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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.09.1900
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1900-09-03
- Erscheinungsdatum
- 03.09.1900
- Sprache
- Deutsch
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204, 3. September 1900. Nichtamtlicher Tech 6499 aä d) Es wird praktisch nicht durchführbar sein, zu ent scheiden, welche Bücher für -längeren- Gebrauch bestimmt sind; hier müßte mindestens ein Zeitraum fixiert sein, uä o) Wäre doch wohl ganz unzweckmäßig. II. Es wäre empfehlenswert, mindestens noch bis Ostern 1902 auf Draht geheftete Schulbücher zuzulassen. III. Beantwortung dieses Punktes ist der Vertretung des Buch binder-Gewerbes zu überlassen. IV. Im Sinne unserer obigen prinzipiellen Stellung und im Hin blick auf unsere Beantwortung sub la und II wäre cs em pfehlenswert, mit den anderen deutschen Staatsregierungen in Verbindung zu treten, und zwar bitten wir: die König lich Sächsische Staatsregierung möge von einer solchen Verordnung überhaupt durchaus absehen und die anderen deutschen Staatsregierungcn ersuchen, ebenso zu verfahren; falls die Königlich Sächsische Staatsregierung sich hierzu aber nicht entschließen könne, so möchten Schulbücher mit Drahtheftung jedenfalls nicht früher als Ostern 1902 verboten werden. -Hochachtungsvoll Der Vorstand des Vereins Dresdner Buchhändler. R. Heinze, Gg. Schmidt, Vorsitzender. Schriftführer. - Kleine Mitteilungen. Post. Neues Postübereinkommen Oesterreichs mit der Schweiz. — Die wichtigsten Neuerungen, die durch das in Bregenz abgeschlossene und am 1. September in Kraft getretene Uebereinkommen zwischen Oesterreich und der Schweiz herbei geführt werden, sind folgende: Die Gewichtsabstufung für die Be messung der Briefgebühr wird im Verkehre zwischen Oesterreich und der Schweiz von 15 auf 20Gramm erhöht. Pakctseudungen bis 5Kilo- gramm unterliegen den im allgemeinen Postpaketvertrage festgesetzten Gebühren. Im Gewichtsporto (1 Krone für gewöhnliche Pakete) tritt hierdurch keine Aenderung ein; dagegen wird die Versiche rungs-Gebühr sür Wertsendungen auf 10 Heller für je 300 Frcs. des angegebenen Wertes ermäßigt. Pakete bis 5 Kilogramm. Eil und Nachnahmesendungen unterliegen dem Frankozwange. Adreß- änderungen werden sür alle Pakete, ohne die bisher geltende Beschränkung auf Pakete, deren angegebener Wert 500 Frcs. nicht übersteigt, zugelassen. Ermäßigung und Auflassung der Nachnahmen wird für alle Nachnahmesendungen unter den für Adreßänderungen vorgeschriebenen Bedingungen zugelassen. Auf den Bcgleitaoressen zu Wertpaketen ist ein Abdruck des Siegels, das zum Verschlüsse der Sendung gedient hat. nicht er forderlich. Pakete ohne Wertangabe, die durch den Verschluß oder die Unteilbarkeit des Inhalts genügend gesichert sind, brauchen nicht gesiegelt oder verbleit zu werden. Im Postwege abonnierte Zeitungen können aus Oesterreich nach der Schweiz und umgekehrt gegen Entrichtung einer festen Gebühr überwiesen werden, die in Oesterreich aus 1 Krone festgesetzt ist. Unkenntnis der Urheberrechtsgesetze. — Von Herrn Robert Lutz in Stuttgart wird uns geschrieben: -Deutschland ist das Land, in dem am meisten Uebersetzungen erscheinen, und an dieser Industrie sind vorzugsweise Frauen, namentlich frühere Lehrerinnen oder Gouvernanten, beteiligt; aber leider macht man die häufige Erfahrung, daß darunter manche entweder keine Kenntnis der internationalen Urheberrcchtsgesetze besitzen, oder es mit der Uebertrctung derselben nicht genau nehmen. Erst in der jüngsten Zeit habe ich wieder zwei Uebersetzcrinnen auf Eingriffen in meine Verlagsrechte betroffen; die eine hat eine unautori sierte Uebersetzung des Barricschen -Ein Fenster in Thrums-, die andere eine der berühmten Detektivgeschichten von C. Doyle er scheinen lassen. Diesen Fällen reihen sich frühere Erfahrungen ähn licher Art au. Beispielsweise erhielt ich einmal das Angebot der Uebersetzung eines Haggardschen Romans, den eine Dame in einer großer Berliner Zeitung hatte erscheinen lassen. Auf meine Er kundigung bei der Ucbcrsetzerin, ob sie die Autorisation besitze, mußte sie gestehen, daß das nicht der Fall sei, und als ich ihr riet, die Autori sation nachträglich zu erwerben, nahm mir die Dame sichtlich übel, daß ich ihr die Augen geöffnet hatte, indem ich sie auf ihr Delikt aufmerksam machte. In sämtlichen zu meiner Kenntnis gelangten Fällen dieser Art stellten sich diese Frauen auf den Standpunkt der Unkenntnis der Litteraturverträge oder redeten sich sonstwie aus; die eine übersetzte, um sich ihr Taschengeld zu verdienen, die andere für wohlthätige Zwecke, eine dritte, um als Witwe ihre Kinder durchzubringcn! Häufig gaben sie ihre Uebersetzung als -Bearbeitung- aus. Sie bilden sich offenbar ein. Stoff und Inhalt einer Erzählung sich aneignen zu dürfen, wenn sie denselben nur eine freie Wiedergabe zu teil werden lassen, und einzelne gehen dabei in der Ausbeutung so weit, sogar den Namen des Autors zu verschweigen. Selbstverständlich stellen auch männliche Ueber- setzer ihr Kontingent zu dieser unlauteren Uebersetzungsindustrie. Wie viele Fälle von Verletzung des Urheberrechtes fremder Autoren mögen gar nicht zur Kenntnis der Geschädigten kommen, da die letzteren meist nur ganz zufällig Kunde von dem Eingreifen in ihre Rechte erlangen! Die Ueoertretungen auf diesem Gebiete haben sich mit der Ausbreitung der Litteraturverträge naturgemäß gehäuft, da cs jetzt nicht mehr viel herrenloses Gut giebt, und so dürfte cs an der Zeit sein, daß einmal in der Presse auf diesen Uebelstand aufmerksam gemacht wird. Die letztere selbst kann zur Verbesserung des Zustandes wesentlich beitragen, indem sie allen Angeboten von Uebersetzungen und -Bearbeitungen- gegenüber eine scharfe Kontrolle bezüglich der Autorisationsfrage anstellt.« Lohnbewegung der Buchbinder. — Eine Versammlung der Buchbindereibesitzer Berlins tagte am 30. August im Deutschen Hof, um sich über ihre Stellung zu den neuerdings erhobenen Forderungen der Gehilfen schlüssig zu machen. In der ungewöhnlich zahlreich besuchten Versammlung wurde festgestellt, daß sämtliche Buchbindereibesitzer Berlins vollkommen einig sind und geschlossen Vorgehen werden. Die Versammlung nahm einstimmig die folgende Resolution an, die Herr Gravenstein-Charlottenburg ein gebracht hatte: -Die heutige, von fast sämtlichen Buchbindcreibesitzern Berlins besuchte Versammlung hat eine Kommission aus Herren des Verbandes der Berliner Buchbindereibesitzer, der Berliner Buchbinder-Innung und von Buchbindereibesitzcrn des Geschäfts bücherfaches als ihre Vertretung gewählt. Diese Kommission soll gemeinschaftlich beraten, welche Schritte gegen die Lohnbewegung der Gehilfenschaft zu thun sind, und soll energisch gegen die ganz ungerechtfertigten Forderungen der Gehilfen Front machen.- Lehrmittel-Ausstellung. — Mit der 14. Thüringer Lehrer- Versammlung in Gera am 1. und 2. Oktober d. I. soll eine Aus stellung von Lehr- und Lernmitteln für das gesamte Fortbildungs schulwesen verbunden werden. Die Einrichtung der Ausstellung hat die Buch-und Kunsthandlung Max Lange dort übernommen, auf deren Mitteilung und Aufforderung im Anzeigenteile (Seite 6524) hiermit aufmerksam gemacht sei. -Lachs-, Verein jüngerer Buchhändler zu Danzig. — Am 8. und 9. September d. I. feiert der -Lachs-, Verein jüngerer Buchhändler zu Danzig, sein erstes Stiftungsfest: Sonnabend, den 8., abends 9 Uhr, Festkommers, Sonntag, vormittags Früh schoppen, nachmittags Ausflug nach Zoppot. Die Herren Kollegen sind sreundlichst zur Teilnahme eingcladen. Gefällige An meldungen sind an den Vorsitzenden, Herrn William Dieball, i/H. L. G. Homanns Buchhandlung, zu richten. Personalnachrichten. Berufsjubiläum. — Wie wir erfahren, konnte Herr I)r. Eduard Brockhaus in Leipzig, den wir erst kürzlich zu seinem fünfzigjährigen Doktorjubiläum zu begrüßen die Freude hatten, am 2. d. M. auch das fünfzigjährige Berufsjubiläum begehen, da er am 2. September 1850 in das väterliche Geschäft eingetreten ist. Unseren aufrichtigen Wünschen für das fernere Wohlergehen des verdienten und allgemein verehrten Herrn Jubilars schließen sich gewiß recht viele Kollegen im deutschen Buchhandel von Herzen an. Jubiläum. — Die fünfundzwanzigste Wiederkehr des Tages, an dem er zum Teilhaber seines großen Geschäftes ernannt worden ist, konnte am 2. d. M. Herr Or. Oskar von Hase in Leipzig, Mitinhaber der Firma Breitkopf L Härtel, feiern. Im Buch- und Musikalienhandel und nicht minder im Buchdruck ist cs wohlbekannt, welche großen Verdienste Herr vr. von Hase um das Gemeinwohl dieser Berufszweige, denen er seit 1869 ange hört, sich erworben und mit welchem Opfermut er seit fünfund zwanzig Jahren neben der Thätigkeit im eigenen Geschäft seine Arbeit auch dem öffentlichen Interesse gewidmet hat. Wir erinnern daran, daß es seine energischen Anregungen waren, aus denen das Deutsche Buchhändlerhaus in Leipzig und das kürzlich daneben erstandene und es hoch überragende Deutsche Buchgewerbe haus erwachsen sind. Der Verein der Deutschen Musikalienhändler und ebenso der Centralverein für das gesamte Buchgewerbe, der jetzige Deutsche Buchgewerbeverein, sind auf seinen Ruf zusammen- getrcten und unter seiner umsichtigen und andauernden Leitung zu lebenskräftigen Körperschaften emporgewachsen. Lange Jahre wirkte und wirkt der Unermüdliche in Ausschüssen und auch in den Vor- standskollegicn des Vereins der Buchhändler zu Leipzig und des Börsenvereins. Seine frische, liebenswürdige Persönlichkeit ist eine der bekanntesten im deutschen Buchhandel, und sicher werden zahl reiche Kollegen gern von diesem Jubiläum Kenntnis nehmen und mit uns des verehrten Mannes aufrichtig glückwünschend gedenken, 872»
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