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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.03.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1893-03-18
- Erscheinungsdatum
- 18.03.1893
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
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- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18930318
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Bücherverbote; Den literarischen Teil, soweit er für die Oeffentlichkeit sich eignet; Angebotene und gesuchte Bücher; Vermischte Anzeigen und buchgewerbliches Anzeigeblatt; Familien-Nachrichten; Der geheime Teil hätte zu enthalten: Die Bekanntmachungen des Vorstandes, der Ausschüsse und der Organe des Börsenvereins; Berichte über buchhändlerische Versammlungen, soweit nicht der Abdruck im öffentlichen Teil gewünscht wird; Verzeichnis der neu erschienenen buchhändlerischen Hilfsmittel, Kataloge u. s. w.; Aufsätze über innere buchhändlerische und Vereins-Angelegen heiten, Sprechsaal; Gerichtliche Bekanntmachungen über buchhändlerische Firmen, geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen, Kauf- und Stellengesuche, Zurückverlangte Neuigkeiten. Bücheranzeigen. So würde es möglich, den öffentlichen Teil des Börsen blattes dem Postvertriebe wieder zurückzugeben und dm Be ziehern sehr erhebliche Beträge für Postgeld zu ersparen. Oeffentliche Leseanstalten, Bibliotheken und ähnliche Ein richtungen würden voraussichtlich in nicht ganz unerheblicher Zahl den Beziehern hinzutrelen, denn ein vornehm geleitetes, den Buch handel würdig vertretendes Fachblatt darf mit Sicherheit auf Beachtung rechnen. Der geheime Teil würde, wie jetzt das ganze Blatt, nur unter Band oder durch die Bestellanstalt zu versenden und aus geschlossenen Mitgliedern oder gesperrten Buchhändlern vorzuent halten sein. Der Ausschuß für das Börseublatt. Robert Voigtländer, Friedrich Conrad, Vorsitzender. Schriftführer. Anlage. Bericht des I. Redakteurs am Börsenblatt, Max Ebers, an den Ausschuß für das Börsenblatt.^ Sehr geehrte Herren! In Ihrer Sitzung vom 12. November haben Sie mir den Auftrag erteilt, zu einem von Ihnen einstimmig angenommenen Anträge Ihres Herrn Vorsitzenden: 1. den redaktionellen Teil des Börsenblattes zu erweitern und seinem inneren Gehalte nach auszubauen, 2. die erforderlichen Mehrkosten durch eine gleichzeitige Er weiterung des Anzeigenteiles zu decken, meinerseits für die Ausführung im einzelnen Vorschläge zu machen. Indem ich mich dieses Auftrages entledige, darf ich voraus- schicken, daß Ihre Anregung meiner eigenen Ausfassung von der Bedeutung des Börsenblattes entspricht und ich nach beiden oben angegebenen Richtungen hin bereits früher mit Anträgen an den Vorstand des Börsenvereins heranzutreten mir erlaubt habe. Einem in diesem Sinne etwa zu fassenden Beschlüsse des Vor standes oder der Hauptversammlung würde ich also sehr gern entgegensetzen. Ich setze Ihr Einverständnis voraus, daß das Börsenblatt nach wie vor den Ereignissen des Tages zu folgen und unter möglichst strengem Ausschluß von geschichtlichen oder zeitlich weit zurückliegenden biographischen Stoffen an die unmittelbare Gegen wart sich anzuschließen haben wird. Reine Geschichtsthemata würden an das »Archiv für Geschichte des Deutschen Buchhandels« zu ver weisen und höchstens im Anschluß an Bücherbesprechungen oder sonst bei besonderem Anlaß auch im Börsenblatte zuzulassen sein. So war es bisher und so scheint es mir richtig. Bücherbesprechungen, soweit bei Büchern das buchhändlerische Gebiet in Frage kommt, halte ich für einen besonders wichtigen Teil der Redaktionsarbeit. Dieser Teil darf nach meiner Ansicht eine erhebliche Erweiterung erfahren. Die Besprechungen sollten schnell und möglichst aus anerkannt sachkundiger Feder erfolgen Auch dem Redakteur selbst sollte hierzu mehr Zeit als bisher gegönnt sein. Ebenso wünschenswert ist die Erweiterung des Gebietes der buchhändlerischen Gesetzeskunde und Rechtsprechung im Börsen blatte. Es wird nicht umgangen werden können, daß wie bisher in wichtigen prinzipiellen Fällen der volle Wortlaut der Ent scheidung samt Begründung mitgeteilt wird, obwohl hierdurch viel Raum mit wenig unterhaltendem Texte bedeckt wird. Denn neben dem allgemeinen Interesse steht noch der besondere Zweck der ausführlichen Veröffentlichung, daß in künftigen gleichartigen Rechtslagen dem Beteiligten die Vorentscheidung zur Hand sein soll. Aber es sollte möglich sein, diesen Teil noch weiter auszu bauen. Es würde nützlich sein, den Inhalt der Entscheidungen noch einmal kurz zusammenzufassen und die Nutzanwendung für den Buchhandel oder die beteiligten Geschäftszweige zu ziehen, um auf diese Weise das Urteil verständlicher, lesbarer zu machen. Aufsätze über Vorkommnisse im Geschäftsleben, die gegen wärtig, weil sie ihre Spitze meist gegen eine bestimmte Person oder Firma kehren, im Sprechsaal erscheinen, sollten unter Entkleidung ihres persönlichen Charakters im redaktionellen Teile einen breiteren Raum eiunehmen. Das Ausgreifen der viel fachen und immer interessanten Fragen des täglichen Geschäfts und ihre möglichst vielseitige und parteilose Beleuchtung sollte zu den hauptsächlichen Aufgaben der Redaktion gehören, der hierzu allerdings eine gewisse Freiheit der Meinungsäußerung eingeräumt werden müßte. Es müßte ihr gestattet sein, unter Umständen, die es nötig machen können, auch mit tadelnden Be merkungen gegen Börsenvereinsmitglieder nicht zurückzuhalten, ohne zur üblichen vorausgehenden Unterbreitung des Angriffs beim Anzugreifendcn verpflichtet zu sein. Denn diese Verpflichtung würde die redaktionelle Meinungsäußerung in zweckwidriger Weise hemmen, wie das auch bei der bestehenden Einrichtung thatsächlich der Fall ist, die sich — obwohl ein altes Herkommen und theoretisch ganz annehmbar — nach meinem unbefangenen Urteil in der Praxis nicht bewährt. Aufgabe der Redaktion wird es natürlich sein, alle ihre Bemerkungen in taktvollen Grenzen zu halten. Keineswegs soll übrigens in Obigem unterstellt sein, daß es sich nur um mißbilligende Aeußerungen handeln dürfe. Nur Selbständigkeit, das Recht einer eigenen Meinung möchte ich für die Redaktion in Anspruch nehmen. Sie sollte sich nicht von den kleinen Rücksichten binden lassen müssen auf Personen und Einrichtungen, die ihr gegenwärtig gar zu enge Grenzen ziehen. Der stete Fortschritt bringt neue Erscheinungen in der Geschäftspraxis zu Tage, erschließt neue Absatzquellen, zeitigt neue Arten des Vertriebes, kurzum, bringt Aenderungen des Hergebrachten, die ja, wie alle Neuerungen, zunächst stören und manchem unwillkommen scheinen. Diese Erscheinungen ohne Rücksicht auf kleinliche Gesichtspunkte besprechen zu dürfen, möchte ich als eine Hauptsache unter den Ausgaben der Redaktion be trachtet wissen. Anderseits kommen auch mancherlei Ausschrei tungen vor, entschieden degenerierende Strömungen treten aus und sollten mit gleicher Rücksichtslosigkeit von der Redaktion be kämpft werden dürfen, ohne daß diese danach zu fragen hat, ob sie vielleicht einem Börsenvereinsmitgliede näher tritt, als diesem angenehm ist. Ich weiß nicht, ob eine solche prinzipielle Aenderung im Verhältnis des Redakteurs zu den einzelnen Mitgliedern des Börsenvereins, denen er unter gewissen Einschränkungen bislang nur in der Eigenschaft eines Beamten gegenübersteht, an maß gebender Stelle gebilligt werden wird. Ich verkenne auch nicht, daß sie bei den vielfachen sich entgegenstehenden Meinungen und
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