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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.01.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-01-30
- Erscheinungsdatum
- 30.01.1912
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19120130
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191201305
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1270 «»rl-nbl»,I s, d. Dtschn. Duchh»nd-I. Nichtamtlicher TeU. ^ 24, 30. Januar IS12 über 100 000 Einwohner KO—80000 jährlich für In serate aufbringen, wird jeder Verleger ohne Zaudern den be teiligten Sortimentern dieser Städte einen höheren Rabatt einräumen. Woran krankt denn die Propaganda des Sorti menters überhaupt? Mit zpelch emsigem Fleiße bearbeiten wir dis dünne Schicht der oberen 10000! Wir bearbeiten die akademisch gebildeten Kreise, die höheren Beamten, die Osfiziere, die Lehrer, die Fabrikbesitzer und von den Kaufleuten diejenigen, die uns als Literalurfreunde bekannt sind. Diese Kreise bearbeiten wir intensiv. Es wird nun interessieren, einmal über diese Propaganda das Urteil des Besitzers eines hiesigen großen Welthauses zu hören. Dieser Herr läßt in jedem Jqhre in der Weihnachtszeit feige Reisenden zum Austausch ihrer Erfahrungen zu einer Konferenz zusammen treten. Bei einer solchen Gelegenheit sagte dieser Herr folgendest »Wir geben in jedem Jahre ungeheure Summen für die Propaganda aus und müssen uns die Frage vorlegen, ob sie auch planvoll und zweckentsprechend ist. Es ist diese Erwägung von außerordentlicher Wichtigkeit. Ein Beispiel, wie wir nicht Propaganda machen sollen, bietet uns der Buchhandel. Ich habe in den letzten Wochen von einer ganzen Anzahl Buchhandlungen der hiesigen Stadt und auswärts dickleibige Kataloge zu gesandt erhalten, außerdem eine Unzahl Prospekte. Ja, glauben denn die Herren Buchhändler wirklich, daß ein Mensch Zeit hat, diese Kataloge durchzuiehen und sich daraus etwas auszusuchcn? Alle diese Kataloge, in denen eine Unsumme Geld und Arbeit, Kosten sür Porto und Adressen steckt, sind in den Papierkorb gewandert.« Diese Kieise werden von uns so viel bearbeitet, sehr oft dieselben Personen von 3—4 Firmen zugleich, daß sie unsere Prospektoersendung nicht mehr sonderlich beachten, während die mittleren und unteren Beamten, die zahllosen jungen Kausleute und Privatbeamten, der gewerbliche Mittelstand und die Arbeiter durch das reguläre Sortiment gar nicht erreicht werden. Diese Kreise, die in jeder Groß stadt nach Zehntausenden zählen und vor 10—20 Jahren noch wenig Bücher kauften, sind jetzt Interessenten sür Bücher geworden. Sie besitzen natürlich nicht den literarischen Geschmack der oberen Zehntausend, sondern begnügen sich ost mit den Zeitungsprämien oder den Grossobllchern der Waren häuser. Und diese Kreise, die das Sortiment sich hat ent gehen lassen, weil es ihren Bildungshunger nicht richtig eingeschätzt hat, gewinnen wir nur durch das Zeitungs- inserat. Das Warenhaus und der Zeitungsbuchhandel haben die Konjunktur ausgenutzt und sich die Kreise herangezogen. Hiergegen hilft kein Klagen, sondern nur die Tat. Wenn das Sortiment nicht die Kraft hat, aus sich selbst heraus diese Schäden zu bekämpfen, dann wird es immer mehr vom Wmenhaus- und Zeitungsbuchhandel geschädigt werden. Schließen sich aber die Sortimenter einer Stadt zusammen, um aus dem regulären kaufmännischen Wege des Inserats durch ebenso günstige und dem Geschmack des Publikums ent sprechende Angebote dem Warenhaus- und Zeitungsbuchhandel Konkurrenz zu machen, so werden sie in einiger Zeit — das Publikum gewöhnt sich erst langsam daran, sein Vorurteil, daß es die Bücher im regulären Sortiment nicht so billig bekomme, aufzugeben — sehen, daß das Publikum lieber beim regulären Buchhändler seinen Bedarf deckt. Wann sollen wir nun inserieren und was sollen wir inserieren? Das ganze Jahr hindurch sollen wir inserieren bei jeder passenden Gelegenheit, z. B.: Zur Reichstagswahl. Bürgerkunden usw. Das neue Versicherungsgesetz für Angestellte. Die Reichsversicherungsordnung, überhaupt alle neuen Gesetze. Zur 200 Jahrfeier Friedrich des Großen. Heimatgeschichte, Dialektliteratur. Memoirenliteratur. Populäre Naturwissenschaft, Philosophie und Geschichte. Po litische und religiöse Tagesbroschüren, deren Interessenten zum Teil da sitzen, wo wir sie gar nicht vermuten. In Kürze z. B. die billige Ausgabe von Julius Wolfs. Gesangbücher, die uns die Papiergeschäfte fast ganz fort genommen haben. Bilderbücher und Jugendschriften, nicht nur zu Weih nachten, sondern auch im Laufe des Jahres, damit das Publikum schon lange vor Weihnachten darauf hingewiesen wird, daß es derartige Bücher auch in der Buchhandlung bekommen kann. Klassiker, Geschenkliteratur, Reiseführer, Touristenkarten, Reiselektüre, die zur Bekämpfung der Schundliteratur erschienenen billigen Sammlungen usw. -rä inkioitum. Wenn die dem Ortsverein angeschlofsenen Sortimenter oder ein Teil derselben — Außenseiter find von der Beteiligung streng ausgeschlossen — gemeinschaftlich den Zeitungen ihrer Stadt jährlich sür 3—4000 ^ Inserate geben, nehmen die Zeitungen auch im redaktionellen Teil Artikel, die auf das Buch in diskreter Weise Hinweisen, kostenlos auf. Erwägen Sie in Ihren Ortsvereinen die praktische Durchführbarkeit meines Vorschlags, denn nicht durch Klagen kommen wir weiter, sondern nur durch die Tat! Ein Großstadtsortimenter. Nechtsgutachten der Rechtsauskunftsstelle des Deutschen Verlegervereins, erstattet von Herrn Justtzrat vr. R. Anschütz-Leipzig. Fragen: 1873 sind in Wien erschienen: Acht Zeichnungen von F., in Kupfer gestochen von Pk. F. ist bereits 30 Jahre tot, Pk. aber noch nicht. Frage: Kann der Verleger dieses Werkes Rechte dagegen geltend machen, daß ich L) die Kupfer durch Lichtdruck vervielfältige und a) uneingeschränkt vertreibe? b) in Deutschland, aber nicht in Österreich ver treibe? L) Handzeichnungen in Holzschnittmanier nach den Kupfern anfertigen lasse und diese uneingeschränkt vertreibe? Zu Frage L. Ist der Abstand von einer Zeichnung zu einem Kupferstich groß genug, um ejp neues Ur heberrecht entstehen zu lassen, oder ist ein Kupferstich einer Zeichnung gegenüber kein »anderes Werk der bildenden Künste«? Schließlich ist meine Frage unter der Voraus setzung gestellt, daß der Kupferstecher Pk. nur die treue Wiedergabe der Zeichnungen des F. (und zwar in seiner Kunstform, dem Kupferstich) beabsichtigt und die Komposition der Zeichnung des F. nicht verändert hat. Bei dieser Voraussetzung stütze ich mich auf den Vergleich anderer Zeichnungen des F. mit danach von Pk. angefertigten Kupferstichen. Die in Frage stehenden Zeichnungen kann ich leider nicht mit den von Pk. danach angefertigten Kupferstichen vergleichen. Gutachten. I. Es ist von vornherein scharf zu unterscheiden, ob P. an seinen Kupferstichen urheberrechtlichen Schutz erlangt hat oder nicht. Diesen Schutz hat er zweifellos nach deutschem — und meines Erachtens auch nach österreichischem —>
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