30. September 1874 341,197 Doll. Gold, gegen 361,071 Doll, in dem Vorjahre, was ein Deficit von 19,874 Doll, bildet. Die letztverflossenen fünf Jahre ergeben eine Totalziffcr von 1,385,902 Dollars. Markrcchnnng betreffend. — Nachdem der Bnndesrath kürzlich beschlossen hat, im amtlichen Verkehr der Behörden zur Be zeichnung der Mark sich des Buchstabens M. zu bedienen, erscheint es als zweckmäßig, daß auch der Handelsstand dieses Zeichen aus-
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