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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.05.1901
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- 1901-05-02
- Erscheinungsdatum
- 02.05.1901
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3574 Nichtamtlicher Teil. 101, 2. Mai 1901. (1),-. Arendt.) fallsmajorität von 7 Stimmen bei einer Auszählung gefallen. Wäre das nicht der Fall gewesen, so würde bereits seit 30 Jahren in Deutschland eine Entschädigung für wertvollere Bücher gezahlt werden. es uns nicht möglich war, in das Verlagsgesetz selbst diese Bestimmung hineinzubringen, daß wir dann wenigstens für wertvollere Publikationen dem Verleger eine Entschädigung bieten sollten. Nun, meine Herren, würde ich — und ich hatte in der Kommission einen dahingehenden An trag gestellt — bevorzugen eine rcichsgesetzliche Regelung. Es ist mir aber von anderen Seiten der Wunsch entgegengebracht, daß in dieser Frage, wo landesgcsetzliche Regelungen vorlägen, es nicht wünschenswert ist, mit dem Reichsgesetz in landesgesetzliche Bestimmungen einzugreifen, sondern eine Form zu wählen, in der die Mehrheit des Reichstags sich znsammenfindet, und so habe ich diesen Wünschen Rechnung getragen und die vorliegende Form gewählt, die den Herrn Reichskanzler ersucht, mit den Landesregierungen sich ins Einvernehmen zu setzen, um von diesen die Entschädigung wertvollerer Veröffentlichungen herbeiznführen. Ich habe diesen Ausdruck wertvollere Veröffentlichungen gewählt, um auch hier die Grenze frcizulassen, von wo ab Entschädigung eintritt. Ich hoffe, daß in dieser Form die Resolution beim Reichstag Zu stimmung findet, und daß die Reichsregiernng dementsprechend vorgeht, um wenigstens die schwersten Schäden zu beseitigen. (Bravo!) vr. Spahn, Abgeordneter: Meine Herren, in etwas veränderndem oder ergänzendem Sinne dürfte die Resolution unsere Zustimmung finden können. Der Kommission lag die Frage vor, ob eine reichsgesetzliche Regelung eintreten solle. Das hat die Kommission verneint, nicht allein in Rücksicht auf die Zweifel an der Zuständigkeit des Reiches — wir könnten uns ja zuständig machen —, sondern auch deshalb, weil uns die Angelegenheit nicht wichtig genug schien, deshalb die Reichsgcsetz- gebnng in Bewegung zu setzen. Dagegen scheint mir die Sache nach der Richtung wichtig, daß wir den Herrn Reichskanzler ersuchen, sich mit den Landesregierungen in Verbindung zu setzen, damit eine gleichmäßigere Regelung der Pflichtexemplare in den Einzelstaaten hcrbeigeführl werde. Für den Buchhandel ist cs unangenehm, daß in einem Einzclstaatc 9 Pflichtexemplare cinznreichen find, in einem anderen 1, im dritten keins. Es müßte Gleichmäßigkeit herrschen, sowohl in der Abgabever- pflichtnng wie eventuell in der Entschädigung. Tie Frage, ob und welche Entschädigung gewährt werden soll, ob nur für wertvollere Ver öffentlichungen oder allgemein, braucht uns hier nicht zu beschäftigen. Der Buchhandel wird zwar belastet, wenn er Exemplare an die Biblio theken abliefern muß, aber die Frage der Belastung ist mir hier die untergeordnete. Wird die Verpflichtung aufgehoben, und wird in die Haushalte der Einzclstaalen ein entsprechender Fonds für den Ankauf der Bücher eingesetzt, so wird das voraussichtlich die Folge haben, wie z. B. in Sachsen, daß die Bibliotheken nicht mehr vollständig find. Es mag zweifelhaft sein, ob das ein Schaden für die Litteratnr im ganzen ist; aber Thatsache wird werden, daß Lücken Vorkommen, deren Ergänzung schwer und oft nur mit Hilfe anderer Bibliotheken oder Verlagsbuch handlungen möglich sein wird. Ich will nicht weiter in Einzelheiten eintreten und nur der Hoffnung Ausdruck geben, daß, wenn eine Einwirkung auf die Regelung versucht wird, darauf hingewirkt werden möge, daß die Regelung für alle Einzel- staaten eine gleichmäßige werde. Mütter, Königlich preußischer Geheimer Ober Reg iernngs- rat im Ministerium der geistlichen rc. Angelegenheiten, Kom missar des Bundesrats: Meine Herren, ich möchte jetzt sachlich auf die Frage nicht weiter eingehcn, und nur bemerken, daß Sie doch im Begriff stehen, ein Gesetz über Verlagsrecht, also über eine rein privat rechtliche Materie, zu verabschieden, daß es sich bei dieser Resolution aber um eine öffentliche Abgabe handelt, deren Erhebung oder Nichterhebung einerseits Gegenstand der Gesetzgebung der Einzelstaaten ist, andererseits aber notwendig ans die Staatshaushalte der Einzelstaaten Einfluß üben muß. Ich glaube, das hohe Hans hat keinen Anlaß, hierüber einen Beschluß zu fassen; es kann die Initiative den Regierungen oder den Vvlks- und insofern in dieses Gesetz nicht Hineinpassen würde. Ich bin allerdings der entgegengesetzten Meinung, daß, wenn inan die Verlagsrechte reguliert, man auch gleichzeitig sehr wohl die Berlagspflichten regulieren darf, und zu diesen Pflichten gehört zweifellos diejenige, über die wir augenblicklich hier verhandeln: es handelt sich um eine Bestimmung, die den Buchhandel betrifft, während sie in anderen Gewerben nicht besteht. Wenn wir den Verlegern die Verpflichtung allgemein auferlcgen, von sämtlichen Neu erscheinungen und nicht nur von diesen, sondern auch von den unver änderten Ncuabdrncken derjenigen Werke, die bereits erschienen sind, je ein Exemplar an die Landesbibliothek und die Provinzialbibliotheken, wie es in Preußen der Fall ist, abzuliefern, so sehe ich nicht ein, warum man nicht jedem Gewerbetreibenden die Verpflichtung anferlegt, von jedem Muster, Apparat u. s. w. ein Exemplar an das Gewcrbemusenm abzugeben. (Zuruf.) — Gewiß von jedem neuen Modell einer Kanone, von jedem Modell eines neuen Gewehres, eines neuen Panzerschiffes; sic würden dort dieselbe Rolle spielen, wie sic ein großer Teil der Bücher in deil Provinzialbibliotheken spielt, die dort eingereicht werden. Ich möchte nur um eine Statistik bitten, wo die verschiedenen Exemplare bleiben, die von gleichlautenden Auflagen eingereicht werden. Ich bin überzeugt, das; ein großes Quantum davon auf den Böden reponierl, wenn nicht einfach makuliert ist. Wenn z. B. von einer Karte von Afrika im Laufe eines Jahres 10 bis 12 Auflagen erscheinen, die nicht geändert sind, so ist nicht anzunehmcn, daß die Provinzialbibliotheken diese sämtlicher! unveränderten Abdrucke zur Verwendung bringen. Nun muß ich zu meiner Rechtfertigung sagen, daß ich an dem Wort laute des vorliegenden Antrags von vornherein Anstoß genommen und daraus Herrn I)r. Arendt gegenüber kein Hehl gemacht habe. Ich bin der Meinung, daß die Worte angemessen« und wertvoll« so dehnbar sind, daß unmöglich eine bestimmte Verpflichtung für die Bibliothekverwaltungen daraus gefolgert werden kann, eine Entschädigung zu zahlen, die den Verlagsbnchhändler schadlos hält. Ich halte aber dafür, daß wir zum mindesten hier znm Ausdruck bringen müssen, daß wenigstens von Reichs wegen mit den! Unfug gebrochen werden soll, der nur zu erklären ist auS den Verhältnissen einer früheren Zeit. Tenn das ist doch zweifellos, daß nach unserer gegenwärtigen Auffassung für den Verlagsbuchhändler unmöglich eine ausnahmsweise Verpflichtung konstruiert werden kann, die nirgends, weder im Gewerbebetrieb noch in der künstlerischen Produktion, nur mit großem Mißvergnügen darauf verzichtet, einen Antrag hier einzu bringen. Eine grundsätzliche Regelung dieser Frage hätte meines Erach tens hier vorgenommcn werden können; mir ist aber von Mitgliedern der Kommission gesagt worden, daß ein solcher Antrag gänzlich aussichts los sei. Deswegen habe ich darauf verzichtet; ich bin aber der Meinung, daß die Entwicklung der Verhältnisse von selbst dahin drängen wird, die Verpflichtung, solche Exemplare an die Bibliotheken abzugeben, zu beseitigen. Den Antrag vr. Arendt betrachte ich als einen Schritt in dieser Richtung, und deswegen möchte ich Ihnen denselben empfehlen. Präsident: Die Diskussion ist geschlossen. Wir kommen zur Ab stimmung über den Antrag des Herrn Abgeordneten I)r. Arendt auf Nr. 250 der Drucksachen. Diejenigen Herren, welche diese Resolution annehmen wollen, bitte ich, sich von ihren Plätzen zu erheben. D M (Geschieht.) Ich eröffne nunmehr die Diskussion über die Petitionen. Das Wort hat der Herr Berichterstatter. Wcttftein, Abgeordneter, Berichterstatter: Meine Herren, es find eine Reihe von Petitionen eingegangen, sic find aber, was im Be richt bereits bemerkt worden ist, alle bei dem einen oder anderen Para graphen, wozu sie gehörten, zum Vortrag gebracht worden. Sie sind dort eingehend behandelt, und ich glaube Ihnen empfehlen zu können, daß Sie sie durch die Beschlußfassungen für erledigt erklären. Präsident: Das Wort wird nicht weiter verlangt; die Diskussion ist geschlossen. Die Abstimmung über den Antrag der Kommission in Bezug ans die Petitionen wird in dritter Lesung vorgenommen werden. Hiermit ist der zweite Gegenstand der Tagesordnung erledigt. (Schluß der Sitzung.)
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