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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.04.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1911-04-25
- Erscheinungsdatum
- 25.04.1911
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- Deutsch
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S4, 25. April 1911. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dlschn. Buchhandel. 5043 wachen; gerade das Gegenteil trifft zu. Die meisten Fabri kanten widmen ihre ganze Tätigkeit dem Geschäfte und leisten im Durchschnitte ebensoviel, wie jeder ihrer An gestellten. Dadurch, daß sie ihre Arbeitskraft verwerten, ersparen sie dem Geschäfte eine bezahlte Hilfskraft; werden sie also als Zeugen abberufen, so muß die Arbeit, die sie sonst verrichtet hätten, ruhen, und darin liegt an und für sich schon ein Vermögensnachteil. Man kann daher — so heißt es weiter — dem Beschwerdeführer ohne weiteres glauben, wenn er behauptet, die Erfüllung seiner Zeugen pflicht habe für ihn in seinem Erwerbe, den er andernfalls durch seine Tätigkeit im Geschäfte gehabt haben würde. Ein buße nach sich gezogen; es bedarf einer besonderen Be scheinigung hierüber nicht. Diese Anschauung des Oberlandesgerichts zu Celle wird jeder Mann der Praxis durchaus als zutreffend erachten müssen. Aber was hier ausgeführt ist, trifft durchaus nicht nur für Fabrikanten zu. Auch ein Großkaufmann oder ein Bankier sitzt doch nicht bloß gemächlich in seinem Lehnstuhl, eine Havanna rauchend, und wandert doch auch nicht nur in seinem Betriebe von Raum zu Raum, die Hände in die Hosentaschen versenkt, um zu sehen, ob seine Leute fleißig sind — eine Arbeit, die allerdings auch sein Vertreter besorgen kann. Der Fall liegt vielmehr so. daß gerade in derartigen Betrieben zu irgend einer Stunde des Tages ganz unerwartete Dispositionen nötig werden und daß wohl die laufenden Arbeiten ruhig ihren Weg gehen, der Teil des Betriebes aber, der die Verfügung des Prinzipals nötig hat, eine Art Stockung erleidet. Der Schaden besteht nicht nur in dem. was eine normale Arbeitskraft versäumt hat, sondern in der Hemmung einer ganzen Reihe von Arbeitskräften. Selbst verständlich spielt es in großen Betrieben keine Rolle, ob auch der Chef noch einige Briefe schreibt. Die wichtige Tätigkeit des Chefs kann ja in Konferenzen, in einer Rücksprache mit dem Prokuristen und sonstigen An gestellten, in einem Besuch bei einflußreichen Persönlichkeiten, in einer persönlichen Unterhandlung mit Geschäftskunden und dergleichen bestehen, und häufig ist das. was in einer bestimmten Stunde versäumt ist. nie wieder einzubringen. Wie kann man denn da nur behaupten, der Bankier oder Großkauf- mann versäume nichts, weil er Angestellte habe, die ihn vertreten können! Der Prokurist, der im Geschäft das Personal über wachen soll, kann nicht zugleich den Chef bei einer Konferenz vertreten. Gewiß können alle diese sehr häufig vorkommenden Schwierigkeiten niemand von seinen Verpflichtungen dem Staate gegenüber befreien. Aber der Staat soll dann seinen Bürgern gegenüber, deren Hilfe er so dringend bedarf, nicht gar so engherzig sein und die undankbare Rolle des Mannes mit den zugeknöpften Taschen spielen. »Mann, mit zugeknöpften Taschen, Dir tut niemand was zu lieb, Hand wird nur von Hand gewaschen. Wenn Du nehmen willst, so gib!» r. Uä. durchgebildeter Mathematiker fein muß. Die Unterweisungen sind in korrekter, einsach-schlicht-r Weise gegeben, und die zahl- reichen Satzbeispiele in der mathematischen wie in der chemischen Abteilung des Merkchens werden da, wo es Schwierigkeiten geben könnte bei der Anwendung der Anweisungen in der Praxis, leicht über diese hinweghelfen. Die kleine Schrift ist namentlich Setzern, die keine Gelegenheit haben sich in Fachschulen auszubilden, sehr zu empsehlen, den Fachschulen selbst aber dürste sie als nützliches Unterrichtsmaterial willkommen sein. — Es wäre zu wünschen, daß ein gleich kurz gefaßter und handlicher Lehrgang im Musik- Notensatz einen kompetenten Bearbeiter fände. Theod. Goebel. Kleine Mitteilungen. Akademischer Bund. (Vgl. Nr. St.) — Der Kongreß, der von den Vorsitzenden nnd Schriftführern der meisten großen akademischen Verbände besucht war, wurde am 20. April nach, mittags 4 Uhr von Professor vr. Maas mit einer allgemeinen Diskussion über die Aufgaben und Ziele des zu gründenden Bundes eröffnet. Am 2t. April folgten zahlreiche Referate, die die sich eröffnenden Arbeitsgebiete näher beleuchteten, während am darauffolgenden Tage eine »Organisations-Gesellschaft zur Gründung eines akademischen Bundes« gegründet wurde mit der Aufgabe, während der kommenden Sommermonate den Konnex unter den einzelnen akademischen Verbänden herzustellen und die Gründung des Bundes vorzubereiten, die dann im Herbst er- folgen soll. In die Organisations-Gesellschaft wurden gewählt: als Vorstand: Rechtsanwalt vr. Posener, vr. Wildt und Dipl.- Jng. Barkow; als Schriftführer: Prof. vr. Maas und Klotz; als Kassierer: Rechtsanwalt Krüger und Bürgermeister vr. von Ramin, und als Beisitzer: Vr. Bogeng, vr. v. Bülow, Pfarrer Köhler, vr. Krueger, Luer, Tierarzt Wille, Oberlehrer Wüllenweber und Frl. vr. Helene Stöcker. Eine Protesterklärung Karl TchönherrS. — Von Karl Schön Herr ist drei großen Amsterdamer Zeitungen die folgende Protesterklärung zugegangen: »Von dem Verlag L. Staack- mann in Leipzig, der allein das ausschließliche Aufführungs recht meiner Tragödie »Glaube und Heimat« für Zn- und Ausland zu vergeben hat, erwarb »Het Nederlandsch Tooneel« (Protektor: der Prinz der Niederlande) das Aufführungsrecht für ganz Holland. Jede von anderer Seite unternommene Auf führung meiner Tragödie stellt sich somit als nichtautorisiert dar und fordert meinen Protest heraus. Abgesehen davon, daß durch nicht autorisierte Aufführungen meine lite rarischen und pekuniären Interessen verletzt werden, sind in erster Linie die rechtmäßig erworbenen Vorteile der allein Aufführungs- berechtigten empfindlich geschädigt. Es wäre daher für alle Be- teiligten außerordentlich wertvoll, wenn die von der Zweiten Kammer der Niederländischen Volksvertretung bereits angenom- mene Vorlage, wodurch Holland der Berliner Konvention beitritt, auch von den weiteren Instanzen recht bald akzeptiert und damit für alle korrekt Handelnden eine gesetzmäßige Grundlage geschaffen würde.« Deutsche Ghakespeare Gesellschaft. (Vgl. Nr. 87.) —Die dies malige Jahresversammlung wurde am 23. April vormittags II Uhr von dem Präsidenten der Gesellschaft, Prof. vr. Alois Brandl-Berlin, mit einer kurzen Begrüßung der Erschienenen, vor allem des Protektors Großherzog Wilhelm Ernst von Sachsen, eröffnet. Mit einer daran anschließenden Übersicht über die Entwickelung der Gesellschaft im vergangenen Jahre bedeutete der Redner, daß seit einigen Jahren sich die 1864 gegründete Gesellschaft nicht mehr rühmen könne, mit ihren jährlichen festlichen Tagungen zu Ehren des großen Briten allein dazustehen, denn jetzt habe England darin dem Kontinent den Rang abgelaufen, es feiere jährlich zu Stratford den Geburtstag seines größten Dichters in glänzenden Festen, ja in Hunderten von Kirchen werde in England dieses Fest von der Kanzel herab verkündet. Ebenso stehe es mit der Shakespeare-Forschung. Was die Darstellung der Dramen Shakespeares betrifft, marschiert Deutschland vor auf eine Anfrage, ob der Vorstand der Gesellschaft Stellung zu nehmen gedenke gegen die Attentate auf Shakespeares Kunst wie sie neuerdings in Berlin Ferdinand Bonn mit der Auf führung Richards III. im Zirkus sich erlaube, erklärt die Ver- 655* Monographien des Buchgewerbes. Die dritte dieser vom Deutschen Buchgewerbeverein heraus gegebenen nützlichen Schriftchen trägt den Titel: Der Satz chemischer und mathematischer Formeln und nennt Wilhelm Hellwig als ihren Verfasser. Auf 52 Seiten Sedez wird das schwierige Kapitel in klarer, sachverständiger Weise behandelt, so daß es für einen denkenden und geschickten Setzer nicht allzu schwer sein wird, sich mit dem Gegenstand vertraut zu machen und seine Arbeit zur eigenen Zufriedenheit und der seiner Auf traggeber auszuführen, auch ohne daß er selbst Chemiker und
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