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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.04.1907
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- 1907-04-06
- Erscheinungsdatum
- 06.04.1907
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- Deutsch
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3618 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 79. 6. April 1S07. L. ohne Berufsangabe. Die Übersicht über die Gliederung nach Berufsarten läßt erkennen, daß die große Masse der männlichen Privatangestellten der Berufsgruppe II (Bergbau, Hüttenwesen, In dustrie) angehört. Auf diese kommen 62A; dann folgt die Berufs gruppe III sHandelsgewerbc) mit 22 A, während die nächsthöhere Gruppe VI sfreie Berufsarten) nur mit rund 4A an den Er hebungen beteiligt ist. Beim weiblichen Geschlecht hat die Gruppe III (Handelsgewerbe) mit 54L den größten Anteil an den Er hebungen. Ihr folgt die Gruppe II (Bergbau, Hüttenwesen, In dustrie) mit 23)8; hier herrscht also fast dos umgekehrte Ver hältnis wie beim männlichen Geschlecht. Faßt man die Privat- angestelltcn, die sich an der Erhebung beteiligt haben, nach der Stellung in den einzelnen Berufsarten zusammen, so ergibt sich, daß beim männlichen Geschlecht etwa 50^ als kaufmännisches und 37 A als technisches Personal — darunter 24,5 A als Werk meister — beschäftigt sind; beim weiblichen Geschlecht gehört die überwiegende Mehrheit der Beteiligten, nämlich 72)8, dem kauf männischen Beruf an. Die Altersgliederung der an den Erhebungen beteiligten männlichen Privatangestellten schließt sich in den hauptsächlichsten Altersklassen von 30 bis unter 60 Jahren im allgemeinen an die Altersgliederung der in der Berufsstatistik nachgewiesenen Privat angestellten an. R^cht wertvoll für die Kostenberechnung einer allgemeinen Reliktenversorgung sind die Erhebungen über Zahl und Alter der Kinder der Privatangestelltcn auf den einzelnen Altersstusen. Von den 150056 männlichen Privatangcstellten haben 72 030 insgesamt 186 686 Kinder unter 18 Jahren, so daß im Durchschnitt auf 1 Vater von Kindern unter 18 Jahren 2,59 und aus einen Angestellten überhaupt 1,24 Kinder entfallen. über die Einkommensverhältnisse der Privatangestellten liefert die Erhebung nur ein mangelhaftes Ergebnis. Es liegt dies daran, daß, wie das Kaiserliche Statistische Amt mitteilt, bet der Erhebung verschiedene Fragebogcnformulare, in denen nicht die gleichen Einkommcnsstufen angegeben waren, benutzt worden sind, sowie daran, daß auch die Beantwortung der Fragebogen in diesem Punkt zum Teil lückenhaft, zum Teil ungleichmäßig er folgt ist, indem manche das Einkommen einschließlich der Neben bezüge, andre eS ohne diese angegeben haben. Bei den männ lichen Personen ist die Einkommenstufe von 1800 bis 2100 ^ mit 16,27 A am stärksten besetzt; ihr folgt die Stufe 1500 bis 1800 mit 15.91^, dann 1250 bis 1500 mit 12,37)8, während 11,49)8 der Stufe von 1000 bis 1250 und fast ebenso viele (11,43)8) der Stufe 2100 bis 2400 ^ angehören. 7,69A haben ein Einkommen von über 3600 Bei den weib lichen Personen gehört die höchste Zahl der ersten Stufe unter 1000 ^ mit 38,86 A an. Dann folgt die Stufe 1000 bis 1250 ^ mit 29,45)8, dann die Stufe 1250 bis 1500 mit 14,48 A, während 17,21 L ein Einkommen von über 1500 beziehen. Bringt man als Durchschnitt der einzelnen Stufen für die männ lichen Personen in der ersten Stufe 764 in der höchsten Stufe 3800 und im übrigen das Mittel in Ansatz, und entsprechend für die weiblichen Personen 710 in der untersten Stufe, 3700 in der höchsten Stufe und im übrigen gleichfalls das Mittel, und läßt man die ohne Angabe der Einkommensstufen nachgewiesenen Personen aus der Berechnung heraus, so ergibt sich als Einkommensdurchschnitt für die männlichen Personen 2064,51 für die weiblichen 1135,58 Das durchschnittliche Einkommen der weiblichen Personen berechnet sich nach den vor stehenden Sätzen auf 55,0A des durchschnittlichen Einkommens der männlichen Privatangestcllten. Neben dem baren Gehalt er- hielten 17,8)8 aller Privatangcstellten freie Wohnung, 15,3 A Heizung, 2,0)8 Wohnungsgeldzuschutz, 3,6L Naturalbezüge und 4,4 A Gewinnanteile. Einer der wesentlichsten Punkte, welcher durch die Erhebungen aufgeklärt werden sollte, war die Befragung nach dem Umfang der bereits bestehenden Fürsorge durch Abschluß von Versiche rungen. Leider ist aber, wie das Kaiserliche Statistische Amt berichtet, gerade die Beantwortung dieser Fragen in vielen Fällen mangelhast ausgefallen. Der reichsgesetzlichen Invalidenversiche rung unterliegen von den in die Erhebung einbegriffenen Per sonen beim männlichen Geschlecht 58,12)8 zwangsweise, 10,17)8 freiwillig, zusammen 68,29^, beim weiblichen Geschlecht 92,44)8 zwangsweise, 1,13)8 freiwillig, zusammen 93,57^. Im Durch schnitt stellt sich der jährliche Betrag eines männlichen Privat angestellten auf 18 ^ 36 und der einer weiblichen Privat angestellten auf 15 30 H, wovon je die Hälfte auf den Arbeit geber entfällt. Diejenigen Privatangestellten, die der reichsgesctzlichen Invalidenversicherung seit dem1.Januar1891 angehören, haben einen durchschnittlichen Anspruch auf Invalidenrenten erworben, bei den männlichen Personen auf jährlich 237 60 -ß und bei den weiblichen Personen auf jährlich 223 ^ 20 -Z. Dieser Betrag würde sich bei einer Versicherungsdauer von 35 Jahren erhöhen beim männlichen Geschlecht auf 366 60 ^ und beim weiblichen auf 321 Neben der reichsgesetzlichen Jnvalidensürsorge besteht in erheblichem Umfang eine anderweitige Fürsorge durch den Abschluß von Ver sicherungen für Privatangestellte. Von der Gesamtzahl der be fragten männlichen Privatangestellten haben bei einer privaten Ver sicherungsgesellschaft 28.2)8 eine Lebensversicherung, 7,9 R eine Pensionsoersicherung, 7,9)8 eine Witwenversicherung abgeschlossen; 26,1 A sind bei einer Berufsgenossenschaft und 15,6)8 bei einer privaten Versicherungsgesellschaft gegen Unfall versichert. Außerdem sind 9086 Personen oder 6,1)8 an Penstons- und Witwenkassen beteiligt, die von der anstellenden Firma eingerichtet sind. Von diesen zahlen 7796 selbst Beiträge; soweit darüber Angaben gemacht sind, zahlen hiervon 7085 Beiträge in einer Gesamthöhe von jährlich 469 751 somit kommen im Durchschnitt auf jeden Angestellten 66 30 Daneben leistet die Firma noch für 5271 Angestellte Beiträge in Höhe von 439 172 ^ oder im Durchschnitt für jeden jährlich 83,32 Endlich sind noch 2706 — 1,8)8 der befragten Angestellten anderweitig durch ihre Firma auf Pension versichert; davon leisten 1913 eigne Beiträge in Höhe von jährlich 127 504 oder im Durchschnitt auf den Kopf 66,65 während von den Firmen für 2205 Angestellte Beiträge in Höhe von 184 495 oder im Durchschnitt für jeden 83,67 ^ jährlich gezahlt werden. Die von den Firmen eingerichteten Pensions- und Witwenkaffen gewähren 5274 -- 58,0)8 der bei ihnen Versicherten einen Rechts anspruch auf die Versicherung, während von den von ihren Firmen anderweit aus Pension Versicherten 1926 -- 72,5 A einen solchen Rechtsanspruch haben. Die Gesamthöhe der jährlichen Ver sicherungsbeiträge ist von 34 077 Priatangestellten oder 22,71 A aller Befragten angegeben und beträgt zusammen 4 641 831 so daß im Durchschnitt jeder dieser Privatangestellten einen jährlichen Versicherungsbeitrag von 136,22 ^ zahlt. Sowohl für den Gesamtdurchschnitt als auch auf den einzelnen Einkommenstufen und Altersklassen zeigt sich, daß der Lebens versicherung vor allen andern Versorgungsarten der Vorzug ge geben wird, eine Erscheinung, die man allgemein beobachtet, so bald es sich nicht um Zwangsversicherungen handelt. Der größte durchschnittliche Prozentsatz, der von den befragten Angestellten Lebensversicherungen abgeschlossen hat, entfällt mit 38,9)8 auf die Berufsgruppe I (Landwirtschaft usw ); ihr folgt mit 33,5A die Berufsgruppe IV (Zeitungswesen und Druckereien), dann Berufs gruppe II (Bergbau, Hüttenwesen, Industrie) mit 3l,6A; die ge ringste Ziffer mit 13,8)8 weist die Berufsgruppe VIII (Personal für niedere Dienstleistungen) auf. Die Frage nach dem Umfang der Stellenlosigkeit in den letzten 5 Jahren ergab, daß von der Gesamtzahl der männlichen Privatangestellten in den Jahren 1899 bis 1903 insgesamt 16465 — 11^ aller befragten Angestellten stellungslos gewesen sind.. Bei den weiblichen Personen stellt sich die Zahl auf 1009 oder 21)8- Die Dauer der Stellungslosigkeit nimmt im Durchschnitt auf einen Stellungslosen mit dem Alter zu. In ihrem zweiten Teil beschäftigt sich die Denkschrift mit den Kosten einer Pensions- und Hinterbliebenenfürsorge Die Privatangestellten wünschen, daß ihnen und ihren An gehörigen für den Fall der Erwerbsunfähigkeit oder deS Todes tunlichst die gleiche Fürsorge durch Erlaß eines Reichsgesetzes zu gesichert wird, die für die Reichs- und Staatsbeamten besteht. Zur Berechnung der Kosten aus der Zusicherung dieser Leistungen kommen neben dem Zinsfuß und den Gehaltsverhält- niffen der Privatangestellten auf den einzelnen Altersstufen eine Reihe von Wahrscheinlichkeitswcrten in Betracht, für welche die vorstehend besprochenen Erhebungen nur hinsichtlich deS Fa milienstandes der Privatangestellten und der Zahl und des Alters der beim Todesfall in Frage kommenden Kinder unter 18 Jahren Aufschluß geben, über die Dauer der Bei- tragslristung (Aktivitätsdauer), die Zahl der zu erwartenden Erwerbsunfähigkeits- und Todesfälle, über die Bezugsdauer
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