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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.07.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-07-28
- Erscheinungsdatum
- 28.07.1904
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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^8 173, 28. Juli 1904. Nichtamtlicher Teil. 6381 Frist (!) gewähren, um sich zu verheiraten. Ich nehme an, daß sie durchschnittlich zehn Jahre zur Witwenkasse bei gesteuert haben, und gehe von der Meinung aus, daß sie statt der ihnen zurückzuzahlenden 30 bezw. 60 ^ lieber die Gewähr vorziehen, ihrer Witwe schon von 1906 ab eine Rente hinterlassen zu können. Werden die Jung gesellen Ende 1904 ausgesteuert, und heiraten sie dann 1905, so müssen sie nach dem neuen Statut noch 10 Jahre warten, bis ihre Witwen pensionsberechtigt sind. Man könnte hierbei wieder das Gespenst des Versicherungs technikers heraufbeschwören; ich glaube aber, daß der Ver bleib von 40 000 oder auch nur 30 000 das Risiko, das der Kasse durch den Zuwachs von einer entsprechenden Zahl von Mitgliedern erwächst, auch versicheruugstechnisch behoben ist. Geht ei» entsprechender Zusatz zum Z 5 der Witwenkasse nicht durch, so fordert die Billigkeit allerdings, daß den unverheirateten Mitgliedern ihre vollen Beiträge zurückgezahlt werden. Zum Schluß möchte ich noch erwähnen, daß ich in meinem ersten Artikel nur im Interesse des Verbandes nicht Kassen genannt habe, in denen Buchhandlungsgehilfen bezw. Kaufleute besser aufgehoben sind als im Verbände nach den neuen Satzungen. Nachdem mir aber Herr Paschke den Vorwurf großer Leichtfertigkeit aufhängen will, will ich heute einen Verein nennen; nur einen, denn es sollte mir schon leid sein, wenn die rund 600 Leipziger Mitglieder des Verbands ihm daraufhin den Rücken kehren würden. Es ist dies der Leipziger Buchhandlungsgehilfen - Verein. Dieser zahlt, immer nach zehnjähriger Mitgliedschaft ge rechnet, den Witwen seiner Mitglieder 150 den ein fachen Waisen 80 den Doppelwaisen 60 und den Invaliden 600 (!) jährlich, außerdem ein Begräbnisgeld von 160 und all dies bei einem jährlichen Bei trag von 12 Zahlt ein Mitglied weitere 12 für die Krankenkasse, in die er allerdings nur nach ärztlicher Untersuchung ausgenommen werden kann, so hat er ärztliche Behandlung und Arznei frei und erhält im Falle seiner Arbeitsunfähigkeit noch ein Krankengeld von 14 wöchent lich. Ich gehe hierbei von der Meinung aus, daß es dem betreffenden Gehilfen gleich ist, ob er einer unter Aufsicht des Rsichsversicherungsamts stehenden, d. h. dem Verbände gleichartigen Kaffe angehört oder nicht. G. Korczewski. Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Für Verleger von Bedeutung ist die Frage, ob sie bei Erwerbung eines schon vor längerer Zeit erschienenen Werkes, dieses auf Nachdruck zu prüfen haben. Das Reichsgericht erörterte kürzlich diese Frage. Im Jahre 1888 hatte die Verlagsbuchhandlung Walther L Apolant in Berlin das Werk -Unter deutscher Flagge quer durch Afrika, von West nach Ost, von Leonda nach Zanzibar- von Major o. Wissmann zum Preise von zwölf Mark herausgegeben. Der Verlag' ist später in die Hände der Gesellschaft Hermann Walther übergegangen. Von dem genannten Buche sollte im November 1901 eine neue, achte Auslage erscheinen, nachdem die siebente Auflage vergriffen war. Durch Zufall erfuhr nun der Verleger, daß von jenem Buche ein Nachdruck im Ver triebe fei. Die Handelsgesellschaft A. Wertheim in Berlin vertrieb in verschiedenen Ausgaben ein von Hugo Elm in Dresden ver faßtes Buch -Wissmanns Reisen durch Afrika-, das zuerst im Jahre 1889 bei I. Jolowicz (Norddeutsches Verlags-Institut) in Berlin erschienen und, nachdem es im Besitz von vier andern Verlegern gewesen war, im Jahre 1898 in den Besitz des Wert heim gehörenden »Globus-Verlags« in Berlin übergegangen war. Die Preise dieser Bücher sind 1 »4! SS ^ und 38 h. Die Firma Hermann Walther erhob nun gegen den Globus-Verlag und Wertheim Klage wegen Nachdrucks, mit der Begründung, daß nicht allein der Titel der größeren Ausgabe, sondern auch das Format und der Inhalt mit dem bei ihnen erschienenen Wiss- mannschen Buch übereinstimmten. Es wurde beantragt, ihr den entstandenen Schaden zu ersetzen, eine Abrechnung über die Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. -1. Jahrgang. bisher verkauften Exemplare zu liefern und weitere Verbreitung bei Strafe von 100 .«? für jeden Fall zu unterlaßen. Di« ^«sti.iten bi« Klag«b«h-u„ungen^ «in Grunde abgelehnt, weil bestritten werden Knüffe, daß der Globus- Verlag nur deshalb gegründet worden sei, um Verlagswerke durch Wertheim herauszugeben; der gesamte Buchhandel stehe mit dem Globus-Verlag in Verbindung. Das Landgericht Berlin hat nach dem Klageantrag die beiden Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, da nach dem Elmschen Schriften in ihrem ersten Teil einen sklavischen Auszug aus dem Wissmannschen Werk, ohne selbständige Umgestaltung des Stoffs und demnach einen teilweisen Nachdruck des im Ver lag der Klägerin erschienenen Werks bildeten. Die Verurteilung der beiden Beklagten als Gesamtschuldner stützte sich auf die Annahme, daß beide als Verleger der Schriften anzusehen seien. die ^orin stanz zurückverw?esen. Aus den Gründen ist folgendes hervorzuheben. In den Vor- , st..« s«i ..st.....st. dost nu^r ..st Teil de«^«iwühnt«n Büch«« sei, dessen Nutzung dem Vorbesitzer befugterweise^zugestande^r habe. Von dem Elmschen Buch seien mehr als 60 000 Exemplare ver breitet worden, ehe es beanstandet worden sei; es sei im Börsen- äußern Anlaß gehabt zu untersuchen, ob in dem Elmschen Buch ein Nachdruck des Wissmannschen Originalwerks enthalten sei; sie hätten bei der Verbreitung des Elmschen Buchs in redlicher Aus nützung des erworbenen Verlagsrechts gehandelt. 8. Comeniusgesellschaft. — Die diesjährige Hauptversamm lung der Comeniusgesellschaft wird am 13. und 14. August in Jena tagen. Vorsitzender des Ortsausschusses ist Herr Professor ör. Rein in Jena. Auskunft erteilt die Geschäftsstelle der Wissenschaftliche Preisaufgaben. — Die Königliche Akademie der Wissenschaften zu Berlin schreibt aus dem Eller- schen Legat folgende Preisausgabe aus: »Die Akademie verlangt Untersuchungen über die unfern Süßwasserfischen schädlichen Myxosporidien. Es ist alles, was von der Entwicklung dieser Parasiten bekannt ist, übersichtlich zusammenzustellen und mindestens bei einer Spezies der vollständige Zeugungskreis experimentell zu ermitteln.« Der Preis beträgt 4000 Bewerbungsschriften können in deutscher, lateinischer, französischer, englischer oder italieni scher Sprache abgefaßt werden. Schriften, die in störender Weise unleserlich geschrieben sind, können von der Bewerbung aus geschlossen werden. Die Einlieferung hat bis 31. Dezember 1909 zu erfolgen. — Am Leibniz-Tage 1906 hat die Akademie aus der Graf Loubat-Stiftung einen Preis von 3000 ^ an diejenige gedruckte Schrift aus dem Gebiete der präkolumbischen Alter tumskunde von ganz Amerika zu erteilen, die unter den ihr ein- esandten oder ihr anderweitig bekannt gewordenen sich als die este erweist. Einsendungstermin ist der 1. Januar 1906. Es dürfen nur solche Schriften prämiiert werden, die innerhalb der 840
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