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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.05.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-05-19
- Erscheinungsdatum
- 19.05.1908
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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115, 19. Mai 1908. Nichtamtlicher Teil. vörlkNdlatt,. d. Mich«, vuchh-nd-l. 5603 schuldners. Er darf das Verlagsrecht also nur dann verkaufen, wenn es entweder nach dem Inhalte des Verlags vertrages oder nach Z 28 I des Verlagsrechtsgesetzes übertragbar ist. Durch einen nur über das einzelne Werk geschlossenen Ver trag kann deshalb ein Verlagsrecht, das zur Masse gehört, nicht ohne Zustimmung des Verfassers übertragen werden. Gegen Mißbrauch der Versagungsbefugnis des Verfassers schützt die Vorschrift des 8 28 I, Satz 3 des Verlagsrechts gesetzes, wonach er die Zustimmung zur Veräußerung nur aus einem wichtigen Grunde versagen darf. Besonders zu beachten ist, daß in jeder Veräußerung durch den Verwalter die Erklärung liegt, in den Verlags vertrag eintreten zu wollen. Eine Veräußerung ist also dann unzulässig, wenn der Verwalter des Eintrittsrechts durch Schweigen oder Weigerung gemäß § 17 II der Konkurs ordnung verlustig gegangen ist (s. hier II 2 b). b) Die Übertragung der Rechte des Verlegers durch den Verwalter führt nun im Gegensatz zur Veräußerung des Verlagsrechtes außerhalb des Konkurs» erfahrens eine Sonderrechtsnachfolge in die Schuld herbei, d. h. der Eintritt des Erwerbers in den Verlagsvertrug hat zur Folge, daß der Verfasser die Erfüllung der Verpflichtungen auf Ver vielfältigung, Verbreitung, Honorarzahlung rc.. die bis zur Eröffnung des Verfahrens dem Gemeinschuldner oblagen und durch Ausübung des Wahlrechts, betr. Eintritt in den Verlagsvertrag, auf die Masse Übergegangen waren, nunmehr von dem Erwerber fordern darf (88 414, 15 B. G.-B.). Der Gemeinschuldner und der Verwalter scheiden aus den Verbindlichkeiten aus. Nur eine Ausnahme macht 8 36 II Satz 2 des Verlagsrechtsgesetzes zu Gunsten des Verfasses, nämlich in Ansehung des Schadens, den der Erwerber bei Nichterfüllung der ihm erwachsenen Verpflichtungen zu ersetzen hat. Für diesen Schaden haftet die Masse wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Und wird das Konkursverfahren aufgehoben oder ein gestellt (ZZ 202 u. folg. K.-O.), so sind die aus der Haftung sich ergebenden Ansprüche des Verfassers gegen die Masse sicherzustellen (8 36 II Satz 3 des Verlagsrechtsgesetzes). So weit die Masse zahlen muß, erlangt sie kraft 8 7 74 I des Bürgerlichen Gesetzbuches einen Regreßanspruch gegen den Er werber. Besteht der Verfasser aüf Erfüllung, so haftet nur der Erwerber, nicht die Masse. Kleine Mitteilungen. ^ » Hauptversammlung deS Börsenvereins am Souutag Kantate. — Zu dem vom Borstand des Börsenvereins der Haupt versammlung vorgelegten Geschäftsbericht (Beilage zu Nr. 99 des Börsenblattes) nahmen bei einzelnen Punkten Mitglieder des Vorstandes Gelegenheit zu weiteren Mitteilungen und Aus führungen. Auch aus der Versammlung heraus wurde zu einzelnen Fragen kurz gesprochen. Bei der Stelle-allgemeine Erhöhung des Verlegerrabatts- gab Herr vr. Ernst Vollert-Berlin, I. Vorsteher des Börsenvereins, die Beschlüße des Deutschen Verlcgervereins vom Tage vorher bekannt. Danach will der Deutsche Verlegerverein seinen Mitgliedern aufgeben, bei Neuherausgabe von Büchern einen Rabatt von 30A (statt wie bisher von 25A) stets in Rechnung zu ziehen und einen geringeren Rabatt als 25 A überhaupt nicht mehr (ganz außerordentliche, zwingende Fälle ausgenommen) fest zusetzen. Der Erste Vorsteher begrüßte diesen Fortschritt zu Gunsten des Sortiments. Herr Paetsch-Königsberg führte aus, daß dem Sortiment mit diesen 5 Prozent noch nicht gedient sei, seine Hoffnungen seien getäuscht, während Herr Justus Pape- Hamburg dem Verleger-Verein seine Anerkennung aussprach. Die Not des Sortimenterstandes sei anerkannt, ein erster Schritt zur Besserung getan; die fünf Prozent Mehrrabatt hätten doch eine wohltuende Bedeutung bei einer Frage, die doch nicht durch Mehrheitsbeschlüsse geregelt werde könne. Bei dem nächsten Absatz des Geschäftsberichts »Gehilfen bewegung- verlas der Zweite Vorsteher des Börsenvereins Herr vr. Erich Ehlermann-Dresden ein langes Schreiben des Zentral-Vorstands der Allgemeinen Vereinigung Deutscher Buch handlungsgehilfen an den Vorstand des Börsenvereins, in dem die Ausführungen des Geschäftsberichts des Börsenvereins zu der Gehilfenbewegung kritisiert wurden, und erklärte darauf, daß der Vorstand, der immer mit größtem Wohlwollen den Wünschen der Gehilfen begegnen werde, sich nicht veranlaßt sehe, seinen im Geschäftsbericht mitgeteilten Standpunkt zu ändern. Bei den Berichten über den Ausschuß für die Bibliothek und den Ausschuß für das Börsenblatt erfolgten An regungen aus der Versammlung heraus. Herr R. L. Prager- Berlin bat um eine Erhöhung des Vermehrungsetats der Biblio thek des Börsenvereins, während sich Herr Carl Cludius-Berlin gegen verschiedene Anzeigen im Börsenblatt wandte. Beiden Herren wurde vom Vorstand bereitwillige Erwägung ihrer Wünsche zugesagt. Auch die Frage der -Reinigung des Adreßbuchs- wurde erörtert. Herr Arthur Sellier-München, Zweiter Schriftführer des Börsenvereins, erläuterte ausführlich die Wege (Versendung von Fragekarten rc.), die zunächst eingeschlagen werden sollen, um Grundlagen für die Sichtung der aufzunchmenden Firmen zu er- halten. Herr SerapHin-Hermannstadt (Siebenbürgen) bat um Ausdehnung dieser Crkundigungsaktion auf das Königreich Ungarn, wo der deutsche Buchhandel bei allgemeiner Gewerbefreiheit sehr unter der Konkurrenz aller möglichen unberufenen Geschäfte zu leiden habe. Auch dieser Anregung wird Folge gegeben werden, wie der Vorstand erklärte. über den Stand der Beratung der Verkaufsordnung be richtete der Erste Schriftführer des Börsenvereins Herr Karl Siegtsmund-Berlin. Den ersten Entwurf dieser Ordnung hofft der Vorstand noch im Laufe dieses Sommers veröffentlichen zu können. Das zur Buchhändlermesse fertiggestellte »Lehrbuch des Deutschen Buchhandels- von Paschke und Rath, 2 Bände, legte Herr Alfred Voerster-Leipzig, Erster Schatzmeister des Börsenvereins, der Versammlung vor. Er gab einen interessanten Überblick über die Entstehungsgeschichte dieses hoffentlich für den Jungbuchhandel segenbringenden Werkes und machte Mitteilungen, wie der Börscnverein diesem seinem neuesten Verlagsartikel mit der Zeit noch weitere Ergänzungsbände über Nachbargebiete des Buchhandels anschließen möchte. Der Geschäftsbericht wurde genehmigt und ferner dem Vorstand auf Antrag des Vorsitzenden des Rechnungsausschusses, Herrn Otto Meißner-Hamburg, für die Jahresrechnung 1907 einstimmig Entlastung erteilt. Auch der Voranschlag fand die Zustimmung der Versammlung. Die bekannten Anträge der Herren vr. B. Lehmann, R. v. Boetticher in Danzig und Genoffen (mit Begründung ab gedruckt in Nr. 53 des Börsenblattes) fanden glatte Ablehnung. Die beantragte Satzungsänderung (starke Vertretung des Vereins der Deutschen Sortimenter in dem Vcreinsausschuß) wurde mit allen gegen 24 Stimmen, die Anträge über die Verkehrsordnung einstimmig abgelehnt, nachdem der Vorstand des Börsenvereins eine vollständige Revision der Verkehrsordnung unter allgemeiner Zustimmung der Versammlung angekündigt hatte. über die Einzelheiten der Versammlung wird das Protokoll und vor allem der Stenographische Bericht, die in diesem Blatte noch veröffentlicht werden, Auskunft geben. Das Resultat der Wahlen ist im amtlichen Teile der heutigen Nummer bekannt gemacht. « Abgeordnelen-Bersammlnng »eS Verbandes der Kreis» und OrtSVereine. — Der 30. ordentlichen Abgeordneten-Versamm- lung des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine im Deutschen Buchhandel, abgehalten am Sonnabend den 16. Mai, nachmittags von '/,4 Uhr an, im Deutschen Buchhändlerhause zu Leipzig, wurde von ihrem Vorstand zunächst der in Nr. 114 dieses Blattes abgedruckte Jahresbericht vorgetragen, der genehmigt wurde, nach dem nur zu einigen wenigen Punkten verschiedene Vertreter das Wort genommen hatten. — Die Rechnungsablage des Vorstandes für das Rechnungsjahr 1907/08, ebenso der Voranschlag des Vor standes für das Rechnungsjahr 1908/09 wurden genehmigt, der Jahresbeitrag der Verbände wie bisher festgestellt, über den Entwurf der neuen Satzung hatte man sich schon in der Vorbesprechung der Vertreter am Tage vorher geeinigt. Unter 727*
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