Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.09.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-09-23
- Erscheinungsdatum
- 23.09.1901
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19010923
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190109239
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19010923
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1901
- Monat1901-09
- Tag1901-09-23
- Monat1901-09
- Jahr1901
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
zur Besprechung bestellt, so merke dir folgendes: Bei Be stellungen von Schriftstellern, die keine Angestellten einer Zeitung sind, kannst du ziemlich sicher darauf rechnen, daß der Man» dich mit der Besprechung bezw. mit dem Belege im Stiche läßt. Er hat wohl meistens den guten Wille», seine Besprechung unterzubringeu, findet aber in der Regel keine dazu willfährige Zeitung. Bestellt eine Redaktion das Werk, so fällt dieses Hindernis weg, — aber in jedem Fall gebrauche die Vorsicht, einen Termin für die Erfüllung der Gegenleistung auszubcdingen, da du sonst erlebst, daß du nach Jahr und Tag noch keine Gegenleistung erhalten und schließlich das Nachsehen hast, wenn du nicht gerichtlich klagen willst. Selbst dann, wenn ein Termin von einigen Monaten ausgemacht ist, wirst du erfahren, daß in der Mehrzahl voll Fällen der Termin nicht cingehalten wird. Mißtraue allen Redaktionen, welche durch Cirkulare dich aufforderu, Rezensionsexemplare einzusenden Diese Auf forderungen sehen sehr einladend aus; in den meisten Fällen ist aber nichts dahinter So lange die Neigung zahlreicher Verleger besteht, die Redaktionen mit Neuigkeiten zu über schwemmen, haben bessere Redaktionen wahrlich keine Ver anlassung zu solchen Aufforderungen. Bedenke, daß zahlreiche Zeitungen und Zeitschriften zu dem System übergegangen sind, sich der Verpflichtung, Rezensionsexemplare zu besprechen oder zurückzugeben, dadurch zu entziehen, daß sie die Titel der eingegangenen Bücher verzeichnen. Besieh dir einmal die seitenlangen Spalten mit Titelaufnahmen in irgend einer großen Zeitung, namentlich in der Zeit vor Weihnachten, und du mußt erkennen, daß diese Titelaufnahmen durchaus wertlos sind, denn der geringe Wert, den sie allenfalls haben könnten, wird ihnen durch die Masse benommen, sowie durch die völlig systemlose An ordnung der Titel, die jeden Leser — selbst den Bücher freund — abschreckt. Bevor du den Aufforderungen der Redaktionen, Geschenk- litteratur vor Weihnachten zu senden, nachkommst, sieh dir einmal die Nummern, in welchen diese Litteratur in end losen Fortsetzungen besprochen wird, an, und du wirst erkennen, daß die Besprechungen deiner Bücher in dem bunten Durch einander untergehen müssen. Es ist gar nicht denkbar, daß diese Besprechungen überhaupt gelesen werden. Um ein für allemal von deinen Illusionen bezüglich des Wertes der Besprechungen geheilt zu sein, versuche wo möglich einmal folgendes Experiment. Versende ein wirklich gutes Buch >/, oder >/, Jahr vor dem Erscheinen in etwa 5V—100 Exemplaren an die geeignetsten Redaktionen. Dann kannst du genau kontrollieren, welche Wirkung die herauskommenden Besprechungen haben. Dieser eine Versuch wird sich lohnen, denn du wirst dadurch — wie gesagt — von allen Illusionen dauernd geheilt bleiben. Gieb grundsätzlich keinen Pfennig für Inserate aus an Zeitungen oder Zeitschriften, welche die Geringschätzung der Litteratur dadurch an den Tag legen, daß sie sich um diese gar nicht bekümmern, oder sie doch stiefmütterlich und nebensächlich behandeln (natürlich Blätter ausgenommen, in denen man überhaupt keinen litterarischen Teil erwarten darf). Inserierst du aber irgendwo überhaupt und du ent deckst beim Empfange der Rechnung, daß die betreffende Zeitung rückständig ist mit Rezensionsexemplaren, so benutze die Gelegenheit, die Rechnung nicht eher zu bezahlen, als bis die rückständige Besprechung erfolgt ist, oder du das Buch zurllckerhalten hast. Erhältst du es nicht zurück, so ziehe den Betrag dafür an der Rechnung ab. Verlege so, daß du die lleberzeugung hast, dein Buch werde auch ohne die Hilfe der Presse einen Erfolg haben. Wenn du meinst, ihn mit Hilfe der Presse zu gewinnen, dann irrst du dich. Im günstigsten Falle kann die Presse nur den Erfolg eines Buches vermehren, — ihn herbeizu führen, vermögen auch die gediegensten und günstigsten Be sprechungen eines Buches niemals. Sehe jeder, wie er's treibe, — sehe jeder, wo ec bleibe! Mit diesem Rat schließe ich meine Betrachtungen. Man thue selbst, was man für Pflicht hält, und erwarte weder vom Börsenvcrein, noch von den Verlegervereincn viel Selbst das nützliche Wenige, was dort zu erreichen wäre, wird nicht leicht zu erreichen sein. Anzustreben wäre, daß diese Vereine von den großen deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern einen besonders billigen Jnsertionstarif bekommen, mit der Begründung, daß Bücher zu de» sehr wenig gesuchten Konsumartikeln bei uns gehören, so daß der Verleger nur bei einem sehr niedrigen Tarif überhaupt in der Lage ist, Inserate in der Hoffnung auf einen bescheidenen Erfolg auf zugeben. kl. 8. Oesterreich - Ungarn und die Verlier Litterar-Konvention. In Ausführung des seiner Zeit hier mitgeteilten Beschlusses des IV. internationalen Verleger-Konglesses (Leipzig, 10.—13. Juni 1901) hat das in Bern errichtete ständige Bureau des Kongresses zwei zum Teil gleichlautende Zuschriften an das k. k. österreichische und an das kgl. un garische Justiz-Ministerium gerichtet, deren Wortlaut wir der Nr. 38 der »Oesterreichisch-ungarischen Buchhändler-Eorre- spondenz« vom 18. September 1901 entnehmen. Das Schreiben an das k. k. österreichische Ministerium lautet: Bern. 31. Juli 1901. Hohes Justiz-Ministerium! Der im Jahre 1896 in Paris gegründete internationale Ver leger-Kongreß hat seine vierte Tagung vom 9. bis zum 14. Juni 1901 in Leipzig abgehalten. Dieselbe zählte ungefähr 400 Teil nehmer; vertreten waren 32 Verlegervereine einzelner Länder und zahlreiche hervorragende Firmen aus 19 Staaten Europas und anderer Kontinente (Nordamerika, Kanada, Mexiko, China, Japan). Die Vereinigung faßte eine Anzahl Beschlüsse teils technischer und sachlicher Art, teils solche, die bestimmt sind, den inter nationalen und internen Schutz der Urheberrechte an Werken der Litteratur und Kunst, sowie das Verlagsrecht an Büchern und Musik weiter auszugestalten. Die Verwirklichung dieser Beschlüsse wurde einer internationalen Kommission, deren Organe ein aus führender Ausschuß und ein in Bern zu gründendes ständiges Bureau sein werden, übertragen. Unter den sich auf den internationalen Schutz beziehenden Beschlüssen fassen vier die Ausdehnung der im Jahre 1886 in Bern abgeschlossenen Uebereinkunft betreffend die Bildung eines inter- Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Haiti, Italien, Japan, Luxemburg, Monaco, Norwegen, Schweiz, Spanien und Tunis. Drei dieser Beschlüsse sollen den Beitritt Oesterreich-Ungarns, der Niederlande und Rußlands zu der durch die Pariser Zusatz- akte vom 4. Mai 1896 abgeänderten Berner Uebereinkunft vom 9. September 1886 bewirken; die vierte spricht ihre kräftige Zu stimmung zu einem dem Parlamente der Vereinigten Staaten Nordamerikas eingereichten Vorschlag für eine den fremden Autoren günstige Abänderung des amerikanischen Urheberrechts gesetzes vom 3. März 1891 aus, was eine Abschlagszahlung auf jenen hoffentlich nicht mehr fernen Tag hin bedeutet, wo dieses große Land der Berner Konvention ebenfalls beitreten wird. In Erfüllung des ihm hinsichtlich Oesterreich-Ungarns zu teil gewordenen Auftrages nimmt sich heute der ausführende Ausschuß und in seinem Namen der Unterzeichnete Vorsitzende die Freiheit, sich ehrerbietig an Euere Excellenz zu wenden und Ihnen mit diesem Briefe zuzustellen: 1. Ein Exemplar des dem Leipziger Kongreß von Herrn Franz Deuticke in Wien, dem Vertreter des Vereins der öster reichisch-ungarischen Buchhändler, vorgelegten Berichtes, dessen Schlußantrag von der Versammlung einstimmig angenommen wurde.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder