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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.05.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-05-06
- Erscheinungsdatum
- 06.05.1901
- Sprache
- Deutsch
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3690 Nichtamtlicher Teil. 104, 6. Mai 1901. Berliner Sortimenter-Vereins ein Abkommen, nach welchem wir in Gemeinschaft mit diesem in besonders dringenden Fällen, wie in der Weihnachtszeit, und wenn ein vollständig einwandsfreies Material in unserem Besitze war, zur Selbst hilfe griffen, indem wir mittelst direkten, durch Schreib maschine hergestellten Briefes einer kleineren Anzahl bei dem besonderen Falle interessierter Verleger kurze Nachricht über die betreffenden Thatsachen zugehen ließen. So waren wir in der verflossenen Weihnachtszeit siebenmal in der Lage, solche Mitteilungen, die zumeist Feststellungen von Warenhaus-- lieferanten betrafen, zu versenden, und nach den Zuschriften, welche uns daraufhin aus Verlegcrkreisen zugingen, glauben wir durch diese Einrichtung nächst dein Berliner Sortimente auch dem Verlagsbuchhandel uns nützlich erwiesen zu haben. lieber unsere Kassenverhältnisse wird der Schatzmeister Bericht abstatten. Hier sei nur erwähnt, daß ivir in der Lage waren, unser Vermögen durch eine Anlage von 300 ^ zu vermehren und heute über 4600 ^ Reichsanleihe resp. Konsols verfügen. . In der Zusammensetzung des Vorstandes trat dadurch eine Veränderung ein, daß vom Sortimenter-Vereine Herr Prausnitz als Vorsitzender gewählt wurde, der gemäß den Satzungen Sitz und Stimme im Vorstand hat. Dem aus geschiedenen Herrn Küsten mach er danken wir auch an dieser Stelle für seine Mitarbeit und für das Interesse, Las er den Bestrebungen unserer Vereinigung stets entgegentrug. Damit sind wir am Schluffe unseres Rückblickes über das verflossene Vereinsjahr angelangt. In redlicher und gewissenhafter Arbeit hat der Vorstand versucht, den Gesamt interessen des Buchhandels, insonderheit des Berliner, zu dienen, und er wünscht, daß ihm dies gelungen sein möge, Wir treten heute in ein neues Geschäftsjahr eiu; möge dasselbe für uns alle eiu segendringendes werden! kleine Mitteilungen. Verband der Kreis- und Ortsvc reine im deutschen Buchhandel. — Die erste Sitzung der diesjährigen, 23. ordent lichen Abgeordnetcn-Versammlung, die zur Beratung des vor dem 3. Mai im Deutschen Buchhändlerhause zusammengetreten war, wurde um ftzbi Uhr abends vom Vorsitzenden, Herrn Zwißler-Wolsenbüttel, eröffnet und endete nach zum Teil erregter Debatte um '/zll Uhr. Wer werden auf den Verlauf der Ver handlung zurückkommen und beschränken uns^ für heute auf die stützten Antrags, der dahin ging, gar nicht in die Beratung dieses Satzungsentwurfs einzutreten, die Versammlung die Spezial debatte vornahm, diese aber zunächst aus die wesentlichen streitigen Punkte, die ßtz 12, 13, 14, 15, beschränkte. Von H 12 (Abstimmun- emen redaktionellen Zusatz: »sofern nicht durch die Satzungen ein bestimmtes anderes Stimmenverhältnis vorgcjchrieben ,st- vermehrt, tz 13 (Mitgliederzahl des Vorstandes) wurde nach längerer Debatte vorläufig zurückgestellt. Die tzH 14 (Außer ordentliche Ausschüsse) und 15 (Vertrauensmänner) wurden ab gelehnt. Hierauf zog Herr Seippel im Namen der Antragsteller den Entwurf zurück. Drahtheftung der Schulbücher. — Das königlich sächsische Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts hat an sämt liche Bezirksschulinspektionen des Landes in Sachen der Draht heftung der Schulbücher eine diese Angelegenheit regelnde Ver ordnung erlassen, deren Inhalt nach dem Leipziger Tageblatt im wesentlichen hier mitgeteill sei. Im Emgangc der Verordnung wird bemerkt, daß die Frage, inwieweit ein Verbot des Gebrauchs mit Draht gehefteter Schul bücher oder der Erlaß einschränkender Vorschriften zweckmäßig seien, das königliche Ministerium wiederholt beschäftigt habe. Gutachtlich gehört seien worden die Bezirksschulinspektoren, das Landesmedizinalkollegium, wie auch die Handels- und Gewerbe- kammern, die ihrerseits wieder bei den beteiligten Kreisen Er hebungen veranstalteten. Auf Grund des gesamten Materials habe das Ministerium gekommener Blutvergiftung die Erkrankung eine lebensgefährliche wurde. Wenn gleichwohl das Ministerium — wenigstens zur Zeit — sich nicht habe entschließen können, mit einem völligen Verbote der Benutzung irgend welcher drahtgehefteter Bücher und Schreibhefte in Schulen vorzugehen, so waren hierfür verschiedene Gründe maßgebend. Zunächst sei zu beachten, daß beim Auskommen der Draht heftung vielfach schlechter, dem Rosten ausgesetzter Draht, schlechte Gaze zum Ueberkleben des Buchrückens und brüchiges Holzpapier verwendet wurden. Dagegen habe in neuerer Zeit das Drahthefl- verfahren bedeutende Verbesserungen erfahren: So werde — wenigstens in allen größeren Geschäften — ausschließlich nur noch verzinkter Draht verwendet, der nicht rosten könne; ferner würden die Drahtenden nach dem Buchrücken geführt und dort durch feste Stoff- oder Papierverkleidung sicher verwahrt. Bei nahezu ausgeschlossen. Was die hinsichtlich der Dauerhaftigkeit und Haltbarkeit gegen die mit Draht gehefteten Bücher erhobenen Vorwürfe anbelange, auseinander, daß sich wohl kaum ein abschließendes Urteil darüber fällen lasse, ob die Fadenheftung vor der Drahtheftung unbedingt den Vorzug verdiene. gung drahtgehefteter Bücher und Hefte aus der Schule dem kleinen Buchbindergewcrbe genützt werde, so glaube das Ministerium nicht, daß eine solche Maßregel diesen Erfolg haben würde. Große Firmen würden im Interesse ihrer Leistungsfähigkeit nicht zur Handheftung, sondern eher zur Fadenheftmaschine zurückkehren, die immer noch der Handarbeit überlegen sei. Kleineren Buch bindereien aber würde die Anschaffung von Fadenheftmaschinen viel schwerer fallen, als die Erwerbung von Drahtheftmaschinen, die ihnen noch eher einen Wettbewerb mit fabrikmäßigen Groß buchbindereien ermöglichen. Jedenfalls würde die allgemeine Rückkehr zur Handheftung, selbst wenn sich die nötigen Arbeits kräfte fänden, zu einer nicht unwesentlichen Verteuerung der bezeichneten unverkennbaren Uebelstände Bedacht genommen werde Die Bezirksschulinspektionen erhalten deshalb Veranlassung, hier bei in folgender Weise mitzuwirken: Metall überzogener Draht für Heftung verwendet werden. Die Drahtenden dürfen nirgends sichtbar sein. Dem Format ent sprechend ist die zur Haltbarkeit erforderliche Anzahl von Klam- der Rücken muß haltbar überklebt sein. 2. Aeltere Schulbücher sollen noch bis Ostern 1906 gebraucht werden dürfen. 3. Die Bezirksschulinspektionen haben unbeschadet des vor stehend Angeordneten auch sonst der ganzen Angelegenheit ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden und etwaige ungünstige Wahr nehmungen alsbald dem Ministerium anzuzeigen, wie namentlich die Inspektoren ihre Wahrnehmungen und Erfahrungen auch ferner in den Jahresberichten zur Kenntnis des Ministeriums zu Firmenschilder. Begriff des offenen Ladens. — Das königlich preußische Kammcrgericht in Berlin hat die nach folgende Feststellung des Begriffs »offener Laden- gegeben, die der Senatspräsident, Geheimer Oberjustizrat Groschuff in der Deutschen Juristenzeitung bekannt giebt: Der Begriff des »offenen Ladens- im Sinne des durch Artikel 9 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche in die Gewerbeordnung eingeschalteten ß 15a setzt ein Geschäftslokal voraus, in dem Waren feilgeboten werden, und in das jeder Kauflustige Einlaß erhält. »Für diesen Begriff ist cs gleichgiltig, ob der Eintritt in das Gesöhäftslokal erst nach v orherigem Klinge Ui kreisen sich rekrutieren.- (Urt. S. 1005/00 v. 10. Dez. 1900.)
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