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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.05.1889
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1889-05-11
- Erscheinungsdatum
- 11.05.1889
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. Börsenblatt für den Anzeigen: so Psg. die dreigespaltene, Pctitzetle oder deren Raum. Zurückweisung von Anzeigen Vorbehalten. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvcreins der Deutschen Buchhändler. 109. Leipzig, Sonnabend den 11. Mai. 1889. Amtlicher Teil. Bekanntmach u n g. Die Vereinigung der Berliner Mitglieder des Börsenvereins hat in einer besonders zahlreich besuchten Versammlung am 3. d. M. fast einstimmig folgenden Beschluß gefaßt: Die heutige Versammlung der Vereinigung der Berliner Mitglieder des Börsenvereins erklärt, daß die durch § 3 Absatz 5 der Satz ungen des Börsenvereins veranlaßtc Herabsetzung des Rabatts auf höchstens 5"/, nach außerhalb für den Berliner Buchhandel »ach den bisher gemachten Erfahrungen sich als undurchführbar herausgestelli hat. Die Versammlung ersucht deshalb den Börsenvcreins-Vorstand die durch die Satzungen vorgesehenen Maßregeln zu ergreifen, welche nötig sind, diesen Paragraph so abzuändern, daß der Maximalrabatt wieder auf 10"/„ hergestellt wird. Der in diesem Beschluß liegende Antrag auf Abänderung der Satzungen kann wegen der Bestimmungen des H 56 in der demnächstigen ordentliche» Hauotversammlung des Börsenvereins (19. Mai d. I.) nicht zur Abstimmung gelangen. In derselben Versammlung wurde eine von fast sämllichen namhaften Berliner Sorrimenlsbuchhändlern Unterzeichnete Erklärung überreicht mit folgendem Inhalt: Die Unterzeichneten Sortiments-Buchhändler Berlins erklären hierdurch, daß den Erfahrungen der letzten Monate gemäß eine strenge Durchführung zweier Rabattsätze <10"/„ für Berlin und 5"/^ für auswärtige Kunden) unmöglich ist. Sic erklären ferner, daß ein Höchslrabatt von ö"/g zu erstreben, aber vorläufig für Berlin noch nicht durchfiihrbar'ist. Sie richten hierdurch das Ersuchen an die Berleg r um ihre Unterstützung, dahingehend: daß solide Firmen, welche den Höchslrabatt von I0"/„ nicht überschreiten, nicht als Schleudcrcr behandelt werden. , Der Berliner Sortimentsbuchhandel bekundet, im Gegensatz zu stmem Beschluß vom 16. November 1888, durch diese Erklärung, künftig nicht nur am Orte Berlin, sondern auch nach auswärts Rabatt bis zur Höhe von ItM/o geben zu wollen, und richtet an die Verleger das Ersuchen, gegen so verfahrende Firmen keinenfalls die Auslieferungssperre einlreten zu lassen. Da die an wesenden Verleger an dem beinahe einstimmigen Beschluß der Versammlung teilgenommen haben, so unterliegt es keinem Zweifel, daß die Berliner Verleger mit wenigen Ausnahmen unbedingt zum Berliner Sortimentsbuchhandel stehen, und es unterliegt eben sowenig einem Zweifel, daß der Verein der Buchhändler zu Leipzig, welcher im Januar Berlin mit seinem Lokalrabatt gefolgt ist, jetzt den gleichen Beschluß betreffs des Anßenrabatts fassen wird. Die ungeheure Tragweite dieses Ereignisses hat den Vorstand veranlaßt, alsbald zu einer Sitzung zusammenzukommen, und der Vorstand hatte sich die Frage zu beantworten, ob seine satzungs mäßigen Machtmittel ausreichten, um mit irgend welcher Aussicht auf Erfolg den Sortimentsbuchhandel der übrigen an einem Höchstrabatt von 5"/g festhaltendeu Vereinsgebiete gegen die Uebergriffe des Berliner und Leipziger Sortimentsbuchhandels so zu schützen, daß die Uebergriffe schließlich eingestellt und nicht etwa die Provinzialkundschast dem Berliner und Leipziger Sortiments buchhandel direkt zugeführt wird. In Erwägung, daß die satzungsmäßigen Maßregeln nur eine Wirkung ausüben können in Verbindung mit der jederzeit widerrruflichen, seitens einer Anzahl Verleger freiwillig in Aussicht gestellten Auslieferungssperre und in fernerer Erwägung der dem Vorstand bekannt gewordenen Thatsache, daß die Berliner Verleger entschlossen sind, event. ihre Unterschrift zurückzuziehen, und daß diesen! Beispiel vermutlich eine ganze Reihe Leipziger und anderwärts angesessener Verleger folgen werden, hat der Unter zeichnete Vorstand sich die Frage mit einem runden Nein beantworten müssen und damit ergab sich die weitere Stellungnahme des Vorstandes von selbst. Reiche» die Machtmittel des Börsenvereins nicht aus, die Uebergriffe Berlins und Leipzigs auf die Dauer zu ver hindern, so müssen die übrigen Sortimenter in der Lage sein, von Fall zu Fall der Konkurrenz durch denselben Rabatt von 1t)o/g die Spitze bieten zu dürfen, und der Vorstand ist einstimmig der Meinung, daß die Erfahrungen des letzten Jahres die Undurch führbarkeit verschiedenen Höchstrabatts in verschiedenen Gebieten des Börsenvereins bewiesen haben. Der Unterzeichnete Vorstand hat das bereits nach zweimonatlicher Amtierung erkannt, deshalb kein Mittel unversucht gelassen, um dem Deutschen Buchhandel diese Schwierigkeiten zu ersparen, und bereits im Sommer den Versuch gemacht, zu einem Einheits-Höchstrabatt zu gelangen. Da bis zum 24. Juni v. I. 15 Kreis- re. Vereine einschließlich Leipzig »ach Z 3 Ziffer 5u einen Höchstrabatt von 50/0 als ihre Verkaufsnormen dem Vorstand eingereicht hatten, und der Vorstand die satzuugsmäßige Pflicht hatte, dieselben zu ge nehmigen, so konnte der Versuch zur Herbeiführung eines Einheitsrabatts damals nur aus der Basis von 5"/g gemacht werden. Sechsundfünfzigster Jahrgang. 3-6
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