Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.05.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1905-05-05
- Erscheinungsdatum
- 05.05.1905
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19050505
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190505058
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19050505
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1905
- Monat1905-05
- Tag1905-05-05
- Monat1905-05
- Jahr1905
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
4272 Nichtamtlicher Teil. ^ 103, L. Mai 1905. Festlegung der Oster-Meste. ,Vgl. Nr. SS. 73, 96, 99, 102 d. Bl.) Wenn man in Nr. 96 des Börsenblatts den Bericht über die frühem Verhandlungen betreffs Festlegung der Ostermesse liest, so findet man, daß sehr viel Verständiges für eine solche Festlegung vorgebracht wird, und daß es sich in allen dahin zielenden Anträgen um wohlbe gründete Vorschläge handelt, während gegen solche An träge ineist nur wenig Überzeugendes vorgebracht wird, so daß es eigentlich unerfindlich ist, weshalb die Festlegung nicht längst beschlossene Sache geworden ist. Man gewinnt den Eindruck, daß die Hauptursache, die immer wieder zur Ablehnung geführt hat, eine natürliche Schwerfälligkeit ist und die Angst vor etwas neuem, wie mir auch kürzlich noch ein Leipziger Kommissionär gesagt hat. Also das alte -guiot» aon movere >, das auch diese notwendige Reform immer wieder hat scheitern lassen. Wenn man sich jetzt vielleicht doch auf Grund des Antrags des Verleger-Vereins zu einer Festlegung der Oster-Messe entschließt, so sollte man doch gleich ganze Arbeit machen und damit überhaupt eine Änderung des Geschäftsjahrs verbinden. Es ist nicht zufällig, daß auf vielen andern Gebieten des wirtschaftlichen und öffentlichen Lebens das Geschäftsjahr vom 1. April bis zum 31. März läuft; eine Verlegung in diesem Sinne wäre auch für den Buchhandel sehr zu erwägen. Die Hauptversammlung des Börsenvereins und die Jahresabrechnung könnte dann ans den ersten Sonntag und Montag des Juni verlegt werden. Erfahrungsgemäß erscheinen die weitaus meisten Bücher im Herbst, viele erst im November. Bei dem gegenwärtigen Geschäftsgang fangen viele Sortimenter schon Ende Januar, die meisten Anfang Februar an das Lager zu stürzen. Ein sehr großer Teil der Novitäten hat also eigentlich nur drei Monate lang das Sortiment beschäftigt. Von diesen drei Monaten werden vier Wochen weggenommen durch das Weihnachtsgeschäft, in dem sich der Sortimenter vielfach auf den angestrengten Ladenverkehr beschränken muß und während dessen von eigentlicher Vertriebsarbeii weniger die Rede ist. Dann kommt zunächst die Ruhe nach dem Sturm; eine Pause von doch auch mindestens vierzehn Tagen nach Weihnachten. Nun heißt es remittieren, und der Sorti menter sagt sich vielfach; es lohnt nicht, mit den zuletzt vor Weihnachten erschienenen Novitäten noch anzufangen. Sicher ist also die ungünstige Lage des buchhändlerischen Geschäfts jahrs schuld an manchem Mißerfolge verlegerischer Unter nehmungen. Würde das Geschäftsjahr, wie vorgeschlagen, verlegt, so hätte der Sortimenter die sehr wertvollen Monate Januar bis einschließlich April vollständig für den Vertrieb zur Verfügung, da sein Lager noch vollständig beisammen wäre. Er brauchte in dieser regen Geschäftszeit nicht die beste Zeit auf unfruchtbare Abrechnungsarbeiten zu ver wenden, und sowohl dem Verleger wie dem Sortimenter wäre damit gedient. Bei Verlegung der Jahresabrechnung auf den Anfang Juni würde das Schulbüchergeschäft nicht im geringsten nachteilig durch eine solche Maßnahme beeinflußt werden; es hätte aber den Vorteil, daß Sortimenter und Verleger in aller Ruhe ihre Jahresabschlnßarbeiten in einer Zeit vor nehmen könnten, die doch schon zur ruhigeren Geschäftszeit gehört, während beim gegenwärtigen Zustande das Quartal zwischen Weihnachten und Ostern vielfach eine Arbeitsüber lastung durch die Abrechnungsarbeiten mit sich bringt, sowohl beim Sortimenter aus den erörterten Gründen, wie beim Verleger, der in dieser Zeit mit den Frühjahrs-Novitäten beschäftigt ist. Es würde also auf diese Weise auch eine gleichmäßige Verteilung der Arbeit zwischen reger und ruhiger Geschäftszeit stattfinden. Der Sortimenter könnte auf den Vertrieb des Kommissionslagers, das ihm doch wesentliche Spesen verursacht, wenn man den Beginn der regen Geschäftszeit mit dem I. September annimmt, acht Monate verwenden, also nahezu doppelt so viel Zeit als jetzt, und der Verlag hätte die Gewißheit, daß er seine Werke nicht unnütz in Kommission hinaussandte, da die Spät-Erscheinungcn nicht im großen Weihnachtstrubsl ver schwinden können, sondern daß auch sie genügend lange Zeit durch das Sortiment dem Publikum nahegebracht werden können. Im August hat das Sortiment dann Zeit und Muße, sich mit den Lagcrergänzungen zu beschäftigen, so daß nur während vier Monate, der wirklich stillen Geschäftszeit, das Lager durch die stattgefundene Remission beschränkt ist. Eine Festlegung des Abrechnungstermins auf Anfang Juni ohne Verschiebung des Geschäftsjahrs würde zwar diese Vorteile zum Teil auch mit sich bringen, aber es würde dadurch eine weitere Ausdehnung des Kredits herbei- gcsiihrt werden, die eine solche Festlegung für viele unan nehmbar erscheinen lassen dürfte. Gegenwärtig werden viel fach schon Kommissionssendungen, die im November gemacht werden, in neue Rechnung verbucht; das wäre bei der von mir vorgeschlagenen Änderung nicht mehr notwendig, da alsdann genügend Zeit zum Vertrieb bis zum Schluß des Geschäftsjahrs verbleiben würde. Es würde also bei Durchführung dieses Vorschlags durch die sich von selbst ergebende Verkürzung der äußersten Grenzen des Jahreskredits im gewissen Grade eine Sanierung des buchhändlerischen Kreditwesens eintreten, deren wir ziemlich bedürftig sind. Es würde natürlich auch bei Ab lauf des Geschäftsjahrs am 31. März Vorkommen, daß Bücher, die kurz vor Schluß des geänderten Geschäfts jahrs erscheinen, schon in neue Rechnung versandt werden müssen, jedoch lange nicht in dem Maße, wie bei der Hoch flut der Erscheinungen vor Weihnachten. Das Sortiment würde alsdann auch geneigt sein, verhältnismäßig kurz vor Weihnachten erschienene Novitäten noch in Kommission zu bestellen, da es dann nicht Gefahr laufen würde, diese infolge von Disponendenverweigerung schon nach wenigen Wochen wieder zurllckgeben zu müssen und sich vergebliche Spesen gemacht zu haben. — Was spricht nun gegen meinen Vorschlag? Aus den im Börsenblatt Nr. 96 namhaft gemachten frühern Ver handlungen ersehe ich, daß vielfach auf das Zusammenlegen mit der Kaufmannsmesse hingewiesen ivird. Nun, erstens haben ja die Kaufleute ihre Messe schon auf Anfang März verlegt, ohne ihrerseits nach uns zu fragen, und dann, — was in aller Welt hat es mit unfern Berufs- intcressen zu tun, ob gleichzeitig oder früher oder später auch andre Gewerbszweige in Leipzig ihre Geschäfte erledigen? Dieser Einwand hatte doch nur Sinn vor Er findung der Eisenbahn, also zu einer Zeit, als die Oster messe auch für den Buchhändler einen materiellen Wert als Verkaufsgelegenheit hatte, während sie jetzt doch nur noch Jahresabrechnung ist. Die Berechtigung des Kantate montags ist heute nur noch eine historische. Man trennt sich zwar ungern von einer liebgewordenen Tradition, aber die praktischen Gründe reden denn doch zu eindringlich in diesem Falle. Was will ferner der Einwand heißen, daß -der bisherige Modus sich fest eingelebt habe»? Das ist keine stichhaltige Begründung. Gewiß ist »das geschäftliche und bürgerliche Leben in seinen Einrichtungen vielfach ab hängig von den Zeitabschnitten, die durch die kirchlichen Feste gegeben sind«, und daher haben alle diejenigen recht, die sich gegen eine Festlegung aus den Anfang Mai wehren-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder