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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.05.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-05-06
- Erscheinungsdatum
- 06.05.1901
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19010506
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190105064
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1901
- Monat1901-05
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- Monat1901-05
- Jahr1901
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- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.05.1901
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- [4] - 3680
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3680 Amtlicher Teil. .4» 104, 6. Mai 1991. Vorstellungen unberücksichtigt geblieben, so sind anderseits auch manche dem Buchhandel zugedacht gewesenen Nachteile abgewehrt worden. So ist noch in der dritten, entscheidenden Lesung auf Betreiben des Abgeordneten vr. Hasse (Leipzig-Stadt) die Zu sammenstellung von Kommers- und Liederbüchern unbedingt, die von andern Sammlungen zu einem eigentümlichen litte- rärischen Zwecke unter der Bedingung zugelassen worden, daß die noch lebenden Verfasser der zu benutzenden Stücke um Erlaubnis gefragt werden müssen. Vor allem aber ist im Verlagsrecht die Vertragsfreiheit ungeschmälert geblieben, ungeachtet vieler und einflußreicher Bemühungen, sie besonders hinsichtlich der Uebertragbarkeil des Verlagsrechtes einzuengen. Weniger gut ist es leider dem Musikverlage gegangen, der künftig viele ihm unentbehrliche Rechte gegen die Grund sätze der neuen Gesetze von den Tonsetzern wird erwerben müssen. Aber auch diese sind wenig zufrieden, da durch die Preisgabe ihrer Werke an die Fabriken mechanischer Musik instrumente, durch die Gebührenfreiheit von Vereinsauf- fllhrungen und durch die Versagung eines um zwanzig Jahre verlängerten Schutzes des Aufführungsrechtes ihnen sehr be langreiche Wünsche unerfüllt geblieben sind. Beide Gesetze sollen nach den Beschlüssen des Reichs tages am 1. Januar 1902 in Kraft treten. Dem Ausschüsse aber, namentlich dem Vorsitzenden, Herrn Geh. Kommerzienrat Wilh. Spemann und dem Schriftführer, Herrn Rob. Voigtländcr, der mit Recht als Autorität auf diesem Gebiete gilt, gebührt der wärmste Dank des Börsenvereins für seine mühevolle und gründliche Arbeit, die zweifellos von ganz erheblichem Einflüsse auf die Gestaltung der beiden Gesetze gewesen ist. Auch Herr Ferdinand Springer in Berlin hat sich in dieser Angelegenheit wohl verdient gemacht. Einer Anregung bei der Reichsregierung dahin vor stellig zu werden, daß in das neue Verlagsrecht Me Be stimmung ausgenommen werde, wonach in Zukunft die Ab gabe von Pflichtexemplaren in Wegfall zu kommen hätte, glaubten wir nicht entsprechen zu sollen, da der außer ordentliche Ausschuß für Urheber- und Verlagsrecht in einem Gutachten dringend davon abriet, einen Versuch zu machen, die Frage der Pflichtexemplare mit dem Verlagsrechts zu verquicken. Das Verlagsrecht hat den Zweck, die rechtlichen Beziehungen zwischen Autor und Verleger zu regeln, und es ist nicht verständlich, wie in einem solchen' Gesetze eine Be stimmung über die Pflichtexemplare Raum finden sollte Der Vorstand hatte indessen versichert, die Frage der Pflicht exemplare nicht aus dem Auge zu lassen und zu prüfen, auf welchem anderen Wege die Abschaffung zu erzielen sein möchte. Nachdem aber von anderer Seite in der oben er wähnten Weise mit einer Eingabe an die Regierung heran getreten worden ist, schien es uns geboten zu sein, zunächst von weiteren Maßnahmen abzusehen. Inzwischen hat be kanntlich der Reichstag sich darauf beschränkt, eine Resolution in dieser Angelegenheit zu fassen. Der Vierte Internationale Verlegerkongreß, zu dessen Abhaltung in Leipzig die letzte Hauptversammlung einen Kostenbeitrag verwilligt hat, wird vom 10.—13. Juni dieses Jahres stattfinden. Die Vorarbeiten dazu sind von dem zum Präsidenten des Kongresses gewählten Herrn Albert Brockhaus in Leipzig in Verbindung mit verschiedenen Ausschüssen in reger Thätigkeit so weit gefördert worden, daß schon jetzt deren rechtzeitiger Abschluß mit Sicherheit voraus gesagt werden kann. Das reichhaltige Programm, das unter anderem aus Einladung der Korporation der Berliner Buch händler einen Ausflug nach Berlin einschließt, verspricht den Teilnehmern, die sich schon jetzt zahlreich von nah und fern angemeldet haben, einige Tage ersprießlicher und anregender Arbeit, die durch gesellige Veranstaltungen mannigfacher Art Abwechselung und Würze erhalten werden. In Ausführung des Beschlusses der vorjährigen Haupt versammlung bezüglich der Frage der deutschen Recht schreibung hat der Vorstand unter dankenswerter Mit wirkung der Herrenvr.Alfred Giesecke und Robert Voigt länder in Leipzig Ermittelungen darüber angestellt, in welchem Umfange die sogenannte Puttkamersche Ortho graphie beim Druck von Büchern, Zeitschriften und Zeitungen bereits Anwendung findet Ferner wurde im Anschluß und mit Benutzung einer Broschüre des Herrn Gtzmnasialrcktors Erbe in Ludwigsburg in der Presse sür die dem Buchhandel erwünschte Lösung dieser Frage gewirkt und eine entsprechende Eingabe an den Reichskanzler gerichtet. Auf diese erhielten wir den Bescheid, daß sic dem Königlich Preußischen Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten zur weiteren Behandlung übergeben worden sei. Infolgedessen wurde bei Seiner Excellenz dem Herrn Minister vr. Studt um eine Audienz nachgesucht. Zu dieser Audienz begaben sich in Verhinderung des ersten und des zweiten Vorstehers unser zweiter Schriftführer und Herr vr. Alfred Giesecke nach Berlin, wo sich ihnen noch Herr Hans Reimarus, Mitglied des Vorstandes der Berliner Korporation, anschlotz. Herr Emanuel Reinicke legte dem Herrn Minister die Umstände dar, die dem Buch handel aus einer Aenderung der bestehenden Orthographie erwachsen würden. Der Herr Minister gab nun die be ruhigende Versicherung, daß es durchaus nicht in seiner Ab sicht liege, die sogenannte Puttkamersche Orthographie durch eine andere zu ersetzen. Etwaige Aenderungen würden so geringfügiger Natur sein, daß die befürchtete Zurückweisung von Schulbüchern nicht zu erwarten sei. Mit besonderem Interesse nahm der Herr Minister die Mitteilung von dem Resultat der vom Börsenverein an- gestellten Umfrage entgegen, wonach etwa fünf Sechstel der im Jahre 1899 hergestellten Bücher in der Puttkamerschen Orthographie gedruckt sind. Das Ergebnis der Audienz darf also als ein durchaus befriedigendes bezeichnet werden, umsomehr als auch der Herr Minister in dankenswerter Weise auf die Bitte eingegangen ist, in dem Vorwort einer neuen Auflage des vom Ministerium herausgegebenen Wortverzeichnisses der Rechtschreibung darauf hinzuweisen, daß diejenigen Schulbücher, die die darin aufgeführten Aende rungen noch nicht enthalten, auch ferner in Gebrauch bleiben dürfen. Die Frage der Rechtschreibung ist seither nicht mehr zur Ruhe gekommen. Auch der Reichstag hat sich damit befaßt, doch scheint sich mehr und mehr die Anschauung Geltung zu verschaffen, daß es sich nur darum handeln kann, die bereits in Fleisch und Blut übergegangene Puttkamersche Ortho graphie mit geringen Aenderungen zur einheitlichen Reichs- Orthographie zu machen. Damit die Ansichten und Wünsche des Buchhandels dabei zur Geltung gelangen möchten, haben wir eine Eingabe an den Herrn Minister vr. Studt ge richtet, in der wir bitten, zu den weiteren Konferenzen über die Rechtschreibung Vertreter des Buchhandels zuzuziehen. Hierauf ist uns der Bescheid geworden, daß unserm Ersuchen entsprochen werden wird. Unter dem Titel »Der Kampf um die Deutsche Schul schreibung im Jahre 1909« hat der Börsenverein eine An zahl von urkundlichen Beiträgen zu dieser für unser Gewerbe so hochwichtigen Frage vereinigt und in seinem Verlage herausgegeben.
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