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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.05.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-05-02
- Erscheinungsdatum
- 02.05.1901
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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Börsenblatt f. d. deutschen Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 3567 «Ltadthagcn.) retisch und praktisch. Ich glaube, die Macht des Kapitals ist im wirk lichen Verkchrslebcn so stark, daß wir nicht notwendig haben, diese Ka pitalsmacht auf diesem Gebiete noch zu stärken. Ich bitte Sie dringend, unserem Anträge zustimmen zu wollen. (Bravo! bei den Sozialdemokraten.) vr. Arendt, Abgeordneter: Meine Herren, ich muß die Kom mission doch gegen die Angriffe des Herrn Vorredners in Schuh nehmen, obwohl ich selbst gegen den Antrag der Kommission zu sprechen beabsich tige. Ich meine, so weit kann man doch nicht gehen, zu sagen, daß die Kommission sich zu Gunsten des Besitzers«- ausgesprochen habe. Nein, ohne jede Zustimmung des Autors übertragen werden können, einen Riegel vorgeschoben hat. Nun kann ich mich, meine Herren, dem Antrag des Herrn Kollegen Dich nicht so sympathisch gegenüberstellen wie die Herren Kollegen vr. Müller (Meiningen) und I)r. Oertel. Die Koalition Müller-Oertel ist bei diesem Paragraphen allerdings in die Brüche gegangen; sie sind nachher zu entgegengesetzten Auffassungen gekommen. Aber dem Antrag Dietz stehen sic doch beide sympathisch gegenüber. Für mich aber ist liegend anerkennen, und dagegen ist denn auch in den Antorkrcisen kein Bedenken erhoben worden. Die Verteidigung des Kommissionsbeschlnsses durch den verehrten Kollegen I)r. Oertel machte auf mich den Eindruck, ningen) nach meiner Meinung den praktischen Interessen besser gerecht wird als der Kommissionsbcschluß. Ich muß bemerken, daß ich keinen sehr großen Unterschied zwischen dem Antrag Müller (Meiningen) und Fachabteilung scheint mir denn doch Praktisch nicht von sehr großer Trag weite zu sein. Herr vr. Oertel führte als Beispiel an, daß ein Ver leger ein Fach aussterbcn lassen will, daß er sich nicht mehr um dieses Fach kümmert, daß dann die Autoren selbst Nachteil hätten. Ja, ver ehrter Herr Kollege, wenn die Antoren Nachteil haben, werden sie wohl auch der Uebcrtraguug zustimmen. Es liegt gar kein Bedenken vor,^ denn an eine große Verlagsfirma in Stuttgart, den ich dem Herrn Kollegen zur Verfügung stelle, worin dem Schriftsteller geantwortet wird: ja, Ihre Schrift wäre uns acceptabel, aber cs ist eine Schrift von Ihnen in einen Verlag übergegaugen, welcher die Deckung für die großen Bazare bildet; daraus wird Ihnen ein sehr erheblicher Nachteil entstehen, denn ein an ständiger Verleger schließt mit einem Autor keinen Verlagsvertrag mehr ab, der für solche Verleger arbeitet. Ja, der betreffende Autor hat erst durch diesen Brief Kenntnis davon erhalten, er hat gar nichts davon ge-, wußt, daß sein Werk in derartiger Weise übertragen worden ist. Da muß mau sich doch sagen: ein solcher Zustand, wie er durch die Re- gierun^Vorlage^ausrecht erhalieii isy ist ^licht ^angängig.. Nun ^würde ^a aber nur verweigert werden, wenn wichtige Gründe Vorliegcn. Wird die Zustimmung binnen zwei Monaten nicht verweigert, so gilt sic als er lassen. Ja, wie viele Keime von Prozessen und Zwistigkeiten liegen darin, während ^aus der anderen Seilender Antrag des Herrn I)i^Müller liegen, daß in dem einen Fall der Verleger, im anderen der Schriftsteller der stärkere Teil ist, und daß wir es wie auch sonst im wirtschaftlichen Leben den Interessenten überlassen können, sich ihre Stellung gegenseitig daß wir dann es vorziehen sollen' den Weg, den der Herr Abgeordnete vr. Müller vorschlägt, und der, wie er richtig bemerkte, auch ein Kom promiß ist, gehen und in einfacher, klarer Weise sagen: abgesehen von schaftlichcn Gründen, aus Existenzgründen dem Verleger gewährt werden muß, wollen wir die Uebertragbarkeit abhängig machen von der Zustim mung des Autors. Wenn im einzelnen Falle dann ein Autor wirklich treffen und nicht eigensinnig Schädigungen herbeiführen. Ich möchte mich deshalb dahin resümieren, daß wir den Antrag Dietz ablchuen, aber den Antrag Müller (Meiningen) annehmcn und, wenn Delbrück, Kaiserlicher Geheimer Regieruugsrat im Reichs- Justiz amt, Kommissar des Bundesrats: Meine Herren, im Namen der verbündeten Regierungen habe ich Sie zu bitten, die beiden gestellten denn wenn wir den nicht haben, daun sind die Autoren auch nicht im stände, das Produkt ihrer Arbeit zu verwerten. Die verbündeten Re gicrungen stehen nun aus dem Standpunkt, daß im Interesse der Verleger die freie Uebertragbarkeit des Verlagsrechts unbedingt notwendig ist. Auch von denjenigen, die ans dem entgegengesetzten Standpunkt stehen, wird anerkannt, daß in einer ganzen Reihe von Fällen die Ueber geboten ist. ^Jch erinnere dabei nur an den Fall einer Erbauseinander setzung. Das zur Erbschaft gehörige Berlagsgeschäft umfaßt mehrere Gruppen, eine belletristische, eine wissenschaftliche und vielleicht auch eine geographische Abteilung. Die vorhandenen Erben, Söhne des Verlegers, sind selbst Buchhändler; sie wollen das Geschäft des Vaters übernehmen, es aber teilen. Hier ist doch unbedingt notwendig, daß die einzelnen
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