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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.09.1900
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1900-09-04
- Erscheinungsdatum
- 04.09.1900
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- Deutsch
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6526 Amtlicher Teil. 205, 4. September 1900. Urban L Schwarzenberg in Wien. Lolruoiäsiuültt, (4.: Dis sviwslisoüsv UsbruvAsmittsl. 2. xr. 8°. (8. 193-384 m. ^.bbildAv. u. 1 ksrb. Dsk.) n. 4. 80 Verlagsanstalt Bcnziger L Co. in Einsiedel»». Welt, alte u. neue. Illustriertes Familienblatt zur Unterhaltg. u. Belehrg. Chefred.: K. Muth. Red. f. Oesterreich-Ungarn: F. Zöhrer. 35. Jahrg. 1901. (Scptbr. 1900 — 1901.) 12 Hfte. Fol. (1. Hst. 64 S.) bar s —. 50 Verzeichnis künftig erscheinender öiicher, welche in dieser Nummer zum crstcnmale nngekündigt find Oscar Coblentz in Berlin. 6540 Dirsvb-IVillrivA, Ulslrtro-IllZsvisur-IIslsvdgr 1901. 6sb. 2^50-ß. Franz Dcnticke in Wien. 6546 Dsr Ourort Lsdsv b/IVisu. 6sb. 1 .E 50 c). Lottsr^i, pb^siolsAisobs Oüsmis. 2. Distsrun». 2 .E. Lrsus u. Lolisko, dis putboioAisobsn Lselrsntormsn. III. Ilci. 1. llboil. 14 6rubsr, dis Drostitutiou. 1 Lolisvb, diltstisebg Düsrspis ebronisebsr Lrsvlcüsitsv. II. 10^E. Usvivv/, ^rLnsivsrorduuuAslsbrs. Nit LsilsZs. 18 ./7. H. R. Dohr« in Dresden. 6541 von 8ebliobtsgro1I, dis Vsnuspsitsobg. I. 3 W. Dünnhaupt in Berlin ixr. 6534 George, Hie gut Brandenburg. Geb. 4 50 -H. Bernstorff, Unsere blauen Jungen. 2 G. Hirth's Kunstverlag in München. 6544 -Jugend». 5. Jahrgang. 4. Quartal. 3 ^ 50 °). W. H. Kühl in Berlin. 6547 2sitdobrikt dsr 6sssUsobs.lt I. Urdbunds üu Lörlin. Land 35. 1900. Holt 2 - 2 F6 SO -Z. Friedrich Lnckhardt in Leipzig. 6544 Heideprim, Verzeichniß der Deutschen Reichs-Post- u. Telegraphen- Beamten. 1. Jahrg. 1900. Kart. 2 E. Pierson's Verlag in Dresden. 6540 Schilling, Lotos. 1 geb. 2 Schneider, Melusine. 1 Ä 50 H. Püringer, Gedichte. 3 geb. 4 Georg Reimer in Berlin. 6545 Outtstsdt, Lrsnbsubsus-Dsxibou für dss Dsutsobs Usiob. 22 gsb. 24 Emil Roth in Gießen. 6548 Schmehl, Darstellende Geometrie. 4 geb. 4 60 Scheitlins Bnchh. Nachf. L. Kirschner-Engler in 6546 St.-Gallen. 8obvöirsr Arsxbisobs NittsilunAsn. 19. Isbrg. 9 Max Schober in Karlsruhe. 6544 Schwarz, Geschichte der Stadt Ettlingen. 1. Lieferung. 40 L. Hermann Walther in Berlin. 6547 Perthes, eine moderne Gründergeschichte. 50 Schäfer, der Handel in der Volkswirtschaft. 50 VsUsntin, dis Ilrssobsn dss LrisZss envisobsn Lnglsud u. d. LursnrspubUIrsu. 2 .F. Nichtamtlicher Teil Der Pariser internationale Kongretz für litterarisches und künstlerisches Eigentum. (16.-21. Juli 1900.) (Aus dem -Droit d'L.utsur-, Nummer vom 15. August 1900, Seite 97—107.) (Fortsetzung aus Nr. 203.) Geschützte Werke (Berichterstatter: Herr Maillard). Damit keine Geistesschöpfung ohne Schutz bleibe, hat die Kommission den von Herrn Pesce vorgeschlagenen Ausdruck »Geistesmerk« angenommen, der auch die wissenschaftlichen Arbeiten und diejenigen des Ingenieurs umfaßt, sofern letztere nicht ein industrielles Ergebnis erzielen und daher in den Bereich der Erfindungspatente fallen. Herr CH. konstant hätte allerdings lieber an der fast familiär gewordenen Be zeichnung »Werke der Litteratur und Kunst« festgehalten, der Kongreß glaubte aber die Grenzen des Gesetzes eher weiter ziehen zu sollen, denn nach dem Berichterstatter ist man gar leicht geneigt, unter Werken der Litteratur und Kunst nur diejenigen zu verstehen, die einen gewissen litte- rarischen und künstlerischen Wert haben. Ausdrücklich wurde bemerkt, daß die im zweiten Absatz des ersten Artikels ent haltene Aufzählung nicht restriktiv aufzufassen ist, und daß die Worte »alle den graphischen und plastischen Künsten angehörenden Werke« insbesondere die Werke der Architektur und die Photographieen einschließen. Auch erstreckt sich der Schutz auf diejenigen Werke, die in Zeitungen und Zeit schriften erschienen sind, worüber Herr Pesce einen besonderen Bericht zu dem nunmehr mit Artikel 1 vereinigten Artikel 8 ausgearbeitet hatte. Dagegen wurden die Preßneuigkeiten aus dem Entwürfe ausgemerzt, da deren Wiedergabe aus schließlich ins Gebiet des unlauteren Wettbewerbs fällt. Der ursprüngliche Text besagte, die in Zeitungen er scheinenden Werke sollten geschützt sein, »ohne daß es dazu irgend eines Schutzvorbehalts bedürfte«. Der Kongreß be schloß, den Grundsatz, daß der Schutz von der Erfüllung keiner Bedingungen oder Förmlichkeiten abhängig sein solle, auf alle Werke ohne Unterschied auszudehnen, was in einem besonderen Artikel (Artikel 2) seinen Ausdruck fand. Schutz da u er (Berichterstatter: Herr Taillefer). Aus praktischen Gründen und als Konzession an die Gegenwart hatte der Ausschuß als Schutzfrist diejenige von achtzig Jahren post wortsm suotoris gewählt. Der Vorschlag, eine Schutzfrist von bloß fünfzig Jahren nach dem Tode des Urhebers aufzustellen, wie dies die Gesetze von fünfzehn Ländern thun, fand vor dem Kongreß keine Gnade, da zwei Länder (Spanien und Columbien) schon den erstgenannten weiteren Schutz stipulieren, so daß die zweitgenannte Schutzfrist dagegen einen Rückschritt bedeuten würde. Anonyme Werke (Berichterstatter: Herr Taillefer). Die Schutzfrist für solche Werke, deren Verfasser sich nicht zu erkennen giebt, wurde nicht auf das Ableben des Verlegers basiert, da dies praktische Schwierigkeiten nach sich zieht, sondern ans achtzig Jahre nach der ersten Veröffentlichung bestimmt. Bemerkenswert ist, daß jede Vorschrift, betreffend pseudonyme Werke, im Entwurf weggelassen wurde, weil, wie der Bericht sagt, »man ein anonymes Werk vor sich hat, wenn das Pseudonym nicht durchsichtig ist und deshalb in der Folge für den Autor nicht einen wirklichen Namen bildet«. Dagegen wurden in Bezug auf die Schutzdauer die unter dem Namen einer juristischen Person erscheinenden Werke den anonymen Werken gleichgestellt. Mitarbeiterschaft (Berichterstatter: Herr Harmand). Der Grundsatz der Gleichheit der Rechte der Mitarbeiter auf das gemeinsam verfaßte Werk und der Unteilbarkeit dieses Werkes wurde nach einer interessanten Diskussion durch Bei fügung der Worte »sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde« gemildert. Es kommt nämlich öfters vor, daß sich
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