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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.01.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-01-02
- Erscheinungsdatum
- 02.01.1912
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19120102
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191201020
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19120102
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1912
- Monat1912-01
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2 Börsenblatt f. b. Ltschrr. Buchhandel. Amtlicher Teil. ^ 1, 2. Januar 1912. 2) vor dem Preise: b- der Verleger erklärt, nur bar zu liefern; n -- der Einband wird nicht oder nur verkürzt rabattiert oder der Rabattsatz für den Einband ist vom Verleger nicht mitgeteilt; nn - in lausender Rechnung wird nur ein niedrigerer Rabatt als 2S^> gewährt. nun -- der Verleger verlangt ausdrücklich, daß nur der Nettopreis angegeben werde, f -- ein Ladenpreis ist vom Verleger nicht genannt, sondern von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung durch Aufschlag gewonnen; in der Regel soll rund der dritte Teil des vom Verleger angegebenen Nettopreises den Aufschlag ausmachen. § 12. Äuszuschließen von der Aufnahme in das Verzeichnis sind: и) alle Werke, die nicht innerhalb eines halben Jahres nach ihrer Ausgabe an die I. C. Hinrichs'jche Buch handlung eingesandt worden sind, auch wenn sie früher noch nicht im Buchhandel vertrieben wurden; Zeit schriften müssen innerhalb vier Wocheneingeschickt werden; b> bereits verzeichnet gewesene Werke, die ohne jede Ver änderung des Titels, der Jahreszahl, des Vorwortes und des Textes, oder in Form von Bänden, Lieferungen oder vollständig von neuem ausgegeben werden; o) verklebte Werke, falls sie von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung nicht geöffnet werden dürfen; ck) Werke mit ausgeklebter oder vermittelst Stempels auf gedruckter Firma, falls dieselben bereits einmal von einer andern Firma eingesandt und in das Verzeichnis ausgenommen worden sind lvgl. §4); e> Preislisten und Musterbücher, sofern sie nicht einen selbständigen Gegenstand des Handels bilden; к) Kataloge, falls sie nicht einen selbständigen lite rarischen oder künstlerischen Wert haben, also nicht gewöhnliche Verlags-, Antiquariats-, Auktionskataloge; g) unberechnete Prämien-Werke; b) Artikel, die ihrer Natur nach einen Zusammenhang mit der literarischen Industrie nicht erkennen lassen <z. B. verschiedene Arten Spiele); ij politische Tagesblätter; st) Werke unzüchtigen Inhalts; als in andere Bibliographie gehörig: I) alle außerhalb des Deutschen Reiches, Österreich- Ungarns und der deutschen Schweiz erscheinenden Werke in einer andern als der deutschen oder einer toten Sprache, weil in den „Erschienenen Neuigkeiten des ausländischen Buch handels von F. A. Brockhaus Sortiment und Antiquariat in Leipzig zu bearbeiten; m> Kunstblätter und Kunstwerke ohne begleitenden oder erläuternden Text, weil in den Neuigkeiten des deutschen Kunsthandels vom Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu bearbeiten; n) Musikalien, weil in den „Neuigkeiten des deutschen Musikalienhandels" von Friedrich Hofmeister in Leipzig zu bearbeiten. § 13. Verweigert die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung die Auf nahme irgendeines Werkes, so hat sie dem betreffenden Ein sender josort Nachricht zu geben; demselben steht der Be schwerdeweg an den Ausschuß für das Börsenblatt ossen. Nur Mitglieder des Börsenvereins können Anspruch aus Berücksichtigung ihrer eingelegten Beschwerden erheben. K Diese Bestimmungen gelten nur sür die Aufnahme der Neuigkeiten des deutschen Buch- und Landkartenhandels im Börsenblatte für den Deutschen Buchhandel. Bestimmungen über die Aufnahme in das Verzeichnis der Migkkittii -cs KMcii KunWickls. 8 i. Alle Neuigkeiten und Fortsetzungen des^'deutschen und des mit chm in Verbindung stehenden ausländischen Kunst handels sind an die Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deut schen Buchhändler in Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus, sofort bei Erscheinen zur Aufnahme in das als Beilage zum Börsenblatt sür den Deutschen Buchhandel erscheinende Ver zeichnis der »Neuigkeiten des deutschen Kunsthandels« mit der Bezeichnung »Für das Neuigkeiten-Verzeichnis« in einem Exemplar unverlangt einzusenden. Der Börsenverein hastet für diese Einsendungen in demselben Umfange und in der selben Weise wie der Buchhandel für die st cond.-Sendungen. 8 2. Die eingehenden Neuigkeiten werden unter folgenden Abteilungen in das Verzeichnis ausgenommen: ä. Einzelblätter. I. Originale Kunst (ein- und mehrfarbig): a) Originalradierungen l Strich- und Kupferätzung, Aqua tinta, Vernis mou, Kalte Nadel usw.); b) Origmalholzschnitte; o) Original-Lithographien (Künstlerstemzeichnungen); II. Reproduzierende Kunst (ein- und mehr farbig) : a) Tiefdrücke (Kupferstiche, Radierungen, Photogravüren); b) Hochdrucke (Holzschnitte, Autotypien, Zinkographien); e) Flachdrucke (Lithographien, Lichtdrucke usw.); ck) Photographien, Kohledrucke usw. 8. Tafelwerke. I. Vollständige Werke. II. Lieferungswerke und Zeitschriften. III. Kunst-Kataloge. 8 3. Jede aufzunehmende Neuigkeit muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses im Original vorliegen; einfache Titelein sendungen bleiben ohne Berücksichtigung. Nur in ganz be sonderen Fällen kann hiervon abgewichen werden; so auf genommene Titel werden durch ein f bezeichnet. Von Neuigkeiten, die in verschiedenen Formaten er schienen sind, genügt die Einsendung eines Exemplars in nor maler Größe. Aus der Begleitfaktur ist jedoch anzugeben, in welchen Formaten die betreffende Neuigkeit in den Handel kommt. 8 4- Die Neuigkeiten sind berechnet zu senden und werden be rechnet zurückgesandt. Die Rücksendung erfolgt spätestens innerhalb vier Wochen nach der Aufnahme. Auf besonderen, in der Begleitsaktur auszudrückenden Wunsch findet die Rück sendung alsbald nach der Ausnahme in das Verzeichnis statt. Die Rücksendung kann jedoch keinessalls vor Ablauf eines Monats nach Eintreffen der Sendung verlangt werden.
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