Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.05.1888
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1888-05-23
- Erscheinungsdatum
- 23.05.1888
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18880523
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188805239
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18880523
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1888
- Monat1888-05
- Tag1888-05-23
- Monat1888-05
- Jahr1888
-
2561
-
2562
-
2563
-
2564
-
2565
-
2566
-
2567
-
2568
-
2569
-
2570
-
2571
-
2572
-
2573
-
2574
-
2575
-
2576
-
2577
-
2578
-
2579
-
2580
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
H 116, 23. Mai 1888. Nichtamtlicher Teil. 2565 wo dies nicht geschieht, bleibt es dem Verkäufer überlassen, zu ver kaufen wie er will. 22) Das Ankündigen von Rabatt in Zeitungen, Journalen rc. oder das Aushängen der Werke in den Schaufenstern zu billigeren Prellen ist ganz untersagt, hierbei ist auch ein Unterbieten von5gß nicht gestattet. 22) Es soll dagegen Kolportagebnchhändlern und Kolporteuren gestattet sein, in Fabriken, Schulen und sonstigen öffentlichen größeren Anstalten, oder wenn mehrere Abonnenten sich zu diesem Zwecke ver einigen, Journale, Zeitschriften, Kalender und sonstige Bücher, wenn dieselben an einer Stelle zusammen abgeliesert werden, zu einem Rabatt von höchstens Ivstö abzugeben in Berücksichtigung der Ersparnis des Expedierlohnes. 24) Zurückgesetzte Bücher allerer Auflagen resp. ältere Jahrgänge von Zeitschrift« sind hiervon auegeschloss » wenn dieselben als zurück gesetzt oder als ältere Jahrgänge gikennzeichnet sind, eiwa durch Ab stempeln eines Vermerks oder entsprechende Ankündigung des Verlegers. Strafbestimmungen. 25) Jede Nichtinnehaltung dieser Vorschriften wird seitens der Kolportagebuchhändler, Kolporteure und der Grossisten mit Entziehung der Kontinualion resp. mit Kürzung des Rabattes bestraft. Im ersten Falle mit Androhung dieser Maßregel, im zweiten mit Kürzung des Rabattes um 25hß, im drillen Rückfälle mit Entziehung der Koniinualion und öffentlicher Ankündigung an die Abonnenten durch die Tagesblälür zur Weiterlieserung der Abonnenten durch einen andern am Platze befindlichen Kollegen, wie durch Bekanntgabe dieser Sperre in Vereins organen und sonstigen Fachblätlcrn. 20) Die Nichtinnehaltung der Vorschristen seitens der Verleger wird, wenn die Ermahnung nichts nützt, mit einer allgenuinen Sperre gestraft, d. h. alle der Vereinigung angehörenden Kollegen dürfen aus die Werke dieses Verlegers nicht weiter arbeiten, bis derselbe den Vor schriften »achgrkommen ist. Die angesangenen Abonnements müssen selbstverständlich ousgeliesert werden. Die Bekanntmachung dieser Sperre geschieht ebenso wie bei den Kolportagehändlern. Aussührungsbe st im mungen. 27) Zur Überwachung dieser Grundordnung wird jährlich durch de» Central Verein eine Kommission von 5—7 Mitgliedern gewählt, welche verpflichtet ist, sich 2 Verleger und einen Grossisten zu kooptiere», und das Recht hat, sich nach Bedürfnis und freier Wahl weiter zu kooptieren und sich mit einem über ganz Deutschland ausgebreiteten Vertrauenskörper zu versehen. 28) Die ständige Central-Kommission ist von dem Vorstande des Central-Bereins unabhängig, faßt ihre Beschlüsse selbständig, Be schwerden über dieselbe» sind bei der Generalversammlung anhängig zu machen, in derselben hat die Kommission auch Bericht über ihre Thätigkeil zu erstatten. 29) Entscheidungen, Bekanntmachungen seitens der Kommission müssen im amtlichen Teil der Vereinsorgane bekannt gemacht werden. Berlin, Braunschweig, Danzig, Leipzig, Magdeburg und Stuttgart, im Juli 1887. Die Central-Kommission für den Kolportagebuchhandel: I. A.: C. Malzahn. Felix Hacker. Das Deutsche Buchhiindlerhaus. (Fortsetzung aus Nr. 98. 104.) Zur Jnnenausschmückung des großen Festsaales sei an dieser Stelle nachgetragen, daß für die beiden vom Rundbogen um schlossenen oberen Felder in der Rückwand der Loggien Fresko malereien in Aussicht genommen sind, welche ein freigebiger Be- rnfsgenosse wohlwollend angeboten hat. Der Kunst unserer Maler bieten sich hier große, architektonisch wirksam umrahmte und günstig beleuchtete Flächen zu freier Entfaltung ihrer Schöpferkraft Es sind Flächen, welche den Saal vollkommen beherrschen, und die künstlerische Wirkung des ganzen Jnnenraumes wird mit einiger Entschiedenheit durch die Gebilde bestimmt werden, welche der Künstler auf ihnen uns offenbaren wird. Mit dieser Thatsache rechnete auch die Bauleitung, welche wohl alle übrigen oberen Bau glieder und Flächen des Saales notgedrungen zunächst ohne male rischen Schmuck übergeben mußte, hier aber mit Recht die störende Farblosigkeit der Bogenfeldcr unter dem Faltenwurf eines schön herniederwallenden mattdlaugranen Vorhangs verbarg. Im übrigen wirkt auch das etwas tonlose Weiß in den Gewölbe- und oberen Wandteilen, nur unterbrochen durch die Farben der Decken gemälde und das Gold der Gewölberippen — ein freilich zunächst notwendiger Zustand der Unfertigkeit —, etwas streng und mag die Ursache des kirchlichen Eindrucks sein, von welchem im Eingänge dieserSchilderung die Rede war.—Was dieEmporen betrifft, so sei hier ein praktischer Übelstand nicht unerwähnt gelassen. Das vom tieferliegenden Standpunkte scheinbar ausreichend hohe Geländer reicht in Wirklichkeit nur knapp über Kniehöhe des von dort Herab schauenden, eine unzweifelhaft gefährliche Anordnung, welche hoffentlich recht bald durch eine passende Schutzvorrichtung ver bessert wird. Unterhalb der Gallerieen führen wie bemerkt je drei große Flügelthüren nach den Nebensälen Die Öffnungen sind weit genug, um der Meinung Vorschub zu leisten, daß eine fast vollkommene Verbindung aller drei Säle, wie nach vorn und hinten auch müden beiderseits vorlagernden Hallen durch einfaches Öffnen der Thüren sich ermöglichen lasse. Die Thatsache mag für das Auge bestehen; diesem bietet sich in Wirklichkeit der großartige Durchblick, wie er im Plane der Bauleitung lag; allein die Erfahrung hat bereits gelehrt, daß sür das Ohr die gemeinsame Fühlung der Zastteil- nehmer vollkommen verloren geht; nur die vollen Posaunenkiäuge des stark besetzten Orchesters drangen beim Kantateessen gleichmäßig durch alle Räume, von den Worten der Redner war in den Nebcn- räumen absolut nichts hörbar, und nur der übrigens störende Um stand, daß sich die Thüröffnungen mit Hörenden füllten, dieme der Wahrnehmung, daß im Hauptsale irgend ein Lebehoch — welches, war nicht immer zu ermitteln — in schwungvollem Werden war. Indessen bilden diese großen, die gesamten Repräsentations räume umfassenden Festlichkeiten doch die Minderzahl geg.nüöcr den mancherlei Veranstaltungen und Versammlungen, zu welchen im bürgerlichen Leben Leipzigs sich immer reiche Veranlassung bietet, und in Rücksicht auf die Lasten des Baukapitals war es durch aus wohlgethan den Räumen durch zweckmäßige Einteilung, durch die Möglichkeit der Abschließung oder Verbindung vor allem eine gute Vermietbarkeit zu sichern. In dieser Hinsicht scheint in der That Vollkommenes erreicht zu sein. Die Nebensäle, unter sich gleich, sind aus rechteckigem Grund riß erbaut, je 16)4 Meter lang, 10 Meter tief. Sie reichen nur bis zur halben Höhe des Gebäudes, gehen aber durch dessen ganze Tiefe und empfangen von beiden Langseiten überreiches Licht. Der Eindruck dieser Säle in ihrer würdevollen Gediegen heit ist ruhig und vornehm. Die Wände sind bis zur hatben Höhe mit dunklem Holzgetäfel verkleidet, im oberen Teil aber zunächst weiß belassen; auch die freischwebende Decke zeigt dunkles Getäfel. Die hierdurch erreichte schöne Farbenstimmung wird durch stilvoll angeordnete farbige Fenstervorhänge noch wesentlich gehoben. Die ganze Erscheinung dieser Räume mutet mit vor nehmer Behaglichkeit an. Der eine dieser Säle, der nach der Stadt zu gelegene, wird sür die wöchentliche Abrechnung der Kommissionäre benutzt und ist mit den jedem Meßbesucher bekannten grünweißen Tischen besetzt, welche sich in dieser neuen Umgebung freilich mehr nützlich als schön erweisen; der andere kann wegen seiner vorteilhaften Lage gegenüber den Ausstellnngssäle» d.s Seitenflügels jederzett- prächtig zu Ausstellungszwecke» mit herangezogen werden. Beide Säle haben ihren Haupteingang durch die Treppenhäuser am rechten und linken Ende der Hauptfront und stehen, außer mit dem Hauptsaal, auch mit der vor- und rückwärtige» Halle, mit den Emporen des Hauptsaals und mit dem Gutenbergkeller in un mittelbarer Verbindung. Kleinere Vereinigungen und Gesell schaften, welche einen dieser Säle für ihre Zwecke mieten, sind somit in ihrer freien Bewegung in keiner Weise beeinträchtigt, und diese glückliche Raumverteiluug, welche es ermöglicht, sich abzu schließen und gleichzeitig nach Belieben auch andere Räume sich zuzuteilen, scheint uns ein Hauptvorzug der baulichen Anlage. Vornehm wie das ganze Innere wirken auch die Treppen häuser. Wie erwähnt ist ihre Anlage rechts und links kurz vor den Enden der Hauptsront in den vortretenden Giebelbaute», welche die letztere abschließen und ihrerseits von den in die Hauptsront vorstoßendeu Stirnseiten der Flügel begrenzt werden. Auf wenigen Stufen, teils außen unter einem vorspringcnden Glasdach, teils innen in einem breiten Gange emporsteigend, erreicht
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht