Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch je 15 für Nichtmitglieder 20 bet Zusendung unter Kreuzband (außer dem Porto) 5 ^ mehr. Beilagen werden nicht angenommen. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30Pfg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Gehilfen für Stellengesuche. Die ganze Seite umfaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen. Die Titel in den Bücherangeboten und Büchergesuchen werden aus Borgis gesetzt, aber nach Petit berechnet. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 94. Leipzig, Dienstag den 25. April 1911. 78. Jahrgang. Amtlicher Teil. Vörsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Sekanntmackung. Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig findet statt arn Sonntag Kantate, den 14. Mai 1911, pünktlich vormittags IO'/, IlHr, im Deutschen Buchhändlerhaus zu Leipzig (Eingang Portal III.) Tagesordnung. 1. Geschäftsbericht über das Bereinsjahr 1910/11. 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die Rechnung 1910. 3. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über den Voranschlag 1911. 4. Antrag des Vorstandes: „Die Hauptversammlung wolle den der Nummer 35 des Börsenblattes für den Deutschen Buchhandel vom 11. Februar 19 l l beigelegten Entwurf abgeänderter Satzungen des Börscnvercins genehmigen." 5. Antrag des Vorstandes: „Die Hauptversammlung wolle beschließen, zur Revision der Verkaussordnung für den Verkehr des Deutschen Buchhandels mit dem Publikum einen außerordentlichen Ausschuß einzusetzen, dessen Mitglieder vom Vorstande in Gemeinschaft mit dem Wahlausschuß zu berufen sind." 6. Antrag des Herrn Ferdinand Lomnitz u. Gen. namens des Vereins der Buchhändler zu Leipzig: Die Hauptversammlung wolle folgende Änderungen in der bnchhändlerischen Verkehrsordnung beschließen: 8 1, Absatz 2: Die Klammern hinter den Worten: „Hersteller", „Verbreiter", „oder Vermittler" zu streichen. 8 2: Hinter dem Satze: „Ein LieserungSzwang der Buchhändler unter einander besteht nicht" neu anzusügen: „Aus Kauf-, Lieferungs-, Vertretungs- und ähnlichen Verträgen können in Streik- oder Aussperrungsfällen Ansprüche von Buchhändlern gegeneinander nicht erhoben werden." Börsenblatt jttr den Deutschen Buchhandel. ?s. Jahrgang. Ü51