Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. und Wird nur an Buchhändler abgegeben. — Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 für Nichtmitglieder 20 Beilagen werden nicht angenommen. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30 Pfg.; Mitglieder des Börsenverctns zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Buchhandlungsgehilfen für Stellegesuche. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 104. Leipzig, Sonnabend den 6. Mai 1905. 72. Jahrgang. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. In der diesjährigen Buchhälldlermcsse findet die Abrechnung am Montag nach Kantate, 22. Mai jY05, vormittags !) Uhr bis mittags 12 Uhr im Deutschen Vuchhändlcrhause zu Leipzig statt. Die sämtlichen Leipziger Kommissionäre, die Mitglieder des Börsenvereins sind, wollen sich zu diesen Tages stunden zur Abrechnung einfinden (8 4S der Satzungen). Sie find verpflichtet, die Zahlzettel für diejenigen aus wärtigen Verleger zur Stelle zu habe», die sich rechtzeitig als selbst bezw. durch einen beglaubigten Angestellten abrcchneud bei der Geschäftsstelle des Börsenvereins angemeldet haben und in dem von dieser anzusertigenden Fremdeuverzeichnis aufgefllhrt sind. Hierbei bitten wir die Herren Sclbstrechner, nicht vor ll Uhr zur Abrechnung zu erscheinen und ersuchen zugleich die Herren Kommissionäre, nicht vor 12 Uhr mittags ihre Plätze zu verlassen, da bis zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit der Abrechnung unbedingt gewährleistet sein muß. Diejenigen Mitglieder, die dnrch einen "Angestellten abrechnen nnd Zahlungen in Empfang nehmen lassen wollen, haben ihm eigenhändig eine Vollmacht auszustellcn. Formulare hierzu sind von der Geschäftsstelle rechtzeitig zu beziehen. ES ist hierbei folgendes zu beachten: Der Firmeninhabcr oder sein gesetzlicher Vertreter hat zunächst die eigenhändige Unterschrift des mit der Abrechnung betrauten Herrn unter Hinzufügung des Firmenstempels zu bestätigen; die Vollmachten sind dem Syndikus des Börsenvcreins zur Prüfung cinzurcichen, der alsdann eine Legitimationstarte ansstcllt. ES ergeht das Ersuchen, diese Vollmachten so rechtzeitig an die Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig einzuscnden, daß die Legitimationstärten spätestens am Donnerstag vor Kantate durch eingeschriebenen Brief an die Aussteller zur Abgabe an ihren Bevollmächtigten abgesandt werden können. Nur die bis einschließlich Donnerstag vor Kantate bei der Geschäftsstelle eingegangcnen Vollmachten werden auf diese Weise behandelt. Später eingehende Vollmachten müssen gerichtlich oder notariell beglaubigt sein. In diesem Falle erfolgt die Übergabe der Vollmachtskarte nur persönlich an den Ab- rcchnenden in der Geschäftsstelle, wenn er sich durch Paßkarte über seine Person answeisen kann. Den sclbstrechnenden Mitgliedern wird empfohlen, sich zur Abrechnung ebenfalls mit Paßkarte zu versehen, um sie nötigenfalls, wenn sie einem Abrechnenden nicht persönlich bekannt sein sollten, oorzeigen zu können. Es wird gebeten, die Angaben über die Abrechnung, ob die Abrechnung selbst oder durch Bevollmächtigten erfolgen wird rc., recht bald einzusenden, damit die Zusendung der Vollmachtsformulare rechtzeitig erfolgen kann. Nichtmitglieder des Börsenvereins dürfen die Abrechnung nur mit Genehmigung des Borstandes und durch solche Leipziger Kommissionäre bewirken, die Mitglieder des Börsenvereins sind. Für ausgeschlossene Mitglieder und solche Firmen, denen die Benutzung aller Vereinsanstalten und -Einrichtungen versagt ist, darf im Buchhändlerhause nicht abgerechnet werden. "Auf "Antrag des Vereins Leipziger Kommissionäre werden während der Dauer der Abrechnung die Abrechnungsräumc nur für diejenigen Mitglieder des Vörsenvereins, die selbst rechnen, und für die zur "Abrech nung Bevollmächtigten zugänglich sein. Eintrittskarten werden von der Geschäftsstelle ansgcfertigt nnd den Mitgliedern, die sich als sclbstrechnend angemeldet haben, mit den für die Hauptversammlung erforderlichen Drucksachen übergeben. Für die zur Abrechnung Bevollmächtigten dient die Legitimationskartc gleichzeitig als Eintrittskarte. Börsenblatt sür den deutschen Buchhandel. 73. Jahrgang. 568