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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.01.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-01-02
- Erscheinungsdatum
- 02.01.1912
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19120102
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191201020
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19120102
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1912
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»W 1, 2. Januar 1912. Amtlicher Teil. «Srsin«»» I. d. Dgchn. B»«?and!l. 3 8 5. Die Veröffentlichung des Verzeichnisses erfolgt in der Regel monatlich. § 6- In das Verzeichnis werden die eingesandten Gegen stände dem Wortlaute ihres Titels oder ihrer Unterschrift ent sprechend und mit Angabe des Ladenpreises ausgenommen. Außerdem wird bei Einzelblättern außer den vom Verleger angewandten Formatbezeichnungen die Bild- und Papier größe in Zentimetern angegeben, bei Tafelwerken das Format in derselben Weise wie bei der Hinrichs'schen Bibliographie. Auch werden bei wertvolleren Blättern die verschiedenen Ab drucksgattungen, wenn sich die betreffenden Angaben aus der Begleitsaktur befinden, vermerkt. Bei den Einzelblättern wird die Gewährung eines Rabatts von 0—2tU durch ein n n vor dem Preis, die Gewährung von 25—29^ durch ein n angezeigt. Bei den Taselwerke» wird der Rabatt auf dieselbe Weise wie in der Hinrichs'schen Bibliographie kenntlich gemacht. 8 7- Die Einsendungen müssen von Fakturen begleitet sein, welche genaue Angaben über den Laden- und den Nettopreis enthalten. 8 Zur Aufnahme berechtigt sind: a) alle unter eine der Gattungen des § 2 fallenden Neuig keiten, welche in den Staaten des Deutschen Reiches, Österreich-Ungarns und in der Schweiz erschienen sind; i>) alle wichtigen Neuigkeiten gleicher Art von ausländischen Verlegern, wenn diese mit dem deutschen Kunsthandel in regelmäßiger Verbindung stehen; v) aus dem Grenzgebiete des Buchhandels sind Kunst neuigkeiten zu verzeichnen, selbst wenn sie auch für die Hinrichs'sche Bibliographie in Betracht kommen. Es soll hierbei dieselbe bibliographische Methode zur An wendung gelangen wie bei der Hinrichs'schen Biblio graphie. 8 S- Bon der Ausnahme ausgeschlossen sind: a) bildliche Darstellungen geringer Art, die mehr in den Papierhandel gehören; b> Darstellungen unzüchtigen Charakters. 8 w. Verweigert die Geschäftsstelle die Aufnahme irgend eines Werkes, so hat sie dem betreffenden Einsender ohne Verzug Nachricht zu geben; demselben steht der Beschwerde weg an den Ausschuß für das Börsenblatt offen. Bestimmungen über die Aufnahme in das Verzeichnis der MiMtkii dts dkMcn MllWikilhliM. 8 1- Alle Neuigkeiten und Fortsetzungen des deutschen Musi kalienhandels sind an Herrn Friedrich Hofmeister in Leipzig, Seeburgstraße 14—20, sofort bei Erscheinen behuss Aufnahme in'das Verzeichnis der »Neuigkeiten des deutschen Musikalienhandels« im Börsenblatte für den Deutschen Buch handel mit der Bezeichnung »Für das Neuigkeiten-Verzeich- nis« in einem Exemplare unverlangt einzusenden. Die Firma Friedrich Hofmeister haftet für diese Einsen dungen in demselben Umfange und in derselben Weise, wie Sortimentshandlungen für die ihnen zugehenden Neuigkeiten des deutschen Musikalienhandels. 8 2. Jede aufzunehmende Neuigkeit muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses im Originale vorliegen; einfache Titelem sendungen bleiben ohne Berücksichtigung. 8 3- Die Neuigkeiten sind berechnet zu senden und werden mit der Originalfaktur zurückgesandt. Die Rücksendung erfolgt in der Regel allmonatlich. Aus besonderen, auf der Begleit saktur zu bezeichnenden Wunsch findet die Rücksendung alsbald nach der Aufnahme in das Verzeichnis statt. Es bleibt Vor behalten, die Neuigkeiten am Sitze des Vereins der Deutschen Musikalienhändler im Deutschen Buchgewerbehause jeweilig kurze Zeit unter Aussicht der Geschäftsstelle des Vereins der Deutschen Musikalienhändler auszustellen. Die Ausstellung er folgt nur mit Erlaubnis der betreffenden Verleger. 8 Die Veröffentlichung des Verzeichnisses erfolgt in der Regel wöchentlich, falls hinreichendes Material vorhanden ist» 8 S. In das Verzeichnis werden die eingesandten Neuigkeiten dem Wortlaute ihres Titels entsprechend ausgenommen. Außerdem wird der Ladenpreis vermerkt. 8 e> Die Einsendungen müssen von Fakturen begleitet sein, die genaue Angaben über den Ladenpreis und den Nettopreis in laufender Rechnung enthalten. 8 7- Zur Aufnahme sind berechtigt: sämtliche in den Staaten des Deutschen Reiches, Öster reich-Ungarns und in der Schweiz erscheinenden musi kalischen Neuigkeiten; b) alle wichtigen zum Eingang in Deutschland berechtigten Neuigkeiten ausländischer Verleger, wenn diese mit dem deutschen Musikalienhandel in direkter und regelmäßiger Verbindung stehen, indem sie in deutscher Währung rechnen und über Leipzig verkehren. 81«. Von der Aufnahme sind ausgeschlossen: a) Musikstücke von bloß lokalem Interesse; b) Kommissionsartikel, wenn die Firma des Einsenders als Kommissionsverlag nicht^auf dem Titel aufgedruckt ist; °> Musikstücke, deren Text unzüchtigen Inhalts ist; ck) unberechtigte Nachdrucke oder vom Deutschen Reiche ausgeschlossene Ausgaben räumlich begrenzten Verlags rechts- .8 S 8 9. L Verweigert die Firma Friedrich Hofmeister in Leipzig die Aufnahme irgendeines Musikstückes, so hat sie dem betresfenden Einsender sofort Nachricht zu geben; diesem steht der Be schwerdeweg an den Ausschuß für das Börsenblatt osfen. Nur Mitglieder des Börsenvereins können Anspruch auf Berücksichtigung ihrer eingelegten Beschwerden erheben. --»De- V L*
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