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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.09.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-09-23
- Erscheinungsdatum
- 23.09.1901
- Sprache
- Deutsch
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Börsenblatt f. d. deutschen Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 7475 2. Eine kurze Denkschrift über die durch diesen Bericht an angeregte Beratung des Kongresses. 3. Ein Verzeichnis der Delegierten der 32 vertretenen Gesell schaften und der Mitglieder des Kongresses. Der angenommene Antrag lautet folgendermaßen: »Der vierte internationale Verleger-Kongreß beauftragt das Permanente Bureau, bei der k. k. österreichischen und kgl. ungarischen Regierung entsprechende Schritte zu unternehmen, um die Monarchie ehemöglichst zum Beitritt zur Berner Union zum Schutze der Werke der Litteratur und Kunst zu bewegen.« Nach Darlegung des Zweckes dieser Zuschrift, welche wir mit Excellenz unterbreiten, möge es uns gestattet sein, noch einige Worte beizufügen. gänzlich sich i. UM unsere Eingabe zu unterstützen, g Namentlich hat auch der Umstand, daß auf dem Kongreß zu Leipzig die österreichischen Verleger und die offiziellen Vertreter der Verlegerkreise Ungarns für die Sache des Beitritts der Monarchie zur Berner Union warm und einmütig eingetreten sind, ihren fremden Kollegen gestattet, sich mit ihnen zu der An nahme eines Beschlusses zu vereinigen, welcher, weil gemeinsam gefaßt, den Stempel einer zugleich internationalen und nationalen Indem wir dieselbe an Euere Excellenz richten, leben wir der festen Ueberzeugung, daß Euere Excellenz in gerechter Würdigung der Sachlage wie wir das Gefühl empfinden wird, daß das vierzehnjährige Bestehen der Union zum Schutze der Werke der Litteratur und Kunst nicht allein die Zweckmäßigkeit und Festig keit dieses Verbandes beweist, sondern auch dem Drange nach Ge- die Anschauung, wonach der Schutz der fremden Werke eine ebenso große sittliche Pflicht bildet wie der Schutz der einheimischen BZ^rke, immer allgemeine^ wird, und daß in am um dieser Strö^mun^g würden, wie denn anderseits diese Staaten den Eintritt Oester reich-Ungarns auch als einen großen Fortschritt begrüßen müßten. Die Entscheidung liegt bei der k. k. österreichischen Regierung. In der an das königlich ungarische Justiz-Ministerium gerichteten Zuschrift heißt es am Schlüsse: Was Ungarn im besonderen anbelangt, so erzeugt dasselbe auf dem Gebiete der Litteratur, der Musik und der bildenden besserung der internationalen Beziehungen Ungarns wird gewiß nur dazu beitragen, der ungarischen Litteratur im Auslande eine größere Verbreitung als bisher zu sichern. Bis jetzt wurden nämlich die Werke ungarischer Schriftsteller im Auslande verhältnis mäßig wenig übersetzt, und zwar hauptsächlich deshalb, weil heute wo er die Uebersetzung eines ungarischen Werkes zu drucken be ginnt, nicht weiß, ob nicht schon ein anderer Verleger ihm voraus gekommen ist, und ob für seinen Verlagsartikel nicht zur Zeit der Fertigstellung bereits von anderer Seite eine Konkurrenz ent standen sein wird. Der Beitritt Ungarns zur Berner Konvention würde daher nicht nur zur Folge haben, daß die Werke ungarischer Schriftsteller künftig häufiger und besser übersetzt und somit ihr Ruf weit über die Grenze ihres Vaterlandes hinaus getragen würde, sondern er müßte auch den Urhebern aus den Ländern der Die beiden Zuschriften sind namens des Internationalen Verleger-Kongresses und dessen ausführenden Ausschusses von dem Vorsitzenden, Herrn Albert Brockhaus, unterzeichnet. Sonntagsruhe und Sommerferien. Vor einigen Tagen wurde an dieser Stelle berichtet, daß in Brünn die Buchhandlungen den Sommer über und auch einen Teil des Winters ihre Läden am Sonntag ge schlossen Hallen wollen. In einer großen Anzahl kleiner und großer Städte werden die Läden schon lange nur an den Sonntagen vor Weihnachten geöffnet. Sehr bald gewöhnt sich erfahrungsgemäß die Kundschaft daran, ihre Einkäufe an den Werktagen zu machen. In der Regel wird nur der Gewinn an Artikeln, die Buchbinder u. s. w. auch führen, wie z. B. Ansichtskarten, verloren gehen. Ob dieser meist minimale Verdienst es rechtfertigt, daß oft zwei und noch mehr Leuten die in unserer Zeit hochnötige Sonntags ruhe entzogen oder wenigstens mehr oder weniger ver kürzt oder zerstückelt wird, ist mehr als fraglich auch ohne Hereinziehen von etwaigen religiösen Bedenken. An Plätzen ohne Buchhändler-Konkurrenz hat mit wenig Ausnahmen die Oeffnung des Ladens weder Zweck noch Berechtigung, und an größeren bedarf es da und dort nur, daß einer der Kol legen die Sache anregt und das erlösende Wort spricht. So erhalten auch seit zehn und mehr Jahren an vielen Orten, namentlich in den südlichen deutschen Staaten, alle Mitarbeiter — in einzelnen Geschäften selbst die Diener acht und mehr Ferientage, gewiß nicht zum Schaden der betreffenden Geschäfte und ohne daß deshalb mehr Leute an- gestellt werden müßten. Lsatus ills gui proeul Bei gutem Willen führen sich solche soziale Verbesse rungen leicht ein. Kaum in einem anderen Berufe sind sie so nötig wie im Buchhandel, der von seinen Angestellten bei sehr bescheidenem Gehalt sehr viel verlangt. Wo ein Wille, da ein Weg! ö. Kleine Mitteilungen. Neues Formular für den internationalen Fracht brief. — In Nummer 37 des Reichs-Gesetzblattes, ausgegeben am 31. August 1901, wird das am 16. Juni 1898 in Paris abge schlossene Zusatzübereinkommen zu dem internationalen Ueberein- kommen über den Eisenbahnfrachtoerkehr vom 14. Oktober 1890 mit dem Anfügen veröffentlicht, daß das Zusatzübereinkommen nebst dem Vollziehungsprotokoll ratifiziert und die Niederlegung der Ratifikation am 10. Juli d. I. erfolgt ist. Hiernach tritt das neue Abkommen am 10. Oktober d. I. in Kraft. Dadurch ist u. a. auch ein neues Formular für den internationalen Frachtbrief eingeführt, das sich übrigens von dem zur Zeit vorgeschriebenen nur in wenigen, minder erheblichen Punkten unterscheidet. Für das Aufbrauchen der alten Formulare ist eine einjährige Frist be stimmt, die also mit dem 9. Oktober 1902 abläuft. Sie kann, da sie im Staatsvertrage selbst festgesetzt und eine weitere Erstreckung nicht vorgesehen ist, nicht verlängert werden. Für den inneren Verkehr ist bekanntlich mit der Eisenbahnverkehrsordnung vom 26. Oktober 1899 schon seit dem 1. Januar 1900 ein neues Fracht briefformular eingeführt, neben dem das frühere noch bis ein schließlich 31. Dezember d. I. verwendet werden darf. Kunsterziehungstag in Dresden. — Unter dem vor stehenden Namen wird am 28. rknd 29. d. M. in Dresden ein Kongreß von deutschen Künstlern, Schriftstellern, Schulmännern und anderen Freunden der Sache zusammentreten, um in der Er kenntnis, daß der Kunstsinn und die Kunstkraft des deutschen Volkes nur erblühen können, wenn man schon die Kinder zur Kunst führt, über geeignete Maßnahmen zu beraten. Es werden sprechen über das Kinderzimmer Lehrer R. Roß (Hamburg), über das Schulgebäude Professor Th. Fischer (München), über den Wandschmuck Regierungsrat vr. von Seidlitz (Dresden), über das Bilderbuch Direktor vr. Pauli (Bremen), über Zeichnen und Formen Lehrer C. Götze (Hamburg), über Handfertigkeit Direktor vr. P. Jversen (Berlin), über eine An leitung zum Genuß von Kunstwerken Direktor I)r. Lichtwark (Hamburg). Die beiden Dresdener Anreger dieser Bestrebungen sind Ferdinand Avenarius und Professor vr. Paul Schumann. 986*
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