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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.09.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-09-11
- Erscheinungsdatum
- 11.09.1901
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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ia)er Nichtamtlicher Teil. Zeitungen und Vücherbelprechungen. (Vgl, Nr, 18l d. Bl,) In Nr, 181 des -Börsenblatts- beklagt sich ein offenbar noch junger Verleger, daß von 90Ü versandten Rezensions exemplaren eines nationalen Werkes nur 250 besprochen worden seien, und appelliert an Verlegervereine und Börsen verein, daß sie der Not des Verlagsbuchhandels in Bezug auf Rezensionsexemplare steuern helfen. Ein Verleger, der in unvorsichtiger Weise die Zeitungen mit Rezensionsexem plaren überschwemmt, leistet dem Buchhandel einen schlechten Dienst; er tragt nur zur Verschlimmerung der Verhältnisse bei. Das Leidige der Sache erblicke ich nicht sowohl darin, daß Zeitungen nur zum geringsten Teil eine Gegenleistung für die empfangenen Exemplare gewähren, als darin, daß die große Mehrzahl der unbesprochenen Rezensionsexemplare von den Redaktionen einfach angeeignet wird. Was wird aus dieser Unmasse von Büchern ? Früher oder später kommen sie doch wieder in Umlauf; die allerwenigsten werden einer sogenannten Redaktionsbibliothek einverleibt. Die meisten werden privatim angeeignet oder verschenkt bis ins dritte und vierte Glied, Zeitungsverleger, Redakteure, Expedienten rc, greifen zu, wo die Rezensionsexemplare als herrenloses Gut daliegen, und ein Teil der Vorräte gelangt sicher noch vor Jahresfrist in die Hände des Antiquars. In all den Kreisen, die zu einer Redaktion gehören, wird aus diesem Grunde auch niemals oder höchst selten ein Buch gekauft werden. Würde ein feineres Eigentumsgefühl dem Rezensionsexemplar gegenüber vorhanden sein, so würden mindestens alle irgendwie wertvolleren Bücher dem Verleger zur Verfügung gestellt werden, wofern sie auf eine Besprechung nicht rechnen dürfen; allein dieses feinere Gefühl findet sich doch zu wenig ver breitet. Was sollen nun aber die Verlegervereine oder der Börsen verein zur Verbesserung der Sachlage thun? Zweifellos können die Vcrlcgervereine, die zunächst berufen sind, etwas thun, wenn auch nicht viel. Sie könnten einmal den Ver such machen, durch einen Fragebogen bei einer Auswahl von etwa Hundert der besseren deutschen Zeitungen und Zeit schriften zu ermitteln, welche Stellung die betreffenden Re daktionen gegenüber den Rezensionsexemplaren einnehmen, ob sie Zusendungen wünschen oder nicht, — ob nur aus einzelnen Gebieten und aus welchen, — ob sie unbesprochene Bücher dem Verleger zur Verfügung stellen oder zurllcksenden, — und dergleichen. Es könnte vielleicht darauf gedrungen werden, daß den unbesprochenen Büchern gegenüber sich die Praxis ausbildet, daß sie entweder den Verlegern zur Ver fügung gestellt werden innerhalb einer bestimmten Frist, oder daß den Verlegern die Versicherung gegeben wird, daß diese Bücher durch Herausnehmen des Titelblattes oder sonstwie vernichtet werden, damit nicht durch die Cirkulation dem Verleger ein positiver Schaden erwächst. Wie wäre es, wenn bei Versendung von Rezensions exemplaren die Praxis eingesührt würde, daß die Verleger die letzten zwei bis drei Bogen fortließen und an deren Stelle eine Postkarte einklebten mit dem Aufdruck ungefähr folgenden Inhalts: »Die Unterzeichnete Redaktion beabsichtigt, das ihr zugesandte Werk zu besprechen, und erbittet sich zu diesem Zweck die Einsendung der zurückbehaltenen Schluhbogen,« — Würde eine derartige Praxis allgemein angewendet, so wäre die ganze Rezensionssrage mit einem Schlage gelöst. Eine Redaktion, die es nicht für der Mühe wert erachtet, sich ver mittelst der Ausfüllung der 3 -^-Postkarte die Schlußbogen zu erbitten, bekundet damit hinlänglich, daß ihr an dem Werke nichts liegt. Liegt ihr oder einem der Mitarbeiter etwas daran, so wird sie sich der kleinen Mühe gern unterziehen. Selbstverständlich würde dann eine Verpflichtung der Re daktion, ein derart unvollständig geliefertes Werk zur Ver fügung zu stellen oder gar zurückzusenden, hinfällig, was für den Buchhandel die Hauptsache ist, weil nämlich die Ver hinderung der Weiterverbreitung von Rezensionsexemplaren damit erreicht wäre. Ein Verleger, bei dem später die be treffenden fehlenden Bogen als defekt verlangt würden, brauchte diese dann in keinem Falle zu liefern. Wir wollen einerseits den Redaktionen die volle Freiheit zuerkennen, eingehende Bücher zu be sprechen oder nicht; anderseits aber wollen wir den Buchhandel davor bewahren, daß die 50—75 Prozent erfahrungsgemäß unbesprochen bleibender Rezen sionsexemplare zu seinem Schaden behalten und weiter verbreitet werden, — Die Situation verlangt eine reinliche Scheidung der Begriffe, hüben und drüben. Daß die Aneignung unbesprochener Bücher widerrechtlich ist und auch gegen die gewöhnliche Moral verstößt, liegt auf der Hand, Der von mir aus prinzipiellen Gründen vor einigen Jahren gegen die Redaktionen der Velhagen L Klasing- schen Zeitschriften geführte Prozeß wegen Herausgabe von Rezensionsexemplaren hat bekanntlich eine gerichtliche Ent scheidung von prinzipieller Bedeutung herbeigeführt, und zwar zu gunsten der Rezensionsexemplare versendenden Verleger, Sobald mein oben gemachter Vorschlag von einer Anzahl Verlagsfirmen znr Ausführung gelangt oder von seiten der Verlegervereine unterstützt wird, kann man der weiteren Ent wickelung der Sache mit Ruhe entgegensehen. Alsdann dürfte auch an dem Standpunkte wenig oder gar nichts auszusetzen sein, den manche Zeitungs- und Zeitschriftenverleger gegenüber dem Rezensionsexemplar einnehmcn, ein Standpunkt, der in vorzüglich charakteristischer Weise eingenommen wird und zum Ausdruck gebracht wurde von seiten der Firma Velhagen L Klasing, die in dem angeführten Rechtsstreit sich wörtlich wie folgt über den Wert des Rezensionsexemplars (laut Ge richtsakten) äußert: »Heute liegt für den Begriff 'Rezensionsexemplare gerade darin das Charakteristische, daß man unter ihnen Objekte sieht, die einen Wert überhaupt nicht haben. Sie sind im Buchhandel das, was man im kaufmännischen Verkehr »Muster ohne Wert- nennt. Für den Verleger besitzt das Rezensionsexemplar thatsächlich nur einen sehr geringen Wert, denn es kostet nur die Auslagen für Druck und Papier; bei einem Romanbande von etwa 300 Seiten beträgt beides zusammen rund 25 H!*) — Bringt die Zeit schrift, der ein Rezensionsexemplar zugesandt wird, eine lobende Besprechung, so macht sie für das Werk eine Re klame, die in gar keinem Verhältnis zu der geringen Gegen leistung des Verlegers steht; dieser sehr günstigen Chance des Verlegers geht die ungünstige zur Seite, daß eine tadelnde oder gar keine Besprechung erfolgt, »Mit der Uebersendung des Rezensionsexemplars, dieses »Musters ohne Wert«, an eine Zeitschrift übergiebt -der Verleger sein Verlagswerk der Redaktion auf Gnade und Ungnade, Ein Aequivalent wird nicht geboten und auch nicht verlangt, denn eine günstige Besprechung hat vielleicht den fünshundertfachen Wert des überreichten Rezensionsexemplars — (es ist angenommen, daß infolge der Rezension vierzig Exemplare L 3 verkauft werden, während die Kosten des Rezensionsexemplars nur 25 H *> Für Mitteilung der Druckerei, die zu diesem Preise her- zustellcn gestattet, wären gewiß zahlreiche Verleger dankbar. Der Verfasser, 936»
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