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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.08.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-08-28
- Erscheinungsdatum
- 28.08.1901
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- Deutsch
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6688 Nichtamtlicher Teil. 200, 28 August 1901. karten so wenig, wie von Einladungskarten sagen kann, daß sie Jndustrieprodukte sind. Es ist möglich, daß die Nachbildung eines Werkes der zeichnenden oder malenden Kunst vorliegt, die nur in das Gewand einer solchen Karte gekleidet ist. Entscheidend ist, ob die Nachbildung nach den besonderen Umständen als ein selbst- des Bildes di^nt,^ oder ob das industrielle Werk, gegenüber der Nachbildung des künstlerischen Bildes, seinen selbständigen Charakter beibehält und somit die Nachbildung an und mit dem Werke der Industrie verbreitet wird. (Vergl. Entsch. d. R.-G. in Strafsachen, Bd. 31, S. 46.) Da der Vorderrichter den ß 14 an- ausführte,^ diese an einem Werke der Industrie angebracht hat, so ist die Annahme gerechtfertigt, daß er von einem Rechtsirrtume, bestehend in der unrichtigen Auslegung der Worte und des Zweckes des Gesetzes, beeinflußt war. — Urteil des Reichsgerichts, II. Strafsenat, vom 30. Juni 1899. (Entscheidungen in Straf sachen Bd. 32, S. 300—302.) L. Kirchengeschichtliche Urkunde. — Der französische Ge lehrte Paul Sabatier hat kürzlich in einem kleinen Abruzzen- kloster eine Urkunde aufgefunden, ^ die für ^die Kirchengeschichte Mai 1900 in einer Handschrift der Bibliothek des Franzis kanerklosters in Capistrano gefunden — dieses malerisch ge legene Abruzzennest ist bekannt als Geburtsort des 1456 nach langem Umherziehen in Jllok oberhalb Peterwardein gestor benen und 1690 kanonisierten Johann von Capistrano, jenes gefunden^hat, ist nicht die älteste, wahrscheinlich 1221 von dem heil. Franz selbst aufgestellte, aber doch ein. wenn auch nur schwaches Echo derselben. Wenn anders Sabatiers scharfsinnige Ergänzung des Ineipit richtig ist, so hat die Kopula. ihre definitive Fassung am 20. Mai 1228 erhalten. Das Stück giebt zu den interessantesten Erwägungen Anlaß.- Sprechsaal. Bitte nm Auskunft. Im Jahre 1898 bestellte^die^Firma Robert Weber in Zürich Weber in Leipzig will in keiner Verbindung mit jener Züricher Firma stehen; in Fiedlers Adreßbuch 1901 giebt sie jedoch an: Filiale in Zürich. Ich wäre Kollegen, die in ähnlicher Lage sind, dankbar, wenn sie mir ihre Erfahrungen oder Mittel angeben würden, wie jener Züricher Firma beizukommen ist, und in welchem Verhältnisse diese Firmen zu einander stehen. Annaberg. Graser'sche Buchhandlung (Richard Liesche), Verlag. Erwiderung. Es ist richtig, daß ich im Jahre 1898 für 6 Monate die Kom- dieser Zeit habe ich laut Anzeige an die Bestellanstalt die Kom mission für Robert Weber aufgegeben und stehe seitdem in gar keinem geschäftlichen Verhältnisse mehr zu der Firma Robert Weber in Zürich. Daß ich s. Z. längere Jahre eine Filiale in Zürich hatte (nur Verlag), und zwar lange bevor die Firma Robert Weber existierte, beweist doch noch lange nicht, daß ich nun auch mit der Firma Robert Weber zu thun haben muß. Wenn Fiedlers Adreßbuch noch im Jahre 1901 meine frühere Filiale in Zürich, die längst im dortigen Handelsregister gelöscht habe (siehe offizielles Adreßbuch sSchulzj 1901) und seit 1898 mtt der Firma Robert Weber überhaupt weder geschäftlich noch privatim verkehre. Leipzig, 27. August 1901. Theophil Weber, Verlagsbuchhandlung. Zeitschriftenvertrieb durch -Reisende«. Im Laufe des Januars dieses Jahres, nach Empfang der Probe nummer der »Musikwoche-, bestellte ich von Heft 2 ab fürs Lager, da mir das Unternehmen gefiel und ich dabei dachte: viel- der »Musikwoche- und übergab mir zur Expedition einen Bestell schein, der »natürlich in der Kneipe- gemacht war. Selbst verständlich benutzte ich erst meine vorrätigen Hefte und 2 ^ 40 ^ erst nochmals Heft 1—12 und dann Heft 13 pro 13/24 ebenfalls mit 2 40 -Z Nachnahme. Ich remittierte unterm 20. April d. Js. Heft 1—12 gegen bar, fand aber bis heute trotz wiederholter Mahnungen keine Rück nahme und wurde nunmehr unterm 5. August d. I. mit folgender Begründung zurückgewiesen: »Der in Frage kommende Abonnent wurde seinerzeit von einem Reisenden der Spreewald-Buchhandlung und dann an uns eingesandt. Betreffender Schein verpflichtet aus drücklich auf ein Jahr! Verlag der Musikwoche.- Derartige Ver pflichtungen gehen doch den Sortimenter nichts an! Der »Verlag Der betreffende Abonnent ist inzwischen längst über alle Berge und ich habe außer den nicht eingelösten Heften 1 bis 12 nun mehr noch 10 bis 24 am Lager, da der Besteller nur bis Heft 9 abgenommen! Lübbenau, den 22. August 1901. Eugen Bruchmann. Erwiderung. Hätte Herr Eugen Bruchmann sich nach dem von ihm unterm 28. März d. I. Unterzeichneten Lieferungsvertrag, den wir der Redaktion gleichzeitig mit dieser Zuschrift zur Verfügung stellen*), stoßen sein. Wir haben inzwischen selbst die Erfahrung gemacht, daß der Vertrieb durch Reisende zu manchen Unzuträglichkeiten führt und denselben einstweilen ganz eingestellt. Immerhin mußten mir aber verlangen — da wir dem Reisenden ja die Provision für ein ganzes Jahr vorauszahlen mußten —, daß auch der Sortimenter sich an die von ihm Unterzeichneten Abmachungen halte. Da der Reisende ein jährliches Abonnement übergab, konnten wir doch nur, wie bestellt, expedieren. Durch Unterschrift hat dieses Herr E. Bruchmann anerkannt und weiter unterzeichnet, woche keinerlei Haftung übernimmt-. Es war also schon inkorrekt, daß Herr Bruchmann die Bestellung übernahm, obwohl er mußte, daß sie »natürlich in der Kneipe- gemacht war. Daß Herr Bruch mann dies »natürlich- wußte und trotzdem den Schein unterschrieb, wollen wir ihm nicht verübeln. Trotzdem wären wir ihm gern entgegengekommen, wenn der Herr Kollege uns in entsprechender arcfklärender Weise darum ersucht hätte. Allerdings machen wir Ausgeschlossen aber ist eine Rücknahme, wenn uns auf offener Postkarte statt einer höflichen Anfrage Drohungen, wie: Falls Sie innerhalb acht Tagen nicht abnehmen, verklage ich Sie u. s. w., ausführen! Auch Herrn E. Bruchmanns Bemerkung auf dieser Post karte: »Da kommen Sie beim Buchhandel schlecht an mit solchen Zicken-, war nicht geeignet, uns zur Nachgiebigkeit zu bewegen. Leipzig, den 27. August 1901. Verlag der »Musik-Woche-. *) Der von Herrn E. Bruchmann in Lübbenau unterschrie bene Abonnementsschein vom 28. März 1901 hat uns im Origi nal Vorgelegen. Redaktion des Börsenblatts.
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