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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.11.1874
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1874-11-30
- Erscheinungsdatum
- 30.11.1874
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- Deutsch
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276, 30. November, Nichtamtlicher Theil. 4513 schließlich annimmt. Ein vernünftiger Grund, andere Zeichen als das naturgemäße M. einzuführen, liegt nicht vor und so hoffen wir, ^ daß auch im Buchhandel die austauchenden Bezeichnungen Mk,, Rm., Rmk. -c., namentlich aber das sonderbare, abstoßende F verschwinden ^ werden. Bei Preisangabe macht des Komma eine Bezeichnung sür ^ Pfennige überflüssig. Möge auch in diesen kleinen Dinge» Einheit,! Kürze und Einfachheit herrschen, kl, 8. Notiz für Sortimenter. — Es werden in der letzten Zeit öfter antiquarische Kataloge versandt, welche unter anderm Geschcnksliteratur, Jugendschristen rc, der gangbarsten Autoren ent halten, neu und zu einem billigeren Preise, als unser einer sie manch mal selbst baar beziehen kann. In einem derartigen Falle muß also der Sortimenter Spesen und Arbeit tragen, um sich selbst Concurrenz zu machen und um das Publicum zu veranlassen, daß es die Laden preise noch mehr anzweiselt, als dieses jetzt leider schon der Fall ist! Der Sortimenter würde gut thun, derartige Kataloge bei Eintreffen einer genauen Durchsicht zu unterwerfen und dann mit denselben so zu verfahren, wie sie es verdienen, lV, k. Die königl, Bibliothek zu Berlin hat in diesen Tagen durch die große Liberalität eines Musikliebhabers eine ungewöhnliche Be reicherung erfahre». Der Prof, vr, Richard Wagener in Marburg hat nämlich seine seit Jahren mit bedeutenden Opfern erworbene Sammlung von Autographen berühmter Componisten der musikalischen Abthcilung der Bibliothek zum Geschenk gemacht. Es befinden sich, der „Köln, Ztg." zufolge, darunter Seltenheiten ersten Ranges, z, B, „Das wohltemperirte Klavier" von Seb, Bach, eine der früheren Opern von Mozart, zwei der letzten großen Quartette von Beethoven, seiner eine Anzahl uncdirter Lieder von Franz Schubert u. s, w. Die Leipziger Bank erhöhte unterm 23, ds, den Wechsel diskont aus 6 und den Lombardzinsfuß auf 7 Proc. Aus dem Reichs-Postwesen. — Von dem kaiserl, General- Postamt ist über die Beschaffenheit der Packetsendungen nach stehende Bekanntmachung erschienen: „Das Publicum wird im eige nen Interesse auss neue dringend ersucht, bei Versendungen durch die Post, die Packele fest und dauerhaft zu verpacken und aus den selben die Bezeichnung des Empfängers sowie des Bestimmungsorts deutlich und haltbar anzubringen, Cigarrenkisten, leicht zerbrechliche Hvlzschachteln, schwache Cartons, einfache Umhüllungen von dünnem, sprödem Papier oder loser, leicht brechender Pappe sind als ungenü gendes Packmaterial anzusehen und bieten dem Absender keine Sicher heit sür die richtige und vollständige Ueberkunst seiner Sache», Die Bezeichnung muß deutlich und auch bei Licht lesbar, namentlich hin sichtlich des Bestimmungsorts in die Augen fallend aus dem Packele selbst oder aus einer haltbar daran befestigten Etiquette niederge schrieben sein. Ist die Bezeichnung unleserlich, oder geht die Etiquette durch Abstreise», Zerreißen oder Zerbreche» während der Beförderung verloren, so kann das Stück den Bestimmungsort nicht erreichen, Etiquette» von leichtem Papier den Palleten anzubindcn oder auf- zuheste», genügt nicht, ebenso ist es ganz unzweckmäßig, Papier- Etiquetten den in glattes Material, wie Wachsleinwand, Glanz papier ic, verpackten Stücken aufzukleben; von solchem Material lösen sich ausgeklebte Etiquette» sehr leicht ab, die Sendungen bleiben dann ohne jedes Kennzeichen und sind unanbringlich. Am besten ist es, die Signatur aus das Packet selbst zu schreiben; deshalb ist die mit einer gewissen Vorliebe benutzte schwarze Wachslcinwand sehr ungeeignet; weit mehr empfiehlt sich graues oder gelbes Wachsleinen. Verluste, Beschädigungen oder Verzögerungen, welche durch ungenü gende Verpackung oder Bezeichnung entstehen, hat die Postbehörde reglementsmäßig auch dann nicht zu vertreten, wenn die Annahme der Packele zur Postbeförderung ohne Anstand erfolgt ist," — Das General-Postamt bringt folgende Punkte in Erinne rung: Zur Sicherung schneller Beförderung und Bestellung derPostsendungen müssen aus denselben Adressat und Bestimmungsort so genau bezeichnet sein, daß jeder Ungewißheit vorgcbeugt wird. Da bei sind namentlich folgende Punkte zu beachten: I, Bei Postsen dungen nach größeren Orten ist aus der Adresse die Wohnung des Adressaten möglichst genau anzugeben. Auch ist es von Wichtigkeit, daß die Wohnungsangabe stets an derselben Stelle der Adresse, nämlich unten rechts, unmittelbar unter der Angabe des Bestim mungsorts, erfolge, — 2, Bei der nach Berlin bestimmten Korre spondenz ist, außer der Wohnung des Adressaten, der Postbezirk (0., 17,, 170. ic,), in welchem die Wohnung sich befindet, auf der Adresse hinter der Ortsbezeichnung »Berlin« zu vermerken, — 3. Gibt es mit dem Bestimmungsorte gleich oder ähnlich lautende Postorte, so ist dem Ortsnamen eine zusätzliche Bezeichnung beizu fügen, Welche Zusätze sür die Ortsnamen im Postvcrkchr als maß gebend anzusehen sind, ergibt sich aus dem »Verzeichniß gleichnami ger oder ähnlich lautender Postorte», das zum Preise von 1 Sgr. pro Exemplar durch Vermittelung jeder Reichs-Postanstalt bezogen werden kann, — 4, Wenn der im Reichs-Postgcbict bclegene Bestim mungsort zwar mit einer Postanstalt versehen, dessenungeachtet aber nicht als allgemein bekannt anzunehmen ist, so empfiehlt es sich, die Lage des Orts aus der Adresse noch des Näheren zu bezeichnen. Zu derartigen Bezeichnungen eignet sich die Angabe des Staates und bei größeren Staaten des politischen Bezirks (Provinz, Regierungs» bezirk u, s, w,), in welchem der Bestimmungsort belegen ist, oder auch die Angabe von größeren Flüssen (»an der Oder«, an der Elbe«, »am Rhein«, »am Main« ic,), oder von Gebirgen (»am Harz«, »am Riesengebirge« rc,). Nicht minder sind zusätzliche Bezeichnungen, wie »in Thüringen«, »in der Altmark», »in der Lausitz« rc. für Len Zweck geeignet, — 5, Bei Postsendungen nach Ortschaften ohne Postanstalt ist aus der Adresse außer dem eigentlichen Bestimmungsorte noch diejenige Postanstalt anzugeben, von welcher aus die Bestellung der Sendung an den Adressaten bewirkt Iverden bz, die Abholung erfol gen soll, — 6, Wenn der Bestimmungsort einer Sendung in einem fremden Postgebiete belegen und zu den weniger bekannten Orten zu rechnen ist, jo ist außer dem Ortsname» noch das betreffende Land bz. der Landestheil aus der Adresse anzugeben, — Die Beachtung dieser Punkte wird zur Herbeiführung einer schleunigen Ueberkunst der Sendungen an die Adressaten wesentlich beitrage», und cs liegt daher im eigenen Interesse der Korrespondenten, die Adressen hier nach genau anzufertigen. — Zur Warnung sür meine Herren College» erlaube ich mir folgende Erfahrung mitzutheilen. Ich hatte einen Bücher- Bestellzettel nach der Schweiz mit I Sgr, srankirt, wie der Toris es sür Postkarten dorthin vorschreibt; diese Karte ist als unsrankirter Brief an mich zurückgckommen. Aus meine Ansragc beim hiesigen kaiserl, Ober-Postamte erhalte ich folgende Auskunft: „Bücher- Bestellzettcl sind im Verkehr mit der Schweiz nicht zulässig. Das Reglement, das für Postkarten ein ermäßigtes Porto bestimmt, schreibt für diese ein bestimmtes Acußerc vor, von dem nament lich auf der Vorderseite die Bezeichnung als Postkarte uner läßlich ist,"— Es ist vielleicht, wie mir, nicht alle» College» klar ge wesen, daß nicht nur die Preisermäßigung für Bücher-Bestellzettel, sondern auch die Schemata selbst ausgeschlossen sind. Hamburg, 23. November 1874, G, E, Noltc,
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