Erscheint täglich mit Ausnahme derSonn- und Feiertage. — JahrespreiS: für Mitglieder ein Exemplar 10 für Nichtmitglieder 20 Börsenblatt für den Anzeigen: für Mitglieder 10 Pfg., für Nichtmitglieder 2a Pfg., für Nichtbuch händler 30 Pfg. die dreigespaltene Petit zeile oder deren Raum. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des BörsenvcreinS der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Beilage zu 64. Sonnabend, 18. März 1893. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Nachstehend veröffentlichen wir eine uns vom Ausschüsse für das Börsenblatt am 10. Januar d. I. eingereichte Denkschrift über Umgestaltung des Börsenblattes nebst Anlage, um den Mitgliedern unseres Vereins Gelegenheit zu geben, sie vor der nächsten Hauptversammlung kennen zu lernen und in Versammlungen der Orts- und Kreisvereine zu besprechen. Bei der Wichtigkeit der Sache und bei dem engen Zusammenhänge, in dem die nach unserer Ueberzeugung sehr beachtenswerten Vorschläge und Anregungen mit einander stehen, haben wir beschlossen, bei der nächsten Hauptversammlung die Niedersetzung eines außerordentlichen Ausschusses zu beantragen zur Beratung dLr in der Denkschrift nebst Anlage gemachten Vorschläge und mit dem Aufträge, der übernächsten Hauptversammlung darüber Bericht zu erstatten. Exemplare dieser Bekanntmachung nebst Denkschrift und Anlage werden auf Wunsch von der Geschäftsstelle des Börsenvereins in Leipzig (Hospitalstraße 11) geliefert. Leipzig, 15. März 1893. Der Vorstand des Lörsenvereins der Deutschen Suchhändlerzu Leipzig. vr. Eduard Brockhaus. Paul Siebeck. Franz Wagner. .Arnold Bergstraeßer. Max Niemeyer. Heinrich Wichern. Denkschrift über Umgestaltung des Börsenblattes. Dem Vorstande des Börsenvereins von^ Ausschüsse für das Börsenblatt etngereichl am 10. Januar 1893. Antrag des Herrn Carl Georg (Hannover). P Die Herren Carl Georg (Hannover) und Genossen haben in der am 15. Mai 1892 abgehaltenen Hauptversammlung des Börsenvereins den Antrag gestellt: »Das täglich im Börsenblatte erscheinende Verzeichnis der Neuigkeiten nicht mehr nach Verlegern geordnet herauszugeben, sondern die Titel nach den Autoren ge ordnet aufzunehmen und diesem Alphabete möglichst auch ein zweites, nach Schlagworten geordnetes Alphabet der Titel hinzuzufügen.« Wenn es der alleinige oder Hauptzweck des täglichen Ver zeichnisses der Neuigkeiten im Börscnblatte wäre, zum Nach- schlagen von Titeln zu dienen, so würde der Antrag der Herren Georg und Genossen ganz zweckmäßig sein. Zum Nachschlagen dient es aber nur vorübergehend, nämlich bis die wöchentlichen, monatlichen u. s. w. Verzeichnisse erschienen sind. Der Haupt zweck des Verzeichnisses ist ein anderer: es soll allen Buch händlern dienen zur Uebersicht der neuen Erscheinungen und den Sortimentsbuchhändlern zu deren Bestellung. Zur bestmöglichen Uebersicht muß das Verzeichnis ent weder nach Wissenschaften oder nach Verlegern geordnet sein; eine Ordnung nach Autoren oder Schlagworten erschwert die Uebersicht. In einem buchhändlerischen Fachblatte verdient die herkömmliche Anordnung nach Verlegern den Vorzug. Sie gewährt zugleich eine Uebersicht über die Verlagsthätigkeit der einzelnen Firmen und erleichtert nicht nur das mechanische Aus schreiben der Bestellungen, sondern auch deren Abwägung je nach den Beziehungen und dem Vertrauen der einzelnen Sor timents- zu den einzelnen Verlagsfirmen. Es würde den Ver legern durchaus nachteilig sein und voraussichtlich ihren heftigsten Widerspruch herausfordern, wenn dem ersten Teile des Georg- schen Antrages nachgegeben werden würde. Wollte man beide Zwecke: eine geordnete Uebersicht der Verlagsthätigkeit und ein bequemes Nachschlageverzeichnis im Börsenblatt miteinander vereinigen, so müßte man jeden Titel mehrmals aufnehmen, nämlich je in einem Verleger-, einem Autoren- und einem Schlagwortverzeichnis. Der Ausschuß ist der Ansicht, daß dies eine höchst um ständliche, zeitraubende und kostspielige Einrichtung sein würde, deren Einführung er nicht empfehlen kann.