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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.08.1924
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- 1924-08-29
- Erscheinungsdatum
- 29.08.1924
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- Deutsch
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X 203, 29. August 1924. Redaktioneller Teil. Wcchselsälschung und Haftung des Akzeptanten. — Zu dieser Frage fällte das Reichsgericht am 16. Februar 1924 einen prinzipiellen Urteilsspruch (A.-Z. V. 316/23), dem nachstehender Tatbestand zu grundelag. A. hatte bei einem auf Sicht zahlbaren Wechsel, den H. und sein Bruder an eigene Ordre gezogen hatte, akzeptiert. Ter Wechsel lautete, bevor er durch Blankoindossament auf B. übertragen wurde, auf eine Million Mark und ist von den Ausstellern ohne Wissen und ohne Zustimmung des Akzeptanten dadurch abgeändcrt worden, daß die Zahl 1000000.-- und die Worte »Eine Million« mit roter Tinte je zweimal durchstrichen und über die Zahl die Worte »nur noch gültig auf 972 000.—«, hinter die Worte »Eine Million« die Worte Neunhundertzweiundsiebzigtausend geschrieben wurden. Da nun der Wechsel in Protest ging, klagte B. gegen A. auf Zahlung der Wechselsumme, wogegen der Beklagte einwandte, Surch die ohne seine Zustimmung vorgenommene Veränderung des Wcchselinhalts sei die Gültigkeit der Wechselurkunde zerstört. In der ersten Instanz wurde die Klage abgcwiesen, das Oberlandesgericht Breslau gab ihr statt und das Reichsgericht führte dazu aus: An der Ungültigkeit des Wechsels könnte kein Zweifel bestehen, wenn die Wechselsumme durch Zerreißen, Radieren und ähnliches völlig be seitigt wäre, der Wechsel also der Angabe einer Wcchselsumme über haupt entbehren würde. Ob dahin eine Turchstreichung nur dann zu zählen wäre, wenn sie den Betrag völlig unleserlich machen würde, kann dahinstehen; es fehlt an der Angabe der Wechsclsumme in dem vorausgesetzten Sinne jedenfalls dann nicht, wenn ein neuer Betrag beigesetzt ist. Mit Recht hat daher das Berufungsgericht ausge sprochen, daß die an dem Wechsel vorgenommenen Veränderungen nicht schon dessen Gültigkeit schlechthin zerstört haben. Bei der Frage, ob trotz Verfälschung des Wechsclinhalts die Verpflichtung aus dem ursprünglichen Inhalt fortdauern könne, wird in der Entscheidung NGZ. Band 54, Seite 386 grundsätzlich davon ausgegangen, daß in dem Begriff der Verfälschung an sich nichts liege, was diese Fort bauer hindert. Vielmehr wird das Entscheidende nur in der Art ge funden, in der die Verfälschung ausgeführt ist und danach aus die Integrität des echten Wechselinhalts eingewirkt hat. Und es wird der Nechtsgrundsatz ausgesprochen, daß die Wechselverpslichtung nach dem ursprünglichen Wechselinhalt erhalten bleibt, wenn die fälschende Veränderung den ursprünglichen Text nicht affiziert, sondern dergestalt unberührt läßt, daß er neben der Veränderung in voller Integrität bestehen bleibt und nach Entfernung des fälschenden Zusatzes, sei es in Gedanken, sei es tatsächlich, auch in dieser seiner Integrität wieder erkennbar wird. Hieran ist festzuhalten. Daß im vorliegen den Falle die dem Wechselinhalt eingefllgten Zusätze (nur noch gültig auf 972 000.— Mk.) wcggedacht werden können, bedarf keiner Aus führung, die Frage ist aber, ob auch die — durchstrichene — ursprüng liche Wechsclsumme zur vollen Integrität dadurch wieder hergcstellt werden kann, daß die Durchstreichung gleichfalls weggedacht wird. Diese Frage ist zu bejahen. Uber den Betrag der früheren Wechsel summe kann kein Zweifel sein. Beide Beträge, der ursprüng liche wie der mit dem Zusatz »nur noch gültig auf« . . beigefügte neue Betrag, sind in Zahlen und in Worten geschrieben. Würden die Striche fehlen, so würde die geringere Summe gelten. Es hieße die im Wechselrecht, wenngleich in gewissem Umfange gebotene formale Betrachtungsweise überspannen, wollte man um der — ohne Not wendigkeit nur zur Verdeutlichung — angebrachten Durchstreichung willen die — gedankliche — Wiederherstellbarkeit der ursprünglichen Wechselsumme verneinen und so den Wechsel schlechthin zu Fall bringen. M. Wie spricht man den Namen »Dawes« aus? — Im allgemeinen sollten wir Deutschen fremde Namen ruhig so aussprechen, wie wenn sie deutsch wären, also »Dahwes«. Aber auch die, die etwas Englisch können, wissen nicht recht, wie dieser Name auszusprechen ist, die einen meinen »Dehwis«, die anderen »Doois«. Nichtig ist aber das aw wie ein langes, weites o zu sprechen, ein Laut, der im Bühnen-Deut- fchen nicht vorkommt (nur in den Mundarten): es ist ein o mit der a-Mundstellung. Man findet ihn am besten, wenn man das o in dem deutschen Wort »oft« dehnt. Das Fürstenhaus in Meeroburg als Drostc-Hülshofs-Muscum. - Das alte Nebhäuschen der Annette von Troste-Hülshoff in Meersburg ist von den Erben der Dichterin zu einem Droste-Hülshoff-Museum ein gerichtet und der Öffentlichkeit übergeben worden. In diesem Häus chen befinden sich Briefe, Stammbuchblätter, Gedichte, Zeichnungen, Schmucksachen und andere Erinnerungen an Annette von Droste-Hüls- hoff. Weiter enthält das Häuschen zahlreiche Bilder der Dichterin, u. a. ein Pastellgemälde, das Annette in ihrem 18. Lebensjahr dar stellt, Bilder ihrer Eltern, Verwandten und Freunde. Deutsche Stenographie im Ausland. — Uber die Verbreitung der deutschen Stenographie im Ausland macht der Lektor für Steno graphie an der Universität Halle, vr. Friedrich Schreiter, in der Wissenschaftlichen Beilage zum Bericht des Stenographischen Landes^ amts Braunschweig Angaben. Danach kämpft in Italien das ein heimische System Meschini gegen den Vorrang des Systems Gabcls- berger-Nve: dort sind auch, ebenso wie in Rumänien, neue Über tragungen des Systems Stolze-Schrcy entstanden. Bulgarien hat die Stenographie in der Gabelsberger-Ubertragung an Schulen verschie dener Gattung, teilweise als Pflichtfach, eingeführt. In Polen breitet sich das System Gabelsberger-Polinski, besonders an den Schulen, aus; im ostoberschlesischen Sejm wird nach Stolze-Gaminski geschrie ben. In Moskau ist Gabelsberger-Kryleff am verbreitetsten. Für Amerika hat Dewcy während eines Aufenthalts in Berlin mit Schrey gemeinsam eine Übertragung des deutschen Sy stems fertiggestellt, doch können sich dort graphische Systeme nicht recht durchsetzen. Ebenso bleibt in England das System Pitman, ln Frankreich das alte Prevostsche System vorherrschend. Zurückdrängung der deutschen Sprache. — Die italienische Regie rung hob das alte deutsch-sprachige Lehrerseminar in Bozen auf, weil es überflüssig geworden sei, nachdem die deutsche Volksschule all mählich italianisiert worden sei. Dagegen erhält Bozen ein italienisches Obergymnasium. Zeitungs- und Bücherverbote im besetzten Gebiet. — Die Rhcin- landkommission hat durch Beschluß vom 21. August d. I. Nr. 15 922/ H. 6.1.1. k. die nachb'enannten Zeitungen für einen Zeitraum von drei Monaten, mit Wirkung vom 25. August 1924 ab, aus den besetzten Gebieten ausgeschlossen: 1. Völkischer Herold, Lorch (Württemberg), 2. Der Knüppel, Berlin, 3. Schwarz-weiß-rot, Hamburg. Ferner hat die Nheinlandkommission beschlossen, die bei: Truck und Verlag Bernard L Graefe, Berlin N. 4, Wöhlerstraße 1, er schienene Broschüre »Was heißt französische Besatzung« im besetzten Gebiete zu verbieten. Deutsche Vuchhändler-Lchraustalt. — Wie uns die Schulleitung mitteilt, wird der Studiendirektor der Anstalt, Prof. vr. Frenzel, in folge mehrfacher Anfragen während der Meßwoche täglich von 10 vis 1 Uhr in seinem Amtszimmer — Deutsches Buchhändlerhau, Plato- straße 1 a, 1. Stock, Zimmer 1 — anwesend sein. Damit soll den auswärtigen, die Messe besuchenden Buchhändlern, die eher oder später ihre Söhne oder Töchter der Anstalt zuzufllhren gedenken, Gelegen heit geboten werden, sich in allen Schulfragen, die Aufnahmebedin gungen, Dauer des Studiums, Wohnungsverhältnisse usw. betr., un mittelbar an den Schulleiter selbst zu wenden. Auf Erfordern ist dieser jedoch gern bereit, sich für Rücksprache und Auskunfterteilungen auch zu anderer Zeit zur Verfügung zu halten; in diesem Falle bedarf es nur einer rechtzeitigen Mitteilung unter seiner Anschrift (siche oben!). PersonalnachrMen. Erlangung der Doktorwürde. — Herr Bernd Ströhm, seit Oktober 1923 Mitinhaber der Buchhandlungen Kluge L Ströhm und Ferd. Wassermann in Reval (Estland), promovierte an der staats wissenschaftlichen Fakultät der Ludwig-Maximilian-Universität in München zum vr. oec. publ. cum Isucke. Der Titel seiner Toktor- disscrtation lautet: »Der deutsche Buchhandel und die seinen Geschäftsverkehr hindernden Einflüsse während der Zeit des Währungsverfalls in der Nachkriegszeit 1918 — 1923«. Gestorben: am 22. August während seines Ferienaufenthalts in Partenkirchen plötzlich am Herzschlag Herr Prokurist Ernst Seidel, Ge schäftsführer des Leipziger Verlags Bernhard Meyer tn Düsseldorf. Ein reichliches Jahrzehnt war der Verstorbene zuletzt im Hause Bernhard Meyer tätig und hat sich durch Tatkraft und Tüchtigkeit dauernde Verdienste erworben. 1471
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