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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.03.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1893-03-18
- Erscheinungsdatum
- 18.03.1893
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18930318
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2 Amtlicher Teil. Wünsche des Herrn B. Hartmann (Elberfeld). Herr Beruh. Hartman» (Elberfeld) hat angeregt: »vielleicht in der Montagsnummer ein Verzeichnis heraus zugeben, alphabetisch nach den Autoren, über das, was in den sechs vorhergehenden Nummern erschienen ist, und dann das Monatsverzeichnis als Schlagwortverzeichnis herauszugeben. - Herr Hartmann wünscht also, das herkömmliche nach Ver legern geordnete Verzeichnis beizubehalten, aber zwischen das tägliche und das monatliche Verzeichnis ein wöchent liches einzuschalten. Das erste Bedenken gegen diesen Vorschlag ist, daß seine Ausführung, nach der Berechnung der Geschäftsstelle, an Druck herstellung und an Gehalt eines neuen Beamten etwa 8000 ^ jährlich kosten würde. Außerdem könnte solch ein wöchentliches Verzeichnis im wesentlichen nur eine Wiederholung der bereits in der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung erscheinenden »Allgemeinen Bi bliographie für Deutschland« sein. Diese gelangt jeden Donnerstag an die Bezieher und enthält die bis Donners tag der vorhergegangenen Woche im Börsenblatte angezeigten Neuigkeiten. Mehr würde ein vom Börsenverein zu bearbeitendes Wochenverzeichnis auch nicht leisten können. Das Hinrichs'sche wöchentliche Verzeichnis/ Der Börsenverein dürfte richtiger handeln, wenn er dem Hinrichs'schen Unternehmen nicht cntgegenträte, sondern es in seinen Dienst zöge. Muß der Ausschuß auch die Wünsche der Herren Georg und Hartmann in der vorliegenden Form ablehnen, so verkennt er keineswegs die Mängel der jetzigen mit dem Börsenblatte ver bundenen bibliographischen Einrichtungen. Es ist unleugbar schwierig und zeitraubend, den Titel eines kürzlich erschienenen Werkes im Börsenblatte nachzuschlagen, und auch das monatliche Verzeichnis genügt nicht ganz, weil ihm die Schlagworte sehlen. Diese Unzulänglichkeiten würden nach Ansicht des Aus schusses beseitigt, wenn die Hinrichs'sche wöchentliche »All gemeine Bibliographie für Deutschland« unter den noch anzugebenden Voraussetzungen ein Bestandteil des Börsen blattes werden würde. Mit Vorwissen des ersten Herrn Vorstehers des Börsen vereins haben wir mit der Hinrichs'schen Buchhandlung ver handelt, und diese hat die in dem Schreiben vom 26. Oktober enthaltenen Anerbietungen gemacht. Kurz zusammengefaßt, gehen sic auf folgendes hinaus: Die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung will ihre wöchent liche Bibliographie (mit Wochenregister) dem Börsenverein liefern als regelmäßige Beilage des Börsenblattes. Sie ist bereit, das Verzeichnis noch zu erweitern durch 12 Monats- Register und durch Einfügung der Schlagworte in die Wochen- und Monatsregister. Der Börsenverein würde für die jetzt notwendigen 3000 Exemplare rund 10 000 ^ jährlich zu zahlen haben.*) Wird dieser Vorschlag angenommen, so wird das jetzige monatliche Verzeichnis überflüssig, und die praktische Be nutzung der vom Börsenblatte gebotenen Bibliographie würde sich folgendermaßen gestalten: Das tägliche Verzeichnis bleibt nach Verlegern ge ordnet. Zum Nachschlagen von Titeln brauchen nur noch be nutzt zu werden: *) Inzwischen hat sich die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung ent schlossen, ein Vierteljahrsregister zu ihrem Unternehmen herauszu geben, dessen Titel sie ändert in: -Wöchentliches Verzeichnis der erschienenen und vorbereiteten Neuigkeiten des deutschen Buchhandels-. Ueber das Bierteljahrsregister hat der Ausschuß mit der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung noch nicht verhandelt. Beilage zu 64, 18. März 1893. a) höchstens fünf Nummern des Börsenblattes, nämlich die vom Freitag der einen bis Mittwoch der nächsten Woche; b) höchstens vier Wochenregister bis zum Erscheinen des 4—5 Nummern umfassenden Monatsregisters. (Allerdings werden im Monatsregister nur die Titel zu finden sein; wegen Angabe des Verlegers und des Preises muß man auf die im Register stets bezeichneten Wochennummern zu rückgreifen); e) höchstens drei Monatsregister bis zum Erscheinen des nächsten Vierteljahrkataloges (Vierteljahr-Registers). Eine schnellere Veröffentlichung der laufenden biblio graphischen Arbeiten ist nach Ansicht des Ausschusses überhaupt nicht erreichbar. Von der Hinrichs'schen Buchhandlung ist die ihren anderen bibliographischen Arbeiten nachznrühmende Zu verlässigkeit auch bei diesem Unternehmen zu erwarten. Den Kosten aus dem vorgeschlagenen Vertrage, 10 000 würde eine Ersparnis von nahezu demselben Betrage aus dem Weg fall des jetzigen »Monatlichen Verzeichnisses« entgegenstehen. (Es kostete die Druckherstellung 1889: 7127 ^ 51 H; 1890: 8614 ^ 50 H; 1891: 7748 ^ 75 H, dazu die Kosten der Bearbeitung.) Ter fast kostenlose Tausch würde eine ganz erhebliche Verbesserung der bibliographischen Einrichtungen des Börsenblattes bedeuten. Außerdem würde der auffällige Umstand beseitigt, daß der Börsenverein eine einzelne Katalog arbeit, das jetzige monatliche Verzeichnis, herausgreift und selbst bearbeitet, die andern Katalogarbeiten aber Privatunternehmern überläßt. Nachdem der Börsenverein in der letzten Hauptver sammlung endgiltig aus Ankauf und Fortführung von Katalogen verzichtet hat, dürste es nur folgerichtig sein, auch die Bear beitung des monatlichen Verzeichnisses aufzugeben. Der Ausschuß für das Börsenblatt empfiehlt daher, den von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung ange botenen Vertrag anzunehmen. Wahlzettel. Der Anregung des Vorstandes zufolge hat der Ausschuß noch die Möglichkeit anderer Verbesserungen an den Einrichtungen des Börsenblattes in Betracht gezogen. Es ist eine alte und fortgesetzte Klage der Sortimenter, daß sie von den Verlegern mit Geschäfts-Drucksachen über häuft würden und viele Mitteilungen doppelt lesen müßten, im Börsenblatte und in den Rundschreiben der Verleger. Eine völlige Abstellung dieser Beschwerden ist selbstver ständlich unmöglich. Indessen könnte vielleicht doch eine größere Zahl von Anzeigen denn bisher dem Börsenblatte allein zugesührt werden, wenn dem Börsenblatte Wahlzettelbogen bei gegeben würden, in der üblichen Form einseitig bedruckt. Die Wahlzettelbogen zerfielen in zwei deutlich getrennte Abteilungen: Tie erste Abteilung enthielte vorgedruckte Bestellzettel für sämtliche in den betreffenden Nummern des Börsenblattes zum erstenmale angezeigten erschienenen oder künftig erscheinenden Neuigkeiten; die zweite Abteilung Bestellzettel für andere Erscheinungen. Die erste Anzeige einer Neuigkeit im Börsenblatt müßte rechtsverbindlich den Auftrag zur Aufnahme des nötigenfalls von der Geschäftsstelle anzuordnenden Bestellzettels in der ersten Abteilung des Wahlzettelbogens einschließcn; die Benutzung der zweiten Abteilung müßte aber jedem sreistehen. Die bindende Vorschrift, die erste Anzeige mit einem Be stellzettel zu verbinden, ist wesentlich. Nur so erhielte der Sor timenter die Gewißheit, alle zum erstenmale angezeigten Neuigkeiten im Bestellzettelbogen vorzufinden, sodaß er sich mit weiterem Suchen nicht abzugeben hat. Dann aber ist dem leicht übersichtlichen Zettelbogen die Ausmerksamkeit der Sortimenter, dem Verleger die Wirksamkeit seiner Anzeige so gesichert wie möglich.
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