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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.08.1901
- Strukturtyp
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- Band
- 1901-08-20
- Erscheinungsdatum
- 20.08.1901
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- Deutsch
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6480 Nichtamtlicher Teil. stsL 183, 20 August 1801 von />ic/«vnnAsn'evkLn nnÄ i/ren. Max Babenzie» in Rathenow. 6a^>11aiii6, L., u. v.IIsrt.I1iiA: Dis Xris^s^vallsn. Divs korl- LivtsrlLäsrn. 7. Lä. 8. Mt. Dox.-80. (8. 155—176 m. Dix.) v. 1. 50 Gebrüder Borntraeger in Berlin u. Leipzig. llalivdOolisr I. ^visssnZeliLktlisIls Lotrrnilc. M-8^. v. Dksllsr u. D. 8trL8duiA6r. 36. Lä. 3. Mt>. 8". (8. 381—612 m. 9 Di^. u. 9 l'ak.) n.v. 14. 50 Gilbers'sche Vcrlagsbuchh. in Dresden. äsr ^U88ts1i8. 6. Mt. §r. Dol. (10 Dielitär.-I'a.k.) v. 7. 50 Verzeichnis künftig erscheinender Lacher, welche in dieser Vmnmer zum erstenmale angeltiindigt sind- Rich. Bong, Kunstverlag in Berlin. 6500 Moderne Kunst. XVI. Jahrg. Heft 1. Georg Danr in Lüneburg. 6497 Blitz, Die allgemein geistig-sittliche Fortbildung unserer schul entlassenen männlichen Volksjugend. 1 G. Gbering in Berlin. 6497 Kann, Klagenmehrheit bei einem Delikt. (Rechts- u. Staats- wissenschaftliche Studien. Heft 14.) 2 40 Greiner L Pfeiffer in Stuttgart. 6501 Mancherlei Gaben und Ein Geist. 41. Jahrg. Heft 1. Hugo Steinitz in Berlin. 6501 Union Deutsche Verlagsgefellschaft in Stuttgart. 6499 Der Gute Kamerad. XVI. Jahrg. Nr. 1. Das Kränzchen. XIV. Jahrg. Nr. 1. Velhagen «K Klasing in Bielefeld. 6498 Velhagen u. Klasings neuer Volks- u. Familien-Atlas, heraus gegeben von Scobel. Komplett 10 ^6; geb. 12 ^ 50 H. Norddeutsche Verlagsanstalt O. Goedel in Hannover. 6501 Hemme, Abriß der griechischen und römischen Mythologie. Geb. 60 <Z. Krafft u. Rankes Präparationen für die Schullektüre. Heft 63: Thukydides, Buch VII u. VIII. 60 «ß. Hermann Zieger in Leipzig. 6502 Kürschners, China. Lsg. 2. Nichtamtlicher Teil. Nachträgliches Vvm 4. internationalen Verlegerkvngrefz. (Schluß aus Nr. 182 d. Bl.) Die Sektion 6 beschäftigte sich bekanntlich mit dem Musikalienhandel. Hier hatte der Musikalienverleger Herr Henri Hinrichsen in Leipzig die schwierige Aufgabe, den Ladenpreis und Rabatt im Musikalienhandel in den Referaten zu behandeln. Ziemlich resigniert stellt er fest, daß »die Gewohnheit des Rabattgebens und -nehmens im Musikalienhandel so fest eingewurzelt ist, daß es selbst Herkuleskrästen nicht gelange, diese Gewohnheit mit der Wurzel auszurotten. Das Einzige, was wir thun können, ist, unter besonderer Betonung der Notwendigkeit des Laden preises den Rabatt in bestimmten Grenzen zu halten«. Mit den ungesunden Rabattverhältnissen in Verbindung steht die Gewohnheit, den Ladenpreis übermäßig hoch anzusetzen. Be sonders gilt das für Frankreich und England, wo man z. B. für ein Lied von etwa Ist, Bogen, das in Deutschland mit 78 st bis 1 .//( 80 H (und auch das meist nur theoretisch!) berechnet wird, einen Preis von 3 bis 5 Frcs. oder Schilling verzeichnet. Dafür werden dem Kunden freilich statt 5 Frcs. nur 2 ^ abverlangt! Daß solche Verhältnisse schädigend wirken, ist einleuchtend. Der Referent hält übrigens die Er zielung einer Gleichmäßigkeit der Höchstrabatte bei Verkauf von Ordinär- und Netto - Artikeln an das Publikum auf internationaler Grundlage heute kaum für möglich. Dagegen meint er, daß heute schon die Schaffung einer internationalen Bestimmung anzustreben sei, die ein öffentliches Angebot von Rabatt an das Publikum verbietet. Eins internationale Verständigung der Musi kalienhändler befürwortet Herr Hofrat 0r. Oskar von Hase in Leipzig. Heute haben die Musikalienhändler-Vereine in den einzelnen Ländern gar keine Fühlung unter einander. In Deutschland besteht der »Verein der deutschen Musikalien händler zu Leipzig« seit 1828, in England eine Sektion für den Musikalienhandel der Handelskammer zu London, in Frankreich eine Musikalien - Handelskammer (elwinbrs s/näieLls äg oommercs äs mosigus) zu Paris auf Grund des Gesetzes vom 21. März 1884, in Rußland ist die »Russische Gesellschaft der Musikverleger, Musikalien- und Jnstrumentenhändler in St. Petersburg« kürzlich gegründet worden. In Belgien bestand bis vor kurzem ein »Syndikat der belgischen Musi- kalienverleger und Musikalienhändler« zu Brüssel, wo jetzt ein solches nur von Verlegern sich befindet. Keine dieser Vereinigungen hat Gelegenheit gehabt, von der anderen zu lernen. Hier ist nach Ansicht des Referenten eine dauernde Gemeinschaft und ein dauernder Ausgleich nötig, um die Arbeiten allerseits fruchtbar zu machen. Er schlägt zu diesem Zwecke die Gründung eines internationalen Musikalien händler-Verbandes vor mit den Zielen, Fortschritte in den wirtschaftlichen Bestrebungen des Musikalienhandels anzu bahnen, gemeinsame Normen für den Verkehr der Musikalien händler untereinander, sowie mit dem Publikum anzustreben und für nationale und internationale Regelung des Urheber- und Verlagsrechtes an Werken der Tonkunst zu wirken. Gemäß dem Sektionsbeschluß des Kongresses soll der Bericht in der nächsten Tagung des Kongresses erörtert werden. Während man mit Recht bestrebt ist, das Urheberrecht als etwas Selbstverständliches aufzufassen und demgemäß seine Erlangung mehr und mehr von der Erfüllung be stimmter Formalitäten unabhängig zu machen, befürwortet Henry R. Clayton in London die Einführung von For malitäten beim territorial geteilten Urheberrecht. Er fordert, daß den Sortimentern eines Landes, in dem der Originalverleger sein Urheberrecht abtritt, von dieser Ueber- tragung Mitteilung gemacht werde, und zwar dadurch, daß ^er Verleger auf das betreffende Werk die Adresse jenes fremden Verlegers aufdruckt, und der Erwerber des geteilten Urheberrechtes den Uebergang desselben auf ihn in einem bestimmten Organ ankündigt. Der Referent will dadurch den Sortimenter vor Schaden bewahren, da er sonst dem Publikum gegenüber Verpflichtungen eingehen könnte, die er infolge seiner Unwissenheit betreffs der Uebertragung des
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