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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.11.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-11-08
- Erscheinungsdatum
- 08.11.1901
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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mandeln. — Juni 4. 1 Kistchen Apfelsinen. — Juni 11. »Fru! Knorrings Kusiner-, — Aug. 1. 1 Kistchen Cigarren »KockumS Spottcd-. — Aug. 2. ein Viertelpfund Seife und 1 Neues Testa ment — so mußte noch eine geraume Zeit vergehen, bevor der schwedische Buchhandel seine heutige so hohe Entwicklung und Aus bildung erreicht hatte. Leb. Kleine Mitteilungen. Deutschen Reichsanzeiger: »1. An die Stelle der bisherigen Postwertzeichen für den all gemeinen Verkehr treten vom 1. April 1902 an einheitliche Post wertzeichen für das Gesamtgebiet der beiden Verwaltungen mit Beziehung erhalten bleibt. 3. Zum Zwecke der Berechnung des Anteils Württembergs an den Einnahmen aus den einheitlichen Postwertzeichen wird die Grunde gelegt und sodann von Jahr zu Jahr der Prozentsatz zugeschlagen, um den die württembergischen Einnahmen aus diesen Wertzeichen in den dem Jahr 1899 vorangegangenen drei Rech nungsjahren ^durchschnittlich gestiegen sind. Wertzeichen an Stelle der vorstehenden Berechnungsweise nach dem Verhältnis der Einnahme der württembergischen Postvcrwaltung aus ihren Wertzeichen zu der Gesamteinnahme der beiden Post verwaltungen im Jahre 1899 bestimmt wird. Nach Ablauf der fünf Jahre wird die württembergische Postverwaltung sich ent scheiden, welche der beiden Berechnungsarten ihres Anteils für die Zukunft dauernd maßgebend sein soll. Die Endabrechnung erfolgt alljährlich nach Feststellung der Jahreseinnahmen. Die für den inneren Verkehr Württembergs erforderlichen besonderen Wertzeichen zu bestimmten Zwecken (z. B. Post anweisungsumschläge) ^werden gleichfalls für gemeinschaftliche der Herstellung der der württembergischen Postverwaltung ge lieferten neuen Postwertzeichen alljährlich 30 000 ^ zu gunsten Württembergs in Abzug gebracht. 5. Die besonderen Wertzeichen Württembergs für den amt lichen und den Vezirksverkehr (Staats- und Vezirkswertzeichen) werden für Rechnung der württembergischen Postoerwaltung bei behalten. können, sind der anderen Verwaltung rechtzeitig mitzuteilern Die etwa erforderlichen Ermittelungen werden von jeder Verwaltung für ihr Gebiet angestellt und der anderen Verwaltung mit den Belegen zur Anerkennung übermittelt. 7. Die bestehenden Verabredungen über die Teilung der Ge bühren aus dem Briefpost-, Postanweisungs-, Zeitungs-, Fahrpost- und Telegramm-Wechsel- und Durchgangsverkehr werden durch dieses Uebcreinkommen nicht berührt. 8. Gegenwärtiges Uebereinkommen ist bis 31. März 1906 un kündbar. Von diesem Zeitpunkt an steht jeder der beiden Ver waltungen ein einjähriges Kündigungsrecht je zum Schluß eines Rechnungsjahres zu. 9. Vom 1. April 1902 an werden die seitherigen Postwert zeichen der beiden Verwaltungen außer Kurs gesetzt. Der Umtausch der seitherigen Postwertzeichen gegen die neuen Zeit vom 20. März bis 30. Juni 1902 je für Rechnung der Aus- Ein Handkatalog des vatikanischen Archivs. — Aus Rom berichtet die »Kölnische Volkszeitung-: Die vatikanische Archivverwallunx; ist unausgesetzt bemüht, dern und bleibenden Dank hat sich aber in einer bereits fünfund zwanzigjährigen Thätigkeit der Sotloarchivista Monsignore Wenzel — ein Italiener antideutschem Nanien — dadurch erworben, daß Werke im Laufe des verflossenen Sommers gegeben, indem er alle diese Jndices nach gewissen praktischen, teils sachlichen, teils chronologischen Gesi^tsp^unkten numerierte und zu e^ner Mienen den heutigen Bestand zum Objekt, und auch jene älteren sind für die Geschichte des Geheimarchivs, für den Nachweis des Alters und der Herkunft der ehrwürdigen Codices und Pergamente von von handschriftlichen Schätzen diente. Sie reichen bis in die Zeit von Bonifaz VIII. hinauf. Es folgen die Verzeichnisse des Archivs der Engelsburg, das lange Zeit zur Aufbewahrung wichtiger Be sitztitel der römischen Kirche diente. Drittens eine Reihe von all gemeineren Jndices über das vatikanische Archiv, über die 80 Ar- marlen^der^Hauptmasse. die Berichtender Nuntien an die Staats- Orbis eatbolieus und besteht aus einem äußerst umfangreichen Zettelinoentar über sämtliche Bistümer der Welt, mit verschiedenen Unterklassen: Päpste, Bischöfe, Beneficien, Kirchen von Rom u. s. w. Dazu eine sehr nützliche chronologische Serie über die ganze Kirchen geschichte. Den Schluß bildet die große Reihe der Regesten aus der Zeit der Päpste von Avignon. Alle diese Jndices und Jn- ventare sind in einem Nebenraume zu dem großen Arbeitssaale untergebracht und bilden dort gleichsam die Ausstattung für die Amtsstube des genannten Msgr. Wenzel, der jedem Wunsche um Benutzung dieses oder jenes Bandes sofort und ohne jegliche Um ständlichkeit entspricht. Der Wert dieser neuen Einrichtung wird sich noch erheblich steigern durch den Iväsx Inclieum, den derselbe Prälat gegenwärtig zu dieser Jnventarbibliothek anlegt, und zu dessen Drucklegung er sich hoffentlich entschließen wird, in der Ueberzeugung, daß er damit seinem so verdienstvollen und vor trefflichen Werke die Krone aufsetzen wird. Sühne. — Eine Firma in S. und eine in M. hatten für ihre Aerzte Studentenabonnements der Münchener medizinischen Wochenschrift bestellt. Zur Sühne dieses Vorkommnisses zahlte jede der beiden Firmen den Betrag von 300 an I. F. Leh- mann's Verlag in München. Von dieser Summe kommen zur Verteilung: 200 ^ an die Witwen- und Waisenkaffe des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs-Gehilfen-Verbands; 200 ^ an das Pettenkoferhaus in München; 100 ^ an die Burensammlung des Alldeutschen Verbandes; 100 ./6 an das Waisenhaus in Neuzedlitz. Anklage wegen Majestätsbeleidigung. — Dem Buch- druckereibesitzer und Verlagsbuchhändler Herrn D. B. Wiemann in Barmen ist am 5. November auf Grund des § 103 des Straf gesetzbuches eine Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft zu Elberfeld zugegangen. In diesem Schriftstück wird Herr Wiemann beschuldigt, zu Barmen und zu Wien durch die in seinem Druck und Verlag hcrausgegebene Druckschrift »Kaiser Franz Josef I. und die Jesuiten-, sowie dadurch, daß er diese Druckschrift mit
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