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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.05.1884
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1884-05-10
- Erscheinungsdatum
- 10.05.1884
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- Deutsch
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10S, 10. Mai. Nichtamtlicher Theil. 2173 welcher die Wahl mit der Erklärung annahm: Die Majorität des Vereins wird sich der Ueberzeugung nicht ver schließen können, daß es nicht Sache des Börsenvcrcins sein kann, den Kamps (gegen die Schleuderei) aufzunehmen. Diesen deutlichen Erklärungen steht nichts gegenüber, aus dem auch mit der schärfsten Lnpe heraus gelesen werden könnte, daß die Schleuderfrage unter Umständen doch vom Börsenverein in die Hand genommen werden kann! Nichts, gar nichts! Wohl aber verdient hervorgehoben zu werden, daß gerade diese Aus schließung der Schleudereifrage aus den Statuten und damit aus dem Börsenverein die Majorität (unter diesen fast sämmtliche Berliner Mitglieder) bestimmt hat, die „Stellvertretungen" zu genehmigen und damit „ein Opfer ihrer Ueberzeugung! zu bringen". Aber noch aus einem andern Grunde ist es bedenklich, daß der Vorstand die Schleudereifrage in der von ihm beschlossenen Weise in die Hand nimmt. Der Börsenverein läßt seine Sonne scheinen über alle seine Mitglieder, über Nichtsch leuderer wie über Schleuderer, — er hat die Verpflichtung, auch die letzteren, welche auf Grund der bisherigen Statuten Mitglieder geblieben oder geworden sind, zu schützen, und er kann nicht gegen sie Vorgehen, solange ihm nicht die Statuten hierzu Gelegenheit und Mittel geben. Er muß also schon aus diesem Grunde einen Passus in die Statuten bringen, wonach die Bekämpfung der Schleuderei Sache des Börscnvereins wird, und dann seinen Mit gliedern sagen: Unterwerft Euch diesen Bestimmungen oder tretet aus. Also Statutenänderung, nichts wie Statutenänderung kann den Börsenvereinsvorstand befähigen, gegen die Schleuderei vorzugehen, und es wäre zu beklagen, wenn der Vorstand in anderer Auffassung der Verhältnisse den gestellten Antrag ausrecht erhielte; um so mehr, als dieser Antrag, wie ich in Nr. 72. des Börsenblattes ausgeführt habe, niemals den beabsichtigten Zweck, die Schleuderfrage zu regeln, erreichen, vielmehr nur neue Beun ruhigungen und Agitationen zur Folge haben wird. Wohl aber würde ich es begreifen, wenn der Vorstand, über zeugt von dem Erfolge eines solchen Vorgehens, es versuchen würde, sich durch die Statuten mit solcher Machtfülle ausrüsten zu lassen, daß er seine Mitglieder zum Kampf gegen die Schleuderei nicht zu „bitten" braucht, sondern sie zwingen kann. Das würde ich ver stehen, dem würde ich unter Umständen zustimmen, — ich wiederhole dies, — um endlich einmal die Gewißheit zu erlangen: gibt es eine Hilfe gegen die bekannten Uebelstände oder gibt es keine. Aber gefährlich wäre auch dieses Vorgehen, und der Vorstand soll sich's zehnmal überlegen, ehe er überhaupt den Brennstoff hinein trägt in das Gebäude des Börsenvereins! Es kann sonst manchen Verleger geben, der das in der Weimaraner Conserenz am 17. September 1878 von einem hochachtbaren süd deutschen Collcgen ausgesprochene Glaubensbekenntniß: „Ich glaube, daß es unbillig ist, von dem Börsenvereinsvor- stande als solchem zu verlangen, daß er in dieser Sache hilft; ich glaube auch nicht, daß es Sache des Börsenvereinsvorstandes ist, Gesetze zu diktiren und Bezugsbedingungen zu entwerfen und zu octroyiren. Ich glaube vielmehr, daß Jeder sich bedenken wird, Mitglied eines Vereins zu sein, dessen Vorstand über sein Eigenthum verfügen will. Und ich werde cs in gewissem Sinne eine Verfügung über mein Eigenthum nennen, wenn man mir vorschreibcn will, unter welchen Bedingungen ich meine Verlagsartikel verwerthen darf. Der Börsenvereinsvorstand als solcher wird nicht in der Lage sein, Gesetze zu geben und Normen aufzustellen." zu dem seinigen macht und austritt aus einem Verein, welcher sich einmischt in den internen geschäftlichen Verkehr und, ohne hierfür ein Aequivalent zu bieten, die freie Verfügung über Eigenthum und Lieferung beschränkt! Vicksnnt eonsulos! lU Erwiderung. Daß der vorstehend besprochene Antrag des Vorstandes sehr verschiedenartigen Urtheilen begegnen, daß er mannigfachen Wider- pruch Hervorrufen würde, war vorauszusehen, und ich beabsichtige eineswegs, den Verhandlungen über denselben in der bevorstehenden Cantateversammlung irgendwie vorzugreifcn. Dagegen ist es viel leicht zweckmäßig, einen Punkt, welcher mich persönlich betrifft, ofort richtig zu stellen. Den Verhandlungen in der Cantateversammlung des Jahres 1880 über das revidirte Statut sind Verhandlungen, theils in einer für diesen Zweck berufenen Vorvcrsammlung, theils in noch kleinerem Kreise vorangegangen, bei welchen sich völliges Einver- ständniß der Parteien über den Zweck der Bekämpfung der Schleu derei, aber eine verschiedene Auffassung über das einzuschlagende Verfahren herausstellte, und deren Resultat der Compromißantrag war, welcher den Namen des Herrn Paul Parey und den meinigen trug. Bei jenen Verhandlungen wurde mir von da maligen Gegnern bestimmt zugesichert, man werde den Kampf gegen die Schleuderei in den Verleger-Vereinen, welche die Macht dazu besäßen, energisch durchkämpfen, wenn ich dazu Mit wirken wolle, diesen Kampf vom Boden des Börsenvereins fern zu halten. In diesem Sinne sprach sich der verewigte Ad. Enslin in der Hauptversammlung wie folgt aus: „Wer ein Herz für den Buchhandel hat, muß auch die Bekämpfung der Schleuderei für eine der wichtigsten Sachen halten. Es fragt sich nur: Wer soll den Kampf überneh men; und ich glaube auch, die Majorität des Vereins wird sich der Ueberzeugung nicht verschließen können, daß es nicht Sache des Börsenvereins sein kann, den Kampf aufzuneh men. Umsomehr wird man diesen unvermeidlichen Kampf von anderer Seite her aufnehmen müssen. Ich hoffe, daß der Verlegervercin ihn in die Hand nehmen wird; denn die Er haltung eines soliden Sortiments ist eine Lebensfrage für den Verleger. Was ich in diesem Sinne thun kann, das werde ich thun." und Herr Parey: „Unser Wunsch geht dahin, es möchten die Verlegervereine einen Ehrenrath bilden, der im Einzelfalle zu entscheiden hat, ob seine Mitglieder mit Entziehung des Credits und Einstellung der Weiterlieferung einschrciten sollen. Ich richte an die anwesenden Herren Verleger die Bitte, diese Sache recht ernstlich zu betreiben." Erst nachdem die Herren Enslin und Parey diese Erklä rungen öffentlich abgegeben hatten, habe ich, im Vertrauen auf die empfangenen Zusicherungen, mich für berechtigt gehalten, die in vor stehendem Aufsatz wiedergegebene Erklärung folgen zu lassen, deren wahreBedeutuug erst in diesem Zusammenhänge hervortritt. Seitdem sind vier Jahre des Ringens und Kämpfens ver flossen, während deren mir von keinem der Herren, mit welchen ich damals verhandelt habe, irgend welche Mittheilung — sei es mündlich oder schriftlich — über Maßregeln der Verlegervereine gegen notorische Schleuderer zugegangen ist. Ich bin in die inneren Angelegenheiten der Verlegervereine nicht eingeweiht; aber ich muß hiernach aunehmen, daß die damaligen guten Absichten nicht zur Ausführung gelangt sind. Damit aber sind die Voraussetzungen gefallen, unter denen allein ich die mehrcrwähnte Erklärung ab gegeben habe, und ich richte an den Verfasser des vorstehenden Auf satzes die Frage, ob er selbst dieselbe unter diesen Umständen noch für verbindlich hält oder nicht. Breslau, im April 1884. E. Morgenstern.
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