Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.05.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-05-04
- Erscheinungsdatum
- 04.05.1901
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19010504
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190105040
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19010504
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1901
- Monat1901-05
- Tag1901-05-04
- Monat1901-05
- Jahr1901
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Börsenblatt f. d. deutschen Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 3647 Handlungsreisende in Rußland. — Wie dem »Berliner Tageblatt- aus St. Petersburg geschrieben wird, hat das Finanz ministerium an Stelle der bisher gellenden Bestimmungen über Handlungsreisende neue Bestimmungen ausgearbeitet, die in als Reisende (eomwi8 vo^axour8) diejenigen angesehen, die im Auf träge von Firmeninhabern im russischen Reiche umherreisen, um Bestellungen auf Waren und Fabrikate entgegenzunehmen. Für Reisende solcher Firmen, die keine Filialen in Rußland haben, sondern ihren Absatz nach Rußland einzig und allein durch Rei sende betreiben, ist ein Gewerbeschein II. Kategorie im Werte von 150 Rubel nach Einhaltung folgender Bestimmungen zu lösen: 1. Warenmuster ohne Wert werden von den russischen Grenzzoll ämtern unversteuert ins Land und aus dem Lande gelassen; falls aber diese Muster sich als verkaufsfähig erweisen sollten, muß beim Zollamte als Garantie der bei einem Verkaufe zu erhebenden Zoll gebühren ein Depot hinterlegt werden, das beim Rücktransporte dieser Muster, der binnen drei Monaten erfolgen muß, zurück- erstattet wird. 2. Sämtliche ausländischen Reisenden müssen, wenn sie zur Ausübung ihres Berufes nach Rußland kommen, ihre ausgestellten und vom russischen Konsul visierten Pässe dem Grenzzollamte vorlegen. 3. Das Paßvisum ausländischer Reisen der jüdischer Konfession geschieht durch die russischen Konsuln nur dann, wenn sie die erforderlichen Bescheinigungen ihrer oder registriert sind, vorlegen. 4. Im Laufe der Periode, für die der Paß das Visum trägt, oder bei einem terminlosen Visum im Laufe von sechs Monaten, gerechnet vom Tage der Ankunft in Rußland, darf der ausländische Reisende, unter Beobachtung der für das Ueberschreiten der Grenze durch Ausländer erlassenen Be stimmungen, mehrfach^ die Grenze passieren. 5. Um einen Gerocrbc- lautenden Gewerbeschein nachzusuchen, worauf ihnen vom Grenz zollamts oder vom Stadtamte (falls es erst im Inneren des Reiches geschieht) ein Gewerbeschein ausgefertigt wird, der nur 50 Rubel kostet, wozu allerdings noch einige Landschafts- und Stadt steuern im Betrage von nicht über 20 Prozent des Preises des Gewerbescheines hinzukommen. Reist ein Firmeninhaber selbst, so braucht er, vorausgesetzt daß er eine mit mindestens 150 Rubel besteuerte Filiale in Rußland besitzt (II. Steuerklasse), keinen be sonderen Schein zu lösen, sondern darf seine Geschäftsreisen, so weit sie Absatzzwecke verfolgen, auf Grund des Firmengewerbe scheines machen. Alle Uebertretungcn dieses neuen Gesetzes, so wie ein Umgehen der einzelnen Bestimmungen sollen mit Geld strafen in der dreifachen Höhe des zu lösenden Gewerbescheines (also bis zu 450 resp. 150 Rubel Strafe) geahndet werden. Neue Bücher, Kataloge re. für Buchhändler. UtzckiLiniLebo tlovitätsn. Internatiovals Uovuo über alle Nr- AanS. tlr. 5, Nai 1901. 8". 8. 65—80. 46^9aür8an^'1901^ Xr." ^ 8^49^4 in ll'ükinAen. 8". 8. 105- 136. 843 Nro. uncl ^n/ei^en- Län^Fn. ru 66.1 (6is Inttsratur IÜ8 1892). §r. 8". (XVI, 651 8.) ius,rig.t, in I rs-nkkurt a/N. 8". 75 8. 1330 Nrn. ^rapst^. Vol. 26. No. 4. 8eüooI Nuwder. ^pril 1901. Le3t 50 6ooIr8 ok 1900 kor a Villahs Indrar/. sich ^derselbe für das beginnende Vereinsjahr wie folgt zusammen. Vorsitzender: Herr Erwin Kurtz (i/H. 0. Zahn L Jaensch); Schrift führer: Herr Albin Spittel (i/H. v. Zahn L Jaensch); Kassierer: Herr Max Seyfert (i/H. Carl Reißner). — Beischlüsse befördert »Stadt Pilsen-, Weißegasse 6, I, statt. Gäste sind willkommen. Personalnachrichren. Ordensverleihung. — Der Herzog von Anhalt hat dein Hofbuchhändler Herrn Friedrich Gast in Zerbst die Ritter-In signien zweiter Klasse des herzoglichen Hausordens Albrechts des Bären verliehen. in Wien wurde mittelst Dekretes vom 29. April d. I. der Titel (Sprechsaal.) Erklärung. Wie wir in Erfahrung gebracht haben, ist das Warenhaus Tietz in den Besitz von Exemplaren des heute in unserem Verlage erschienenen Buches von Alfred Dreyfus gelangt und verkauft diese an das Publikum. Selbstverständlich sind weder von uns noch mit unserem Wissen Exemplare an Tietz geliefert worden. Sofort angestellte Recherchen gaben uns den schriftlichen Beweis in die Hände, daß die Firma Fr. Wesemann in Steglitz bei Berlin den Mittelsmann abgegeben und die für sich bezogenen Exemplare an Tietz geliefert hat. Wir haben sofort die nötigen gerichtlichen Schritte ein geleitet, um gegen diesen Unfug vorzugehen, und werden dafür Sorge tragen, daß die Bezugsquellen des Warenhauses Tietz fernerhin verstopft bleiben. Von dem Gebaren der Firma Wesemann bitten wir Vermerk zu nehmen. Berlin IV. 35, 1. Mai 1900. vr. John Edelheim, Verlag. 476*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder