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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.07.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-07-28
- Erscheinungsdatum
- 28.07.1904
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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6380 Nichtamtlicher Teil. 173, 28. Juli 1904. Ferdinand Schöning!) in Paderborn ferner: 6390 Schöninghs Tertausgaben alter und neuer Schriftsteller: Lessings Minna von Barnhelm. Kart. 40 «h. Körners Zriny. Kart. 30 H. Herders Cid. Kart. 40 -H. Shakespeare, König Richard II. Kart. 30 H. Grillparzer, Gastfreund. Kart. 30 H. — Medea. Kart. 30 H. Nrbelungenlied. Kart. 30 H. Das Gudrunlied in Auswahl. Kart. 30 -H. Hermann Seemann Nachf. in Berlin. 6389 Lvalä, ver st-iils Lse. 1 xed. 2 Verlag der Aerzllichen Rundschau in München. 6388 Conrad Werste s Bnchhandlg. (Gg. Schmidt) Vcrlags- Conto in Dresden. 6388 Dittried, Larl und 8ein6 Lellrikten. 0a. 1 ^ 20 ^; §ed. 1 ^ 80 c). Nichtamtlicher Teil. Die neue Salzung des Allgemeinen Deutschen Buchlzandlungs- Gelzilfen-Verbandes. (Vgl. Nr. 148. ILO. ISS. 1S1, 189 d. Bl.) Durch den Artikel des Herrn Paschke in Nr. 169 des Börsenblatts ist die Zukunft des Verbands bei Ablehnung der neuen Satzungen noch immer nicht geklärt worden. Herr Paschke gibt den Mitgliedern bekannt, daß der Verband in solchem Falls liquidieren müsse, was die Zertrümmerung des Verbandes bedeuten würde. Nun war aber vielfach die Meinung verbreitet, daß bei einer Liquidation des Verbandes die gegenwärtigen Mitglieder so viel von der Sicherstellung des vorhandenen Vermögens profitieren würden, daß ihre Ansprüche bei Leben und Tod vollkommen befriedigt werden könnten. Das ist aber eine irrige Annahme, denn auf der 104. Versammlung des Kreises Leipzig vom 11. Juli 1904 wurde den Teilnehmern auf Befragen von zuständiger Seite erklärt, daß das vorhandene Vermögen der Witwen- und Waisenkasse z. B. nur für eine etwaige Dauer von 12 Jahren ausreichen würde, bei der gegenwärtigen Zahl von rund 170 Witwen gerechnet. Das sind trübe Aussichten. Ob es jedoch nicht vielleicht besser ist. durch Liquidation des Verbands während dieser Zeit den gegenwärtigen Witwen eine einigermaßen auskömmliche Pension sicherzustellen, als daß man durch An nahme der neuen Satzungen den am 31. Dezember 1904 vorhandenen Witwen jährlich 60 ^ (Z 7. Absatz 5), d. h. eine Summe gewährt, von der sie »weder leben noch sterben können«, ist eine Frage, deren Entscheidung der nächsten Hauptversammlung Vorbehalten bleiben möge. Nicht um persönliche Meinungen zu verteidigen, oder um Angriffe auf Personen zu führen, sondern lediglich, um die Sachlage zu klären, habe ich meinen in Nr. 156 des Börsenblatts veröffentlichten Artikel geschrieben, und aus gleichen Gründen gehe ich in nachstehendem auch nochmals aus den letzten Artikel des Herrn Paschke ein. In dem meinigen ist mir insofern tatsächlich ein schwerer Irrtum unterlaufen, als ich in den Ausführungen zur Witwen kasse. statt mit dem Jahre 1945 als Sterbejahr, mit dem Jahre 1915 gerechnet habe und mir dabei die Rente in die Feder gelaufen ist. die erst nach vierzigjähriger Mitgliedschaft (d. i. im Jahre 1945) gewährt wird. Dabei hatte ich mich aber zugunsten der neuen Satzungen geirrt. Selbstverständlich ist dann aber auch mein Wort von den »üppigen Renten- ein Irrtum. Hätte Herr Paschke mit einem Beitrag gerechnet, der dem gegenwärtigen von 30 am meisten nahekommt, d. h. mit einfachen Anteilen, so hätte er notgedrungen auch ganz minimale Renten heraus gerechnet und den Mitgliedern nicht solche in glänzendem Lichte vorgeführt, wie sie sie bei einem Durchschnitts gehalt und Durchschnittslebensalter niemals erhalten können. Ein Beitrag von 131 ^ ist tatsächlich für einen Buchhandlungsgehilfen unerschwinglich, und ein Lebensalter von fünsundsechzig Jahren ist zu hoch gerechnet. Daß Herr Paschke derartig hohe Beiträge seinen Aufstellungen zugrunde legt und mit einem Lebensalter von fünfund sechzig Jahren rechnet, um die »üppige Rente- von 374 bezw. 405 ^ den Mitgliedern vor Augen zu führen, daraus resultiert mein Satz von der Beeinflussung und der Tendenz. Daß dieser Satz durchaus gemäßigt ist und eines unnötig lehrhaften Tones entbehrt, ist unschwer zu erkennen. Wenn mir Herr Paschke einen Irrtum daraus Nach weisen will, daß ich nicht in Betracht ziehe, es seien 85 bezw. 75 Prozent der bisherigen Mitglieder-Beiträge für laufende Verpflichtungen verbraucht worden, so muß ich darauf erwidern, daß die gegenwärtigen Mitglieder auch ein Recht an den restlichen 25 bezw. 15 Prozent haben. Und die freiwilligen Beiträge der Prinzipale sind gleichfalls nicht für die nächste Generatton gezahlt worden, son dern jedenfalls in dem Sinne, daß sie für die invaliden Mitarbeiter bezw. für die Witwen und Waisen ihrer gegenwärtig angestellten Gehilfen Verwendung finden sollen. Durch Einblick in die Aufstellungen des Versicherungstechnikers. die den Verhandlungen des Verbandes mit dem Reichsversicherungsamte zugrunde liegen, habe ich mich aber überzeugen können, daß das gegenwärtige Vermögen den alten Mitgliedern reserviert bleibt, indem es bei den rechnerischen Aufstellungen ganz besonders behandelt wird, mit Ausnahme der Beiträge, die die unverheirateten Mitglieder bis dahin zur Witwen kasse gezahlt haben. Wie Herr Paschke in seinem letzten Artikel ausführt, sollen durch Einbehaltung der Hälfte dieser Beiträge die Rechte aller zukünftigen Mitglieder mit geschützt werden. Ja, haben denn die unverheirateten Mitglieder ihre Bei träge zur Witwenkasse nur deshalb gezahlt, um jetzt mit einem halben Rechte abgespeist zu werden? Ist es nicht eine Ungerechtigkeit, daß sie nur die Hälfte ihrer für diese Kasse unter einer ganz bestimmten Voraussetzung ge zahlten Beiträge zurückerhalten sollen? Wenn die Hälfte dieser Beiträge die Summe von 20 000 aus macht. — werden diese 20 000 ^ nicht in Wahrheit zur Sicherung von Ansprüchen solcher Mitglieder verwendet, die heute dem Verbände noch gar nicht angehören? Herr Paschke meint, daß bei einer Rückzahlung der vollständigen Beiträge der unverheirateten Mitglieder zur Witwenkasse diese Kasse noch weitere 20 000 ^ verlieren würde. Ganz recht! Abgesehen davon, daß diese Summe bei dem gegen wärtigen Vermögen der Witwen- und Waisenkaffe in Höhe von rund 428 000 keine große Rolle spielt, so will ich hier schon einen Vorschlag zur Kenntnis der Mit glieder bringen, der vielleicht geeignet ist die Witwenkasse vor Rückzahlung von 40 000 zu bewahren. Man möge den gegenwärtig unverheirateten Mitgliedern noch ein Jahr
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