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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.04.1884
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1884-04-15
- Erscheinungsdatum
- 15.04.1884
- Sprache
- Deutsch
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Nichtamtlicher Theil. Der Verein der Leipziger Sortiments-Buchhändler. Die den deutschen Buchhandel seit Jahren bewegende Rabatt srage, deren Spitze fortdauernd gegen Leipzig gerichtet ist, hat schon wiederholt einzelne Leipziger Firmen veranlaßt, eine Abstellung dieser Klagen zu versuchen. Die betreffenden Bemühungen konnten jedoch so lange zu keinem befriedigenden Resultate führen, so lange nicht einerseits den eigenthümlichen Platzverhältnissen Leipzigs genügend Rechnung getragen wurde, andererseits Aussicht vorhanden war, die Mehrzahl der Leipziger Herren College» zu gemeinsamem Handeln zu bewegen. Die neuesten Schritte in dieser Richtung haben nun am 29. Februar d. I. zur Gründung des Vereins der Leipziger Sortiments-Buchhändler geführt, dessen Statuten hier nach folgend abgedruckt sind. Es sind fast alle Leipziger Sortimenter dem Vereine bei getreten. Zunächst handelt es sich um eine Regelung des Leipziger Orts verkehrs. Eine Verständigung mit den auswärtigen Collegen ist in weitere Aussicht genommen. Eine große Anzahl namhafter Leipziger Verleger sind diesen Bestrebungen entgegen gekommen und haben, der den Statuten an gefügten Schlußbemerkung zustimmend, ihre Mitwirkung durch Unterzeichnung der am Schlüsse abgedruckten Erklärung zugesagt. Statuten. 8-1- Der Zweck des Vereins der Leipziger Sortiments-Buch händler ist: 1) Die Pflege eines auf solider Basis beruhenden Geschäfts verkehrs, 2) die Wahrung gemeinsamer Interessen, 3) die Feststellung geschäftlicher Normen für den Verkehr der Mitglieder mit dem Publicum. 8- 2. Die Mitgliedschaft des Vereins, welche persönlich ist, können erwerben: Die Inhaber Leipziger Buchhandlungen oder deren gesetzliche Vertreter. Von dem Eintritt sind ausgeschlossen: Personen, welche die bürgerliche Ehre verloren haben, welchen die Ausübung der bürgerlichen Ehrenrechte auf Zeit untersagt ist. 8 3. Ueber die Aufnahme in den Verein entscheidet, nach voraus- gegangencm schriftlichen Anträge bei dem Vorstand, schriftliche geheime Abstimmung der Mitglieder mittels verschlossener Stimm zettel. Die Eröffnung und Auszählung derselben geschieht durch den Vorstand. Die Aufnahme erfolgt, wenn zwei Drittel sämmtlicher Mit glieder sich für dieselbe erklären. 8- 4- Im Anschluß au die Beschlüsse der Delegirten-Versammmlung der Provinzial- und Lokalvereine im deutschen Buchhandel der Ostermesse 1882 machen sich die Mitglieder verbindlich: ^.) Den Verkehr außerhalb Leipzigs betreffend: Kundenrabatt (von Wiederverkäufern abgesehen) in der Höhe von mehr als 10U vom Ladenpreise, oder Ver günstigungen, die eine Höhe des Rabattes über ION hinaus bewirken würden, nicht zu gewähren; auf wöchent lich erscheinende Zeitschriften aber Rabatt überhaupt nicht zu geben. Ausgenommen hiervon sind Bücher, welche aus zweiter Hand, als Restauflagen re. rc., billiger, als vom Verleger zu be ziehen sind, auch wenn dieselben von letzterem nicht öffentlich im Preise herabgesetzt sind, sowie solche Werke, bei denen der Verleger ausdrücklich seine Zustimmung zu einer Preisre- duction gegeben hat. Ferner soll bei sämmtlichen Artikeln der Baarsortimentcr: F. Volckmar, L. Staackmann rc. nachgelassen sein, die selben bis auf Weiteres mit 25H> Ausschlag auf den Netto preis des einzelnen Exemplares zu verkaufen. L) Den Leipziger Platzverkehr betreffend: Die vorstehenden Bedingungen sollen auch für Leipzig gelten; doch soll nachgelassen sein, an die in Leipzig und in dessen un mittelbaren Vororten wohnhaften Abnehmer Kundenrabatt bis zur Höhe von 15 o/o zu gewähren. Ausdrücklich ausgenommen von diesem Maximalrabatt sind Zeitschriften, welche in kürzeren Perioden, als einem Viertel jahre erscheinen. 8- 5- Jedes öffentliche Angebot von Rabatt in ziffermäßiger oder unbestimmter Fassung ist zu unterlassen. Als öffentliches Angebot soll außer den Ankündigungen in Zeitungen, Journalen rc. angesehen werden, wenn dasselbe in Schaufenstern oder in anderen Vorrichtungen dem Publicum vor Augen gelegt, oder mittels gedruckter, bez. auf mechanischem Wege vervielfältigter Anzeigen an Privatpersonen, Behörden, Corporationen rc. gerichtet wird. 8- 6. Die Mitglieder verpflichten sich, an die dem Verein nicht angehörenden Sortimenter und Antiquare kein Sortiment zu liefern. 8. 7- Uebertretungen der unter ß. 4, 5 und 6 festgesetzten Be stimmungen werden mit einer entsprechenden Conventionalstrafe belegt und können im Wiederholungsfälle zur Ausschließung aus dem Verein führen. 8- 6- Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern, welche in der ersten Jahres-Versammlung durch einfache Majorität auf drei Jahre gewählt werden, und unter sich den Vorsitzenden zu wählen haben. 8^ 9. Die regelmäßigen Versammlungen finden viermal im Jahre, und zwar in der ersten Monatshälfte eines jeden Quartals, statt. Der Vorstand ist berechtigt, jederzeit außerordentliche Ver sammlungen einzuberufen; er ist dazu verpflichtet auf schriftlichen Antrag von fünf Mitgliedern des Vereins. 8- 10. Die Beschlüsse werden durch einfache Majorität der in der Versammlung Anwesenden gefaßt und sind für sämmtliche Mit glieder des Vereins bindend. 246*
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