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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.02.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-02-08
- Erscheinungsdatum
- 08.02.1912
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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32, 8. Februar 1S12 Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtfchn. Buchhandel. 1701 A. Jrancke, BerlagS-Koiito, in Bern. 1728 Ganguillet: Die Tuberlulose und ihre Bekämpfung mit be sonderer Berücksichtigung des Kantons Bern. 80 A Geiger: Volkslied-Interesse und Volksliedsorschung in der Schweiz vom Anfang des 18. Jahrhunderts bis zum Jahre 1830. 2 3» 80 Z. v. Greyerz: Laienwünsche an die schweiz. res. Landeskirche. 70 Keller: Ins volle Leben. Konfirmandenbuch. L. Ausl. Geb. 80 H. v. Tavel: Theodorich von Lerber. Ein Lebensbild. Geb. S 3k. Herdersche «erkagshandlung in Frciburg i. «r. I7L7 "Reck: Das Missale als Betrachtungsbuch. s. lSchluß.) Band: Di- Fastenferialmessen. I. u. 2. Aull. S 3« ko 4: geb. « 3t 80 "Stolz: Gesammelte Werke. Oktavausg. XXI. Bd.: Predigten. III. Bd.: Fest, und Gelegenheitzpredigten. 4 ^ so -t: geb. S 3t SO krioLt Olltologis. sirs Uetaxk^sion gsnsraUs. Läitio aanrta. 2 3t SO gsb. 3 3« 40 -s. I. C. Hinrichsffche Buchhandlung in Leipzig. 1718 "Llez-erl Oer kap^ruskunck von Lloxbautlns. 2 3t; gsd. 2 3t so -s. Alfred Jantzscn in Hamburg. 1724 *r. Xosebütelri: tzaelle cker Uralt. 6sb. 2 ./ö 40 cf. «ameradschaft, Wohlfahrtsgescllschaft n>. b. H. in Berlin. 1720 Gersbach? Dressur und Führung des Polizeihundes. 7. Aust. Most u. Gersbach: Jahrbuch sür Diensthundführer, I^SOcß. Jos. Kösel'sch- Buchhandlung in Kempten. 172ö "Hirscher: Tage des Ernstes. 2 3t 40 geb. in Leinen 3 3t; geb. in Leder 4 3« SO <). Maen.iilan <ji- Co. in London. 1712 «eorg Müller Berlag in München. 1721 "Huch: Dies und das und anderes. 4 3t; geb. S 3t SO L. Carl Rcitzner in Dresden. v 2 Lruob: DnIIncken. 2 3t 60 -fs geb. 3 ^ SO Ltoon: Ulnramen uuck Hinten. 3 ged. 4 .^. zVeber: Llattäsutsobs dsäiedte. 2 3t; ged. 3 .^. Liedr. Soltau'S «erlag in Norden. 1722 llä. 4. Xönig: ckodnnnes Oaäovins künllers Lkemorinle lingnns bririeae. 6 .41 40 -f. Otto Tpamer in Leipzig. 1722 "Gerhardt: Baustosskunde. 8 SO geb. 10 -lriued Strauch in Leipzig. 1718 "Bethge: Was sollen wir vortragen? 2 3t; geb. 2 3t 80 H. Nichtamtlicher Teil. Kölner Briefe. ii. Karneval, BuchhandelundUrheberrecht. -DieStrastburgerWochen- zeitung von ISOS ist kein Kölner Erzeugnis. — Kölns »Größe«. — Vereinigung für dramatische Kunst. — Uraufführungen. — Geburtstag Friedrichs des Großen. Wir leben zur Zeit in der »Hochsaison« des Karnevals. Wenngleich der Kampf gegen Griesgram, Mißmut und Sorgen mit geistigen Waffen geführt wird, so dürfte es doch keinem Zweifel unterliegen, daß die geistigen Güter unter der Herr schaft der Schellenkappe Not leiden. Höchstens der Musikalien- handel, der die Gassenhauer zu ansehnlichem Preise verkauft — im Karneval darf alles teuer sein—, zieht aus der Narrheit noch einigen Nutzen; alle anderen Ausgaben werden herabgesetzt, und so leidet auch der Buchhandel unter der Pritsche. Im Karneval machen die Wirte das beste Geschäft, und man benennt solche, die nur durch die Ausbeute der drei tollen Tage den Pleite geier von sich fern halten. In vielen Restaurants, die eine eigene Kapelle halten und damit ihre Gäste vor den Hunderten herumziehender Musikantenbanden schützen, werden Lieder- heftc verteilt, aus denen das Publikum zur Erhöhung der Freude die neuesten »Schlager« unter Musikbegleitung mehr oder weniger schön singt. Alle diese Hefte pflegen unberech tigte Nachdrucke zu sein, die ohne Genehmigung und Wissen der Verfasser hergestellt werden. Wenn ich sage unberechtigte Nachdrucke, so meine ich unberechtigt zunächst nach dem natürlichen Recht, mit dem das geschriebene leider nicht immer übereinstimmt. Auch in diesem Falle nicht, denn das Urhebergesetz hat im Z 19 eine Bestimmung, wonach einzelne Gedichte in eine Sammlung ausgenommen worden dürfen, die Werke einer größeren Anzahl von Schriftstellern vereinigt und ihrer Beschaffenheit nach zur Benutzung bei Gesangsvorträgen bestimmt ist. Daß dadurch die Karnevals liederdichter geschädigt werden, ist keine Frage, denn man wird sich keine Liedertexte kaufen, wenn man sie alle zu sammen geschenkt bekommen kann. Diesen Paragraphen hat sich auch ein Kölner Drucker und Buchhändler zunutze ge macht, indem er systematisch die »Schlager- der Saison zu sammenstellte und verkaufte. Einer der geschädigten Autoren wollte sich das nicht gefallen lassen und hat auch beim Amtsgericht und dann beim Kölner Landgericht ein obsiegendes Urteil erlangt, dessen Begründung wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung von Interesse ist. Es heißt darin, unter Gesangs vorträgen verstehe das Gesetz nur solche Veranstaltungen,»die in einem einigermaßen abgegrenzten Personenkreise veranstaltet werden, z. B. bei Vereinen, Kommersen u. dgl. Die Lieder sammlungen, die der Beklagte herausgegeben hat, hatten aber den Zweck, daß die in ihnen enthaltenen Lieder anläßlich des Karnevals in den Wirtschaften und auf den Straßen ge sungen werden sollten. Eine solche Veranstaltung fällt nicht mehr unter den Begriff der .Gesangvorträge'. Hierzu kommt noch, daß die Ausnahmevorschrift nicht dazu führen darf, der literarischen Freibeuterei Tür und Tor zu öffnen». Danach brauchen sich die Autoren ferner auch nicht mehr gefallen zu lassen, daß die Wirte ihre Lieder abdrucken. Ohne Zweifel entspricht das Urteil dem natürlichen Rechtsgosühl; da aber das Gesetz seinem Wortlaut nach eine von dem Landgericht konstruierte Beschränkung der Sammlungen bezüglich des Gebrauches nicht kennt, so kann man immerhin noch auf die Entscheidung der höchsten Instanz neugierig sein, die der Ver urteilte, wie ich höre, anzurufen willens ist. Beinahe wäre es gelungen, die alte Kölner Drucker geschichte um einen neuen Namen zu bereichern. Herr 0r. Blank in Heidelberg machte den Versuch, die in der Heidelberger Universitätsbibliothek aufbewahrtc älteste deutsche Wochenzeitung Köln zuzuschreiben. Sie ist von I. O. Opel 1878 in derselben Bibliothek entdeckt und im
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