Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.01.1887
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- 1887-01-19
- Erscheinungsdatum
- 19.01.1887
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14, 19. Januar 1887. Nichtamtlicher Teil. 319 Schattens betrachten würde, kommt, weil er die übrigen Prämissen ignoriert oder nicht kennt, zu einer falschen Schlußfolgerung. Dänemark ist seit 50 Jahren ebensowenig in der Ent wickelung stehen geblieben, wie andere Länder, hat vielleicht so gar manches Land überholt. Es nimmt in vielen Zweigen der Wissenschaft eine hohe Stufe ein und versorgt jetzt selbst seine Universität und seine Schulen mit den nötigen Lehrmitteln. Alle graphischen Künste wurden eifrigst gepflegt und wirkten anregend auf den Unternehmungsgeist der Buchhändler. Die selben versorgen nicht nur den dänischen Büchermarkt reichlich, sondern machen auch durch Übersetzungen der vorzüglicheren Leistungen dänischer Männer der Wissenschaft diese dem Auslande zugänglich. Die leichteren Verkehrswege haben die direkte Ver bindung mit den beiden anderen der drei großen Kulturländer vermehrt. Aus denselben Gründen wurde jedoch das bedeutende Vermittelungsgeschäft Dänemarks mit Schweden und Norwegen vermindert. Danehen darf nicht übersehen werden, daß auch in verdeutschen Litteratur die Zeit der Heroen der der Epigonen gewichen ist, und daß in Dänemark wie überall die behagliche Beschaulich keit in dem immer schwerer werdenden Kampf des Lebens ver loren gegangen ist. Trotzalledem sind und bleiben so viele Anknüpfungspunkte zwischen den Trägern der deutschen und der dänischen Litteratur, daß das Band, welches beide so lange zusammengeknüpft hat, nicht zerrissen werden wird. Dazu trägt noch die gleiche Orga nisation des Buchhandels das ihrige bei. Dänemark ist das erste und noch jetzt — mit Ausnahme der von Dänemark und Deutschland gleich beeinflußten Länder Schweden und Norwegen — das einzige Land, welches die Organisation des deutschen Buch handels voll angenommen hat, von welcher der Verfasser der Denkschrift sagt: »Noch heute ist die Geschäftsordnung in dem großen gesammelten Deutschen Reiche in einem vortrefflichen Zu stand und giebt das Beispiel zur Nachahmung; wie viel mehr vor fünfzig Jahren, als es zwischen den dänischen Buchhändlern so gut wie keine Usance oder Übereinkunft für den geschäft lichen Verkehr gab«. Dieser vollständige Mangel eines Zusammenhaltens im Buchhandel machte sich immer mehr und mehr in nachteiliger Weise fühlbar und veranlaßte endlich neun angesehene Verleger, die zugleich einen lebhaften Sortimentshandel betrieben, zusammen zutreten, um eine Übereinkunft »betreffend verschiedene den Buch handel angehende Punkte« festzustellen. Für ein Land, in welchem auf Grund der Kleinheit und der geringen Verbreitung der Landessprache der eigenen Pro duktion engere Grenzen gezogen waren, nahm begreiflicherweise der Handel mit den litterarischen Erzeugnissen des Auslandes einen wichtigen Platz ein. Der erste Punkt des Übereinkommens war deshalb die Feststellung eines einheitlichen Maßstabes der Umrechnung der deutschen, französischen und englischen Laden preise und zwar in einer so billigen Weise, daß nach gesunden kaufmännischen Grundsätzen entschieden kein Rabatt an Private gewährt werden konnte. Als dieser Punkt geordnet war, lag es nahe, den Rabatt auf den dänischen Verlag zu fixieren und dabei deni Umstande Rechnung zu tragen, daß die Spesen und das Risiko für den Sortimenter in Kopenhagen weit kleiner waren als für den Provinzbuchhändler, während der Buchhändler im Auslande noch größere Spesen als letzterer zu tragen hatte. Die nächste Frage war nun: Wer soll den Rabatt genießen? Die gewerblichen Verhältnisse machten die Entscheidung schwer. Alle anderen Nahrungszweige beruhten auf Jnnungsbestimmnn- gcn und Privilegien. Die Buchhändler, Verleger wie Sorti menter, gehörten zu der großen Gruppe der Detaillisten; jeder von diesen konnte auch den Buchhandel betreiben. Man einigte sich deshalb dahin, bei neuen Etablissements sowohl die persönlichen Verhältnisse des sich Etablierenden als auch die lokalen seines Ortes genau zu prüfen und daun zu beschließen, ob man ihn als rabattberechtigt anerkennen solle, in welchem Falle alle ihm den Verlag mit dem üblichen Rabatt liefern mußten, widrigen falls aber niemand ihm liefern durfte. Der als rabattberechtigt Aufgenommcne hatte sich zu verpflichten, keinem nichtbercchtigtcn Kollegen Anteil an seinem Rabatt, an Private aber nur einen solchen zu gewähren, wie ihn der Verein bestimmt hatte. Dies sind die Grnndzüge für die erste Vereinigung. Sic hatte, als sie zu Anfang des Jahres 1837 ins Leben trat, 13 Mitglieder, und 28 Firmen erhielten den Rabatt. Zwar sind bei den mehrmaligen Umarbeitungen des Statuts in den Jahren 1844, 1848, 1855 und 1884 verschiedene Bestimmungen ge nauer präcisiert, andere neue hinzugekommen, über welche die Festschrift genau berichtet, wir glauben uns jedoch auf eine gedrängte Zusammenstellung nach der Revision von 1884, die heute giltig ist, beschränken zu sollen. Da das Statut mit 27 Para graphen und die Bedingungen mit 9 Paragraphen, zusammen acht eng gedruckte Quartseiten bilden, so hat selbstverständlich manches für das Ausland weniger Bedeutende weggelassen oder kürzer gefaßt werden müssen. Durch die Aufnahme als Vereinsmitglied, wozu Zu stimmung von dreiviertel der Abstimmenden erforderlich ist, wird der Betreffende rabattbercchtigt und hat vorkommcn- denfalls Anteil an der von den Sortimentern geleisteten Kaution. Der regelmäßige jährliche Beitrag ist auf 10 Kronen (11 Mk. 25 Pf.) normiert, die damit nicht gedeckten Ausgaben werden pro rata der Stimmenzahl einer Firma (höchste Zahl fünf) verteilt. Die Vereinsmitglieder verpflichten sich, den, in der Regel 20°/g vom Ladenpreise betragenden Rabatt an alle rabatt berechtigten Sortimenter im Jnlande, 25°/g an die im Auslände (ob in Rechnung oder per ept. hängt von dem Ermessen des Verlegers ab), sowie auf 10 auf einmal bezogene Exemplare ein Freiexemplar zu gewähren. Der Rabatt und die Frei exemplare können indes einer Verringerung oder Vermehrung unterliegen, die jedoch in dem Vereinsorgan bekannt gemacht werden und für alle Berechtigten einer Stadt die gleiche bleiben muß. Der Verleger darf innerhalb fünf Jahren nach Erscheinen kein Buch im Preise herabsetzen ohne vorherige Mit teilung an den Vereinsvorstand, resp. ohne Ankündigung in dem Vereinsorgan. Kein Vereinsmitglied darf (ebensowenig wie ein außerhalb des Vereins stehender Rabattbercchtigtcr) irgend einen Rabatt an einen Nichtberechtigten gewähren, auch nicht Kommissionär eines solchen sein. An Private kann, wenn cs beansprucht wird, — eine Ankündigung oder irgend welches Anerbieten darf nicht stattfinden — bei Barzahlung ein Rabatt von 6°/g auf eine Rechnung von wenigstens 200 Kronen (220 Mk.), bei 1000 Kronen (1100 Mk.) ein solcher von 10"/y bewilligt werden. Die Rabattberechtigung, welche nur für das Domizil des Betreffenden gilt, wird erst nach geleisteter Kaution (1000 bis 8000 Kronen, also 1100—8800 Mk. ; in Kopenhagen jetzt stets 8000 Kronen) und nach Unterschrift der Vcreinsbestimmungen zugestandcn. Die Kaution dient in erster Reihe nur als Sicher stellung für gelieferte Bücher und kann den Kreditoren für andere gelieferte Ware, z. B. Papier, erst dann zu gute kommen, wenn die Schulden für Bücher an alle gedeckt sind. Norwegische und schwedische Sortimenter werden in der Regel ohne weiteres rabattberechtigt, wenn sie resp. Mitglieder des nor wegischen Bnchhändlcrvcreins oder Kommissionäre des schwedischen Verlegervereins sind. Nach dem weiteren Ausland kann Rabatt, ohne daß der Betreffende eine Rabattberechtigung nachgesucht hat, gewährt werden. Die für ausländische Litteratur innezuhaltenden Ladenpreise, 44*
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