Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.03.1886
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- 1886-03-03
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- 03.03.1886
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.V 51, 3. März 1886. Verwilligung eingestellt zum Zwecke der Erwerbung der Klemmschen Sammlung, und ist dies durch eine besondere Denkschrift der Re gierung, die gedruckt den Mitgliedern der Kammer gegeben worden, motiviert, ans welche zunächst zu verweisen ist. Mit Schreiben vom 28. November vorigen Jahres hat der Vorstand des »Centralvereins für das gesamte Buch gewerbe« in Leipzig, wie seiner Zeit in der Kammer bekannt gegeben, zur Besichtigung der Sammlung, die in ihren Hauptteilen im Saale der Bnchhändlerbörse in Leipzig aufgestellt ist, eingeladen, und hat die Finanzdeputation von dieser Einladung Gebrauch gemacht. Die Deputation hat schon bei Etat I dieses Kapitels die Not wendigkeit, zur Erhaltung der Bedeutung Leipzigs im gesamten deutschen Buchgewerbeverkehr staatliche Hilfe zu bieten, anerkannt; mit diesem Zweck ist in der Denkschrift der Regierung der Ankauf der Klemmschen Sammlung motiviert. Die Deputation kann die Meinung nicht unterdrücken, unter Verweisung auf das bei I Ge sagte, daß Erweiterung künstlerischer Beeinflussung mancher gra phischen Gewerbe durch die staatliche Kunstgewerbeschule ihr für das gesamte Buchgewerbe bei weitem wichtiger und nutzbringender erscheint als die hier in Frage kommende, immerhin ein großes staatliches Opfer fordernde Gabe an das in Leipzig begründete Museum. Es ist ein ganz besonderer Ausnahmefall, daß der Staat Ver wendungen machen soll für eine außerstaatliche Sammlung, ein Vorgehen, das sich im allgemeinen sicher nicht empfiehlt, da man keine Garantie hat, ob die Sammlung im Geiste der Begründung fortgeführt wird, so daß sie ihren Zweck — hier ein doppelter, der ideale, durch Vorführung der unvergleichlichen Schöpfungen der Buchdruckerknnst im 15. und 16. Jahrhundert die Mahnung zur Nacheiferung an die Gegenwart und Zukunft zu richten, und der wirtschaftliche, den graphischen Künsten Vorbilder zu bieten — zu erfüllen vermag. Einer von dem Bibliophilen von Weißenbach in seiner kritischen Schrift über das bibliographische Museum in Leipzig gegebenen Anregung, ob nicht die auch von ihm als höchst wertvoll und preiswert benannte Klemmsche Sammlung besser der Universi tätsbibliothek einzuverleiben sei, wobei es möglich werden würde, eine bedeutende Anzahl von teils recht wertvollen Doubletten zu veräußern und so die pekuniären Opfer zu mindern, beziehentlich Mittel zu weiteren Ankäufen oder Zwecken zu erlangen, glaubt die Deputation zur Zeit ebensowenig Beachtung schenken zu sollen, als der Frage, ob sich denn solche Doubletten zur Bereicherung anderer Bibliotheken im Lande verwenden ließen, da, wenn man den Ankauf nicht zu dem Zweck, welcher der Regierung bestimmend für die Vor lage gewesen ist, nämlich hiermit der Hebung des heimischen Buch gewerbes zu dienen, bewirken will, das wichtigste Moment für An kauf überhaupt entfällt. Die Deputation hält dafür, daß die Frage, ob und welche weitere Zwecke, wenn der Ankauf bewirkt wird, später daraus befriedigt werden können, zur Zeit eine offene bleiben kann, um so mehr, als ja die Sammlung im Staatsbesitz ver bleiben soll. So schwer es nun auch der Deputation bei dem obenerwähnten Ansnahmeverhältnis geworden ist, sich für den Ankauf zu erklären, hat sie doch dies endlich einstimmig beschlossen, da sie der Regierung nicht die Mittel versagen will, um die in Leipzig von neuem erstandene Regung für Hebung des Buchgewerbes auch hierdurch zu unterstützen. Die Deputation kann sich in dieser Stellungnahme auch nicht durch die, wenn richtig, Zweifel in die Leistungsfähigkeit des Centralvereins für das Buchgewerbe ergebende abfällige Kritik des Herrn von Weißenbach beirren lassen, geleitet von der Anschau ung, daß in dem Ablehnen der Regierungsvorlage ein Anerkenntnis dieser Kritik gefunden werden dürfte, hiermit der Centralverein statt gehoben und unterstützt, nur lahm gelegt und desavouiert werden könnte, und daß es fraglich wäre, ob dann Männer aus dem Buchgewerbe und Freunde desselben in Leipzig bereit sein würden, im Anschlüsse an die Bemühungen der Regierung, sich in der Thätigkeit für Hebung des Gewerbes von neuem zu vereinen; daß dagegen, wenn und soweit wirklich nicht die richtigen Wege vom Centralverein verfolgt sein sollten, sich dies sicher verbessern läßt, und zuverlässig, bei der Einsicht und der Thatkraft, die man für ihre eigene Sache bei den Beteiligten doch voraussetzen darf, auch verbessern wird. Nach allem, was die Deputation darüber erfahren, namentlich aus der Beurteilung durch die Herren Sachverständigen, Geheimer Hofrat vr. Förstemann und Geheimer Hofrat vr. Krehl, be stätigt durch die Aussprüche des als Bibliophilen geachteten Herrn von Weißenbach und anderer Kenner, sowie aus eigener An schauung, ist anzuerkenncn, daß Herr Kommissionsrat Klemm mit regem Fleiß und unermüdlicher Ausdauer verstanden hat, eine wert volle Sammlung zu . schaffen, deren Erhaltung in Sachsen, ganz abgesehen davon, ob es wahr ist, daß sonst deren Ankauf nach Washington oder sonst wohin zu befürchten ist, erwünscht und des Kaufs zu dem geforderten Preise wert ist. Wenn der tatsächliche Kaufpreis nur 350 000 Mk. beträgt, indem Herr Klemm 50 000 Mk. zu deren weiterer Fortführung zurückgeben will, so beweist dies eine Liebe des Sammlers zu seinem Werke, die auch dessen fernerweites Interesse für die Sammlung verspricht, und dürfte an ihm der beste Beistand für sachgemäße Ergänzung der Sammlung zur Verfügung sein. Die Deputation empfiehlt somit, die Kammer wolle: 1) den Ankauf der Klemmschen Sammlung für 400 000 Mk. unter Annahme einer Rückgewähr von 50 000 Mk., welche als besonderer Fonds zur Weiterführung der Sammlung von dem Ministerium des Innern zu verwalten sind, genehmigen; 2) ihre Zustimmung erklären, daß diese Sammlung mit dem Vor behalt des unbeschränkten Eigentumsrechts des Staats, und hiermit auch des Rechts zu jederzeitiger Zurücknahme der gesamten Sammlung, wie auch einzelner Stücke derselben, dem Centralvcreine für das gesamte Buchgewerbe in Leipzig als Grundstock für ein graphisches Museum daselbst anver traut werde. MiScellen. Zum Berliner Ausstellungsprojekt. — In der An gelegenheit der deutschen nationalen Gewerbe-Ausstellung in Berlin im Jahre 1888 ist vor kurzem an den Kommerzienrat Kühnemann in Berlin ein sehr beachtenswertes Schreiben des Reichskanzlers ergangen, welches den Beweis liefert, daß die höchste Reichsbehörde dem Ausstellungsprojekt durchaus wohlwollend gegenübersteht. Herr Kühnemann hatte im Verein mit mehreren bedeutenden Industriellen ein Gesuch an den Reichskanzler gerichtet und in demselben einige Bitten, so um die Gewährung von Eisenbahn-Frachtvergünstigungen, die Genehmigung einer Lotterie und anderes, ausgesprochen. Der Reichskanzler macht nun zwar die Bittsteller darauf aufmerksam, daß die Gewährung von Eisenbahn-Frachtvergünstigungen außer seiner Zuständigkeit liege und bei den betreffenden Eiscnbahn-Ver- ^ Waltungen zu beantragen sei; er fügt indes ausdrücklich hinzu, daß er gern bereit sei, seine Vermittelung eintreten zu lassen, sobald das Zustandekommen der Ausstellung gesichert sei. Schließlich erwartet der Reichskanzler genauere Angaben über die Ausdehnung des be absichtigten Unternehmens und seiner finanziellen Grundlagen.
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